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Auto - Seite - News ! Vorsicht bei Googles '+1'- und Facebooks 'Like'-Buttons

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 04. August 2011 von Auto-News-247.de

Auto Infos
Auto News | D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Freie-PM.de: Wie man seine Webseite rechtlich korrekt um Social Plugins erweitert

Sogenannte Social Plugins wie Facebooks "Like"- oder seit Neuestem auch Googles "+1"-Buttons erfreuen sich großer Beliebtheit: Geben sie Mitgliedern von sozialen Netzwerken doch die Chance, mit einem Klick ihre Meinung einem großen Publikum kundzutun. Für den Betreiber der so gelobten Webseite, den Autor des empfohlenen Blogbeitrages oder den Hersteller des mehrfach ge-"likten" Produktes ist das Lob oft bares Geld wert. Bei aller Begeisterung für diese Empfehlungs-Buttons geht jedoch häufig der Datenschutz-Aspekt unter: Denn so ein Klick setzt auch immer eine Datenweitergabe an Facebook, Google und Co. in Gang. Daher befindet sich der Webseitenbetreiber bei der Integration eines Social Plugins schnell in einer rechtlichen Grauzone. Wie man die eigene Webseite für den Datenschutz fit macht, beschreibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Was macht ein Social Plugin?
Facebook und seit Kurzem auch Google+ erlauben Webseitenbetreibern, auf den eigenen Seiten "Gefällt mir"-Buttons einzubauen. Durch diese sogenannten Social Plugins können Social Network-User auch auf fremden Seiten zum Beispiel einen Facebook "Like"-Button anklicken, um etwa ein Produkt oder einen Ratschlag auf dieser Seite weiterzuempfehlen. Diese Empfehlung erscheint wiederum als Link auf dem Profil des Facebook-Users und leitet seine Freunde auf die gelobte Webseite. Im Marketing spricht man dann von einem "viralen Effekt". Er kann sich für Webseitenbetreiber in höheren Klickraten und sogar direkt in wachsenden Produktbestellungen auswirken. Daher erfreuen sich diese Empfehlungsbuttons großer Beliebtheit. Allerdings sind sie mit Vorsicht zu betrachten, denn: "Social Networks können dank dieser Plugins Daten über die Vorlieben ihrer Nutzer nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern im ganzen Netz sammeln", weiß Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutz-versicherung. Wird der Button geklickt, fließen eine Menge, auch persönlicher Informationen an das Social Network.
Zwar hat der Webseitenbetreiber keinen Zugriff auf den Datenaustausch, weiß also nicht, für welche User der Button angezeigt wurde und wer auf den Button geklickt hat. Er bietet aber durch den Einbau des Social Plugins auf seiner Webseite Facebook, Google und Co. die Möglichkeit, Daten seiner Seitenbesucher zu erheben und zu verarbeiten. Außerdem "verrät" er den Social Networks, wer wann welche Webseite besucht hat. Die Webseitenbesucher werden sozusagen gläsern, wenn sie einen solchen Button klicken.

Was müssen Webseitenbetreiber beachten?
Die Verwendung von Social Plugins muss der Webseitenbetreiber in seinen Datenschutzhinweisen erläutern. "Gerade die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook, Google und Co. ist im Sinne des §3 Abs. 4 Nr. 3 Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) nicht zulässig", weiß Anne Kronzucker. "Ohne Einwilligung oder Erlaubnisnorm ist eine Übermittlung rechtswidrig und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §43 Abs.2 Nr. 1 BDSG dar." Drohende Bußgelder können bis zu 300.000 Euro betragen. Datenschutzrechtlich kann das digitale Empfehlungsmarketing daher gerade für den Empfohlenen schnell einen schalen - und mitunter kostspieligen - Beigeschmack bekommen.
"Wichtig ist daher, dass die Webseite, auf der sich der Empfehlungsbutton befindet, auf die Datenweitergabe hinweist oder sogar nach §13 des Telemediengesetzes (TMG) die ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe vom jeweiligen Nutzer einholt", so die D.A.S. Juristin. Eine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten scheidet aus Gründen der Praktikabilität aber aus. Sie müsste den Anforderungen des § 13 Abs. 2 TMG genügen, insbesondere bewusst und eindeutig erfolgen, beispielsweise durch das Ankreuzen eines Kästchens. Eine solche Einwilligung kann nur im Rahmen einer Registrierung auf der Webseite erfolgen. Der Charme der Social Plugins liegt aber gerade darin, dass die Nutzer nur bei Facebook, Google und Co. registriert und angemeldet sein müssen und nicht auch auf der einzelnen Webseite, die das Plugin einsetzt. Weist ein Webseitenbetreiber allerdings gar nicht auf die Folgen der Button-Nutzung hin, bewegt er sich am Rande einer rechtlichen Grauzone - und befindet sich im Fokus professioneller Abmahner.

Was muss in der Datenschutzerklärung stehen?
Um einen speziellen Social Plugin-Vermerk in den Datenschutzrichtlinien kommen Webseitenbetreiber also nicht herum. Weit verbreitet ist derzeit die Integration eines Hinweises in den Datenschutzrichtlinien, der zwar nicht dem Erfordernis der Zustimmung genügt, gegenüber den Seitenbesuchern aber dennoch eine gewisse Transparenz herstellt. In diesem speziellen Abschnitt der Datenschutzrichtlinien sollten unbedingt enthalten sein: Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeit und URL des Plugin-Anbieters.
Zudem muss auf die mögliche Datenübertragung beim Klick eines solchen Buttons hingewiesen werden, deren Ausmaß dem Webseitenbetreiber nicht bekannt ist. "Ein Hinweis, dass zumindest die IP-Adresse weitergegeben wird und der Social Network-Betreiber damit even-tuell eine personenbezogene Verknüpfung herstellen könnte, ist auch angebracht", so die D.A.S. Rechtsexpertin. "Aber eindeutig besser ist es, Hinweise zu Social Plugins nicht erst in den Datenschutzrichtlinien zu verstecken, sondern da, wo der Klick tatsächlich erfolgt", so die Juristin weiter. Es könnten beispielsweise folgende Hinweise erscheinen, bevor der User auf den Button klickt: "Social Plugins können Daten übertragen" oder "Was Sie vor dem Klick wissen sollten" - jeweils mit Verlinkung auf den entsprechenden Datenschutzpassus in den Richtlinien. Damit sind Webseitenbetreiber auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.836

Kurzfassung:
Google+ und Co. zwingen zu neuen Datenschutzrichtlinien
Webseiten rechtlich korrekt um Social Plugins erweitern

Facebook und seit Kurzem auch Google+ erlauben Webseitenbetreibern, auf den eigenen Seiten "Gefällt mir"-Buttons einzubauen. Durch diese sogenannten Social Plugins können Social Network-User auch auf fremden Seiten zum Beispiel einen Facebook "Like"-Button anklicken. Die Betreiber einer Webseite profitieren von höheren Besucherzahlen, weil die Links auf den Profilseiten von Facebook-Besuchern deren Freunde auf die eigene Seite leiten. Daher zögern viele nicht, Empfehlungsbuttons auf den eigenen Webseiten einzufügen. Allerdings sind diese mit Vorsicht zu betrachten, denn: "Social Networks können dank dieser Plugins Daten über die Vorlieben ihrer Nutzer nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern im ganzen Netz sammeln", weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wird der Button geklickt, fließen eine Menge, auch persönlicher Informationen an das Social Network. Die Webseitenbesucher werden sozusagen gläsern, wenn sie einen solchen Button klicken. Das kann zu Problemen mit dem Datenschutz führen: Gerade die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook, Google und Co. ist im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unzulässig. Drohende Bußgelder können nach § 43 Abs. 2 Nr.1 BDSG bis zu 300.000 Euro betragen. Deshalb ist es wichtig, dass die Webseite, auf der sich der Empfehlungsbutton befindet, auf die Datenweitergabe hinweist oder sogar nach §13 des Telemediengesetzes (TMG) die ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe vom jeweiligen Nutzer einholt. Macht der Webseitenbetreiber dies nicht, befindet er sich im Fokus professioneller Abmahner.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
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Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/GooglePlus/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Weitere Informationen:

D.A.S. Anne Kronzucker
Tel 089 6275-1613
Fax 089 6275-2128
E-Mail: anne.kronzucker@ergo.de
www.das.de

HARTZKOM Katja Rheude
Tel 089 998 461-24
Fax 089 998 461-20
Anglerstraße 11. 80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382
www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
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80339 München
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089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Wie man seine Webseite rechtlich korrekt um Social Plugins erweitert

Sogenannte Social Plugins wie Facebooks "Like"- oder seit Neuestem auch Googles "+1"-Buttons erfreuen sich großer Beliebtheit: Geben sie Mitgliedern von sozialen Netzwerken doch die Chance, mit einem Klick ihre Meinung einem großen Publikum kundzutun. Für den Betreiber der so gelobten Webseite, den Autor des empfohlenen Blogbeitrages oder den Hersteller des mehrfach ge-"likten" Produktes ist das Lob oft bares Geld wert. Bei aller Begeisterung für diese Empfehlungs-Buttons geht jedoch häufig der Datenschutz-Aspekt unter: Denn so ein Klick setzt auch immer eine Datenweitergabe an Facebook, Google und Co. in Gang. Daher befindet sich der Webseitenbetreiber bei der Integration eines Social Plugins schnell in einer rechtlichen Grauzone. Wie man die eigene Webseite für den Datenschutz fit macht, beschreibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Was macht ein Social Plugin?
Facebook und seit Kurzem auch Google+ erlauben Webseitenbetreibern, auf den eigenen Seiten "Gefällt mir"-Buttons einzubauen. Durch diese sogenannten Social Plugins können Social Network-User auch auf fremden Seiten zum Beispiel einen Facebook "Like"-Button anklicken, um etwa ein Produkt oder einen Ratschlag auf dieser Seite weiterzuempfehlen. Diese Empfehlung erscheint wiederum als Link auf dem Profil des Facebook-Users und leitet seine Freunde auf die gelobte Webseite. Im Marketing spricht man dann von einem "viralen Effekt". Er kann sich für Webseitenbetreiber in höheren Klickraten und sogar direkt in wachsenden Produktbestellungen auswirken. Daher erfreuen sich diese Empfehlungsbuttons großer Beliebtheit. Allerdings sind sie mit Vorsicht zu betrachten, denn: "Social Networks können dank dieser Plugins Daten über die Vorlieben ihrer Nutzer nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern im ganzen Netz sammeln", weiß Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutz-versicherung. Wird der Button geklickt, fließen eine Menge, auch persönlicher Informationen an das Social Network.
Zwar hat der Webseitenbetreiber keinen Zugriff auf den Datenaustausch, weiß also nicht, für welche User der Button angezeigt wurde und wer auf den Button geklickt hat. Er bietet aber durch den Einbau des Social Plugins auf seiner Webseite Facebook, Google und Co. die Möglichkeit, Daten seiner Seitenbesucher zu erheben und zu verarbeiten. Außerdem "verrät" er den Social Networks, wer wann welche Webseite besucht hat. Die Webseitenbesucher werden sozusagen gläsern, wenn sie einen solchen Button klicken.

Was müssen Webseitenbetreiber beachten?
Die Verwendung von Social Plugins muss der Webseitenbetreiber in seinen Datenschutzhinweisen erläutern. "Gerade die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook, Google und Co. ist im Sinne des §3 Abs. 4 Nr. 3 Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) nicht zulässig", weiß Anne Kronzucker. "Ohne Einwilligung oder Erlaubnisnorm ist eine Übermittlung rechtswidrig und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §43 Abs.2 Nr. 1 BDSG dar." Drohende Bußgelder können bis zu 300.000 Euro betragen. Datenschutzrechtlich kann das digitale Empfehlungsmarketing daher gerade für den Empfohlenen schnell einen schalen - und mitunter kostspieligen - Beigeschmack bekommen.
"Wichtig ist daher, dass die Webseite, auf der sich der Empfehlungsbutton befindet, auf die Datenweitergabe hinweist oder sogar nach §13 des Telemediengesetzes (TMG) die ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe vom jeweiligen Nutzer einholt", so die D.A.S. Juristin. Eine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten scheidet aus Gründen der Praktikabilität aber aus. Sie müsste den Anforderungen des § 13 Abs. 2 TMG genügen, insbesondere bewusst und eindeutig erfolgen, beispielsweise durch das Ankreuzen eines Kästchens. Eine solche Einwilligung kann nur im Rahmen einer Registrierung auf der Webseite erfolgen. Der Charme der Social Plugins liegt aber gerade darin, dass die Nutzer nur bei Facebook, Google und Co. registriert und angemeldet sein müssen und nicht auch auf der einzelnen Webseite, die das Plugin einsetzt. Weist ein Webseitenbetreiber allerdings gar nicht auf die Folgen der Button-Nutzung hin, bewegt er sich am Rande einer rechtlichen Grauzone - und befindet sich im Fokus professioneller Abmahner.

Was muss in der Datenschutzerklärung stehen?
Um einen speziellen Social Plugin-Vermerk in den Datenschutzrichtlinien kommen Webseitenbetreiber also nicht herum. Weit verbreitet ist derzeit die Integration eines Hinweises in den Datenschutzrichtlinien, der zwar nicht dem Erfordernis der Zustimmung genügt, gegenüber den Seitenbesuchern aber dennoch eine gewisse Transparenz herstellt. In diesem speziellen Abschnitt der Datenschutzrichtlinien sollten unbedingt enthalten sein: Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeit und URL des Plugin-Anbieters.
Zudem muss auf die mögliche Datenübertragung beim Klick eines solchen Buttons hingewiesen werden, deren Ausmaß dem Webseitenbetreiber nicht bekannt ist. "Ein Hinweis, dass zumindest die IP-Adresse weitergegeben wird und der Social Network-Betreiber damit even-tuell eine personenbezogene Verknüpfung herstellen könnte, ist auch angebracht", so die D.A.S. Rechtsexpertin. "Aber eindeutig besser ist es, Hinweise zu Social Plugins nicht erst in den Datenschutzrichtlinien zu verstecken, sondern da, wo der Klick tatsächlich erfolgt", so die Juristin weiter. Es könnten beispielsweise folgende Hinweise erscheinen, bevor der User auf den Button klickt: "Social Plugins können Daten übertragen" oder "Was Sie vor dem Klick wissen sollten" - jeweils mit Verlinkung auf den entsprechenden Datenschutzpassus in den Richtlinien. Damit sind Webseitenbetreiber auf der sicheren Seite.
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Google+ und Co. zwingen zu neuen Datenschutzrichtlinien
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Facebook und seit Kurzem auch Google+ erlauben Webseitenbetreibern, auf den eigenen Seiten "Gefällt mir"-Buttons einzubauen. Durch diese sogenannten Social Plugins können Social Network-User auch auf fremden Seiten zum Beispiel einen Facebook "Like"-Button anklicken. Die Betreiber einer Webseite profitieren von höheren Besucherzahlen, weil die Links auf den Profilseiten von Facebook-Besuchern deren Freunde auf die eigene Seite leiten. Daher zögern viele nicht, Empfehlungsbuttons auf den eigenen Webseiten einzufügen. Allerdings sind diese mit Vorsicht zu betrachten, denn: "Social Networks können dank dieser Plugins Daten über die Vorlieben ihrer Nutzer nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern im ganzen Netz sammeln", weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wird der Button geklickt, fließen eine Menge, auch persönlicher Informationen an das Social Network. Die Webseitenbesucher werden sozusagen gläsern, wenn sie einen solchen Button klicken. Das kann zu Problemen mit dem Datenschutz führen: Gerade die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook, Google und Co. ist im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unzulässig. Drohende Bußgelder können nach § 43 Abs. 2 Nr.1 BDSG bis zu 300.000 Euro betragen. Deshalb ist es wichtig, dass die Webseite, auf der sich der Empfehlungsbutton befindet, auf die Datenweitergabe hinweist oder sogar nach §13 des Telemediengesetzes (TMG) die ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe vom jeweiligen Nutzer einholt. Macht der Webseitenbetreiber dies nicht, befindet er sich im Fokus professioneller Abmahner.
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Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
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Die Zero Emission Building Design GmbH unter Dirk Henning Braun hat sich der Schaffung einer Architektur verschrieben, die in ihrer CO2-Bilanz neutral ist und dabei sowohl ökologischen als auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird. Durch den Einsatz von neu entwickelten Materialien und zukunftsweisenden Technologien wird eine maximale Energieeffizien ...

 Energiewirtschaftsgesetz: Neuregelungen für eine nachhaltige Energiezukunft (PR-Gateway, 31.05.2024)


§ 14a EnWG: Bedeutende Änderungen und deren Auswirkungen für Verbraucher ab 2024



Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat sich stets als Grundpfeiler für die Regulierung des deutschen Energiemarkts erwiesen. Die Entscheidung Deutschlands, keinen Strom mehr von Atomkraftwerken zu beziehen, spielt eine bedeutende Rolle in den Änderungen von Vorschriften wie § 14a EnWG. Diese Entscheidung ist Teil des Atomausstiegs, den Deutschland nach der Reaktorkatastrophe von Fukus ...

 Solarpark Odrintsi: Leuchtendes Beispiel für grüne Energie (PR-Gateway, 31.05.2024)


Der Solarpark Odrintsi stellt eine fortschrittliche Initiative in der fortschreitenden Planungsphase dar, die darauf abzielt, innovative Solartechnologie mit bedeutenden ökonomischen und ökologischen Vorteilen zu kombinieren. Mit einer geplanten Investitionssumme von 7 Millionen Euro und einer erwarteten Rendite von 10% pro Jahr, positioniert sich dieses Projekt als eine zukunftsträchtige Kapitalanlage, die nachhaltiges Wachstum mit Umweltbewusstsein verbindet.



Au ...

 AOC präsentiert leistungsstarken Gaming-Monitor 27G2ZN3/BK mit rasanten 280 Hz (PR-Gateway, 31.05.2024)


Amsterdam, 30. Mai 2024 - E-Sport-Niveau und ein bemerkenswertes Preis-Leistungs-Verhältnis: AGON by AOC - eine der weltweit führenden Marken für Gaming-Monitore (1) und IT-Zubehör - stellt den AOC GAMING 27G2ZN3/BK vor. Das 68,6 cm (27") Full-HD-Modell wurde für wettbewe ...

 Blaupunkt zurück auf der Rennstrecke (PR-Gateway, 27.05.2024)
Die legendäre Motorsportmarke feiert zusammen mit McLaren Automotive und United Autosports ihr 100jähriges Jubiläum

Dieses Jahr feiert Blaupunkt, der renommierte deutsche Elektronikhersteller und Car-Audio-Spezialist, sein 100-jähriges Bestehen. Anlass genug für die Marke mit dem blauen Punkt ihr Motorsport-Comeback in der FIA-Langstrecken-Weltmeisterschaft 2024 in Partnerschaft mit McLaren Automotive und United Autosports anzukündigen.



Blaupunkt steht für Langstrec ...

 The Battery Show Europe 2024 / Stuttgart - Innovative Ultraschalltechnologie für Aerospace und Automotive (PR-Gateway, 27.05.2024)


XARION Laser Acoustics GmbH



Insbesondere die Ultraschallprüfung bietet ausgezeichnete Möglichkeiten, verborgene Details im Inneren von Materialien aufzuspüren, ohne dass man sie von außen sehen könnte. Mit dem verstärkten Einsatz von Ultraschallprüftechnik in der Industrie erhoffen sich Unternehmen Kosteneinsparungen in der Produktion durch eine frühzeitige Erkennung von Ausschussteilen. Aber auch eine bessere Umweltbilanz durch eine drastische Reduktion von Energi ...

 Die Zukunft der Content-Erstellung: KI trifft auf Social-Media-Marketing (PR-Gateway, 24.05.2024)
Der KI-Textgenerator Assistini ergänzt das Social-Media-Automatisierungstool Blog2Social durch Funktionen wie Ideenfindung, automatisierte Post-Erstellung, Keyword-Integration und mehr

Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich zunehmend zum Schlüssel innovativer Marketingstrategien. In diesem dynamischen Umfeld bietet das Social-Media-Management-Tool Blog2Social mit Assistini eine wegweisende Lösung: Einen KI-basierten Textgenerator, der speziell für Social Media entwickelt wurde. ...

 Eningen: Eine Wanderung mit Ruhe, Gelassenheit und für alle Sinne (PR-Gateway, 23.05.2024)


Dozent und Yoga-Trainer Stefan Jammer aus Eningen zeigt Möglichkeiten zur Achtsamkeit, Nervenberuhigung und Ordnung der Gedanken auf. Die Sinnes-Wanderung mit Aufmerksamkeitsübungen und Ansätzen des Tiefen-Trainings seiner Yoga-Praxis wurde sehr gut angenommen.



Der hauptberufliche Yogalehrer Stefan Jammer vermittelte, während der Bewegungsveranstaltung des AK Gesunde Gemeinde Eningen, Tipps zur eigenen Achtsamkeit und für verborgene Besonderheiten der Natur. Er nah ...

 EU CRA richtig angehen: aus den Fallstricken der DSGVO lernen (PR-Gateway, 23.05.2024)
Zahl der vernetzten Geräte wächst bis 2050 weltweit voraussichtlich auf 24 Milliarden - vergrößerte Hacker-Angriffsflächen durch IoT

Der bevorstehende EU Cyber Resilience Act (CRA, EU-Gesetz über Cyberresilienz) stellt einen wichtigen Schritt in der europäischen Cybersicherheitspolitik dar. Er zielt darauf ab, die digitale Abwehr in der Europäischen Union durch einen proaktiven Cybersicherheits-Ansatz zu verbessern. Im Gegensatz zu früheren Verordnungen wie der DSGVO (Datenschutzgrun ...

 Weltnichtrauchertag: Raucher verlieren häufiger Zahnimplantate (PR-Gateway, 22.05.2024)
Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag der WHO.

Wer raucht hat ein doppelt so hohes Risiko für den Verlust eines Zahnimplantats im Vergleich zu Menschen, die nicht rauchen. Die Gefahr, ein Implantat zu verlieren, steigt mit zunehmendem Nikotinkonsum, warnt die Initiative proDente e.V. anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31.5. Denn durch das Rauchen verschlechtert sich die Wundheilung. Zudem kann es zu einem schnelleren und stärkeren Abbau des Knochens in der Umgebung des Implantats kom ...

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