Auto News ! Auto & Kfz News & Infos Auto Forum ! Auto & Kfz Forum Kleinanzeigen Forum ! Auto & Kfz Kleinanzeigen Auto Videos ! Auto & Kfz Videos Auto Foto-Galerie ! Auto & Kfz Foto - Galerie Auto Links ! Auto & Kfz Links Auto Lexikon ! Auto & Kfz Lexikon

 Auto-News-24/7.de: Auto News & Auto Infos & Auto Tipps!

Seiten-Suche:  
 Auto-News-24/7.de <- Home     Anmelden  oder   Einloggen    
Interessante neue
News, Infos & Tipps @
Auto-News-24/7.de
Unsichtbare Stromversorgung für Förderanlagen
BorgWarner debütiert mit zahlreichen Technologien für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybrid- und Elektroantrieb auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) Pkw 2017 und geht die Herausforderungen der Antriebe von Morgen an.
Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektrofahrzeug – BorgWarner zeigt Lö ...
Copyright: Rameder
Dachhalter, Hecklappe oder Kupplungsträger - mit Rameder gehen B ...
HORIBA erhält Benennung durch das Kraftfahrtbundesamt
ABSOLUT Sport - Reiseexperte für Formel-1 Reisen
Auto News 24/7 Online-Werbung 4Taktershop
4Taktershop - Online-Shop für Rollerersatzteile, Tuning und Zubehör

Auto News 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 203 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Auto News 24/7 Online Werbung
autobewertung

Auto News 24/7 Haupt - Menü
Auto-News-24/7 - Services
· Auto-News-24/7 - News
· Auto-News-24/7 - Links
· Auto-News-24/7 - Forum
· Auto-News-24/7 - Lexikon
· Auto-News-24/7 - Kalender
· Auto-News-24/7 - Marktplatz
· Auto-News-24/7 - Foto-Galerie
· Auto-News-24/7 - Seiten Suche

Redaktionelles
· Auto-News-24/7 News-Übersicht
· Auto-News-24/7 Rubriken
· Top 5 bei Auto-News-24/7
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Auto-News-24/7
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Auto-News-24/7
· Account löschen

Interaktiv
· Auto-News-24/7 Link senden
· Auto-News-24/7 Event senden
· Auto-News-24/7 Bild senden
· Auto-News-24/7 Kleinanzeige senden
· Auto-News-24/7 Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Auto-News-24/7 Mitglieder
· Auto-News-24/7 Gästebuch

Information
· Auto-News-24/7 Impressum
· Auto-News-24/7 AGB & Datenschutz
· Auto-News-24/7 FAQ/ Hilfe
· Auto-News-24/7 Statistiken
· Auto-News-24/7 Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

Auto News 24/7 Terminkalender
März 2024
  1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

Auto News 24/7 Seiten - Infos
Auto-News-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:4091
Auto-News-24/7.de -  News!  Auto-News:43.680
Auto-News-24/7.de -  Links!  Auto-Links:6
Auto-News-24/7.de -  Kalender!  Auto-Termine:0
Auto-News-24/7.de -  Lexikon!  Auto-Lexikon:2
Auto-News-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:362
Auto-News-24/7.de -  Galerie!  Galerie Bilder:419
Auto-News-24/7.de -  Kleinanzeigen!  Auto-Kleinanzeigen:70
Auto-News-24/7.de -  Gästebuch!  00Gästebuch-Einträge:6

Auto News 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Auto-News-24/7.de: News, Infos @ Tipps rund um Autos!

Auto - Seite - News ! Der Gesellschaftsvertrag und was Sie darüber wissen sollten!

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 11. April 2018 von Auto-News-247.de

Auto Infos
PR-Gateway: Informationen der Kanzlei George & Partner

1. Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Erst durch einen Gesellschaftsvertrag entsteht eine Gesellschaft. Das bedeutet: Mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander. Sie verpflichten sich hiermit zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks.

Wie dieser Zweck zu fördern ist, wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt. Der Gegenstand und der Umfang der Verfolgung von gleichgerichteten Interessen werden hier festgelegt. Dadurch wird der bloße Verbund der Gesellschafter zu einer richtigen Organisation.

2. Wer braucht einen Gesellschaftsvertrag?

Im Grundsatz benötigt jede Gesellschaft, sei es eine GbR, OHG, UG oder GmbH, einen Gesellschaftsvertrag, da sie sonst nicht entstehen kann und keine Handlungen im Rechtsverkehr vornehmen kann.

Bei der Erschaffung des Gesellschaftsvertrags ist der gemeinsame Zweck von zentraler Bedeutung, da dieser die Rechte und Pflichten der Gesellschafter konkretisiert. Dabei kann der Gesellschaftszweck beliebiger Natur sein, je nachdem welches Anliegen Ihre Gesellschaftstätigkeit verfolgt.

Bei Personengesellschaften wie der GbR gilt bezüglich des Erstellens eines Gesellschaftsvertrags Formfreiheit. D.h. Sie können den Vertrag in jeder erdenklichen Art und Weise abschließen und den Inhalt frei nach Ihren Vorstellungen bestimmen. Das bringt für Sie vor allem den Vorteil mit sich, dass Sie das innere Verhältnis unter den Gesellschaftern individuell nach Ihren Bedürfnissen ausgestalten können.

Beachten Sie jedoch, dass für Gesellschaftsverträge für die GmbH andere Regelungen gelten. Hier muss der Vertrag notariell beurkundet werden, bevor dieser seine Wirksamkeit entfalten kann. Auch hält das Gesetz viele weitere Extraregelungen für die GmbH-Gründung bereit.

Hierbei sollten sie im Hinterkopf behalten, dass auch vorher schon die Möglichkeit der Haftung für Sie als Gesellschafter bestehen kann. Das wird wohl nicht Ihren Intentionen entsprechen, da Sie gerade eine GmbH gründen wollten, um nicht persönlich in Anspruch genommen zu werden. Deshalb ist es umso wichtiger, sich gründlich über sämtliche Risiken und Gefahren zu informieren, die mit der Gründung einer GmbH einhergehen können.

Sollte der Gesellschaftsvertrag nicht wirksam geschlossen sein, kann dies weitreichende Folgen für Sie als Gesellschafter haben, wenn Sie dennoch im Glauben der beschränkten Haftung die Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Kontaktieren Sie uns daher unter info@georgepartner.de. Wir begleiten die Gründung Ihrer Gesellschaft und klären sie über alle Risiken und Gefahren auf, die sich im Gesetz verbürgen. Sodann können Sie zuverlässig Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen und Ihr Anliegen verfolgen.

3. Warum ist es wichtig, nicht nur das zur Gründung der Gesellschaft notwendige im Gesellschaftsvertrag zu regeln?

Es ist wichtig, im Gesellschaftsvertrag konkrete Regelungen zu treffen. In Streitfällen wird nach dem Willen der Gesellschafter gesucht. Ist dieser nicht erkennbar, weil nur sporadisch Regelungen getroffen wurden, wird der lückenhafte Vertrag versuchsweise ergänzend ausgelegt.

Im Zweifel wird dann ein Wille der Gesellschafter zugrunde gelegt, den die Gesellschafter so bei der Gründung nicht hatten. Es kann dazu kommen, dass Ihnen als Gesellschafter zusätzliche Pflichten auferlegt werden, die Sie bei ordentlicher Vertragsausgestaltung hätten vermeiden können.

Daher ist es umso wichtiger, sich einen ordentlichen Rechtsrat einzuholen. Wir unterstützen Sie dabei, den Gesellschaftsvertrag nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir künftige streitige Szenarien vorhersehen und von vornherein Regelungen im Gesellschaftsvertrag treffen, die Sie davor schützen, dass Streitigkeiten zu Ihren Ungunsten ausgehen.

Der Knackpunkt ist letztendlich der: Ohne Regelungen im Gesellschaftsvertrag kommen die Gesetzesregelungen zur Anwendung. Diese regeln jedoch allgemein und generell alle möglichen Sachverhalte für Durchschnittsgesellschaften. Diese Normen sind nicht auf Ihre konkrete Gesellschaft zugeschnitten.

Um solche Effekte zu vermeiden, ist es daher unerlässlich, einen Gesellschaftsvertrag auszuhandeln. Nur so können Sie sicherstellen, dass auch tatsächlich Regelungen in Streitfällen, aber auch im allgemeinen Geschäftsbetrieb greifen, die genau auf Ihre Tätigkeit, auf den von Ihnen verfolgten Zweck und auf die konkrete Gesellschafterzusammensetzung zugeschnitten sind.

4. Welche Pflichtbestandteile gibt es?

Wenn Ihre Gesellschaft zur Existenz gelangen soll, müssen folgende Inhalte zwingend in Ihrem Gesellschaftsvertrag geregelt sein:

- Die Festlegung des gemeinsamen Zwecks ist unverzichtbar. Dieser stellt das zentrale Element einer Gesellschaft dar. Er kann unterschiedlichen Inhalts sein, je nachdem, welches Vorhaben die Gesellschaft realisieren soll.

- Weiterhin müssen Förderungspflichten festgelegt werden. Darunter versteht man die Mittel, wie der Gesellschafszweck von den Gesellschaftern erreicht werden soll.

- Darüber hinaus gibt es besondere notwendige Bestimmungen für einzelne Gesellschaftsformen wie der KG, OHG oder Partnerschaft. Für die GmbH sind außerdem die Firma, der Sitz, der Unternehmensgegenstand, der Betrag des Nennkapitals und die Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt, zwingende Vertragsbestandteile.

5. Welche weiteren Regelungen finden in der Praxis häufig Anwendung?

Für die GbR, OHG, GmbH und UG ist der Gesellschaftsvertrag das Herzstück der Gesellschaft. Er unterliegt grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit. D.h. das Gesetz findet nur dort Anwendung, wo der Vertrag nichts Abweichendes regelt.

Über das oben aufgezählte hinaus sollten der Unternehmensgegenstand, der Geschäfts- und der Tätigkeitszweig im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Dadurch sind Gesellschafter dahingehend geschützt, dass der Tätigkeitsbereich nicht ohne ihre Mitwirkung geändert werden kann. Die Geschäftsführung ist beim Handeln für die Gesellschaft an diesen gebunden.

Weitere mögliche Inhalte des Gesellschaftsvertrags bezogen auf die Gesellschafter können sein:

- Leistungen der Gesellschafter aller Art und Ausgestaltung der konkreten Erbringung

- Pflichten, die sich nach Erbringung der Einlageleistung ergeben

- Rechte der Gesellschafter wie Verwaltungs- oder Mitwirkungsrechte

- Informationspflichten

- Verschwiegenheitspflichten

- Beteiligungsverhältnis des Gesellschafters am Gewinn und Verlust

- Sonderrechte und -pflichten

- Möglichkeit des Ausscheidens eines Gesellschafters

Geregelt werden kann außerdem:

- Wer die Geschäftsführung übernehmen soll

- Wer die Gesellschaft nach außen hin vertreten soll

- Abberufung eines Geschäftsführers

- Abfindung

- Art der Bezahlung der Abfindung

- Befugnis der Handelsregisteranmeldung

- Prozessführung

- Gerichtsstand und Schiedsklauseln

Es sollten weiterhin Bestimmungen getroffen werden bezüglich:

- Des Zustandekommens von Entscheidungen

- Zuständigkeiten der Gesellschafter oder lediglich Entscheidungen vom geschäftsführenden Gesellschafter

- Stimmabgabe, Mehrheitsklauseln

- Beschlussmängelrecht

- Zustimmung für bestimmte Maßnahmen

- Buchführung und Bilanzierung

- Jahresabschluss

- Beendigung der Gesellschaft und Dauer der Gesellschaft

- Fortentwicklung der Gesellschaft und Wechsel von Gesellschaftern

- Abtretung und Einziehung von Geschäftsanteilen

- Erbfolge

- Haftung der Gesellschafter untereinander

- Schaffung zusätzlicher Organe, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind

Trotz der Gestaltungsfreiheit gibt es Grenzen, die man beachten muss, damit die Regelungen, die man trifft, auch tatsächlich wirksam werden. Vor Verabschiedung des Gesellschaftsvertrags sollten sie sich daher mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Verbindung setzen, sodass der Vertrag die Wirksamkeit entfaltet, die Sie bezwecken.

Darüber hinaus müssen Sie bei der Gründung einer GmbH oder UG beachten, dass im Falle der Nichtregelung im Gesellschaftsvertrag nicht der Wille der Gesellschafter in Zweifelsfällen maßgeblich ist, sondern das, was objektiv erkennbar ist.

Dies wird wohl in den seltensten Fällen Ihrem tatsächlichen Willen entsprechen. Um dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen, sollten Sie sich der Hilfe eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht bedienen. Hr. Dr. Niels George unterstütz Sie dabei, alles Notwendige im Vertrag zu regeln, sodass in jedem Fall nur auf Ihren tatsächlichen Willen gehandelt wird.

Vor allem in der GmbH und der UG sind Regelungen bzgl. der Rechte der Gesellschafter und Rechte und Pflichten der Geschäftsführer von großer Bedeutung. Denn hier müssen Geschäftsführer nicht zwingend Gesellschafter der GmbH sein.

Regelungen sind daher ratsam, damit die Gesellschafter auch weiterhin genügend Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben können und die Möglichkeit haben, die Geschäftsführung zu kontrollieren. So können Sie der Geschäftsführung einen Anreiz geben, im Interesse der Gesellschafter und nicht eigennützig auf Ihre Kosten zu handeln.

6. Ergibt ein Gesellschaftsvertrag für eine GbR Sinn?

Ohne einen Gesellschaftsvertrag kann eine GbR nicht entstehen!

Regelungen, die über die Verpflichtung der Gesellschafter zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks hinausreichen, sind zwar nicht zwingend, jedoch geboten. Denn ohne Regelungen im Gesellschaftsvertrag kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.

Vor allem in einer Personengesellschaft wie der GbR stehen Ihnen weitreichende Spielräume offen, die Rechtsbeziehungen unter den Gesellschaftern nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln und die Tätigkeit der Gesellschaft in jeder Facette zu bestimmen. Diese Chance zur Flexibilität sollte man daher nutzen.

Laut Gesetz würden andernfalls alle Gesellschafter zusammen die Gesellschaft vertreten und nicht einer alleine. Dies könnte Ihre Geschäftstätigkeit jedoch recht unflexibel machen. Ebenso würden ohne gesellschaftsvertragliche Regelungen alle Gesellschafter einstimmig jede einzelne Entscheidung treffen, sei sie noch so banal.

Dies könnte zur Handlungsunfähigkeit führen. Denn einerseits ist es vor allem bei einem großen Gesellschafterkreis schwierig, ein einstimmiges Ergebnis bei Abstimmungen zu erzielen. Anderseits sind Versammlungen von vielen Gesellschaftern immer auch mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Im Endeffekt ist es daher mehr als ratsam, von der Möglichkeit der freien Vertragsgestaltung Gebrauch zu machen. Somit können Sie selber bestimmen, ob alle Gesellschafter nach außen hin die Gesellschaft repräsentieren sollen und Verpflichtungen für diese eingehen sollen.

Sie können selbst entscheiden, wer die Geschäfte führen soll und wer welche Entscheidungen treffen soll oder welche Pflichten übernehmen muss. Sie könnten einzelnen Gesellschaftern einzelne Kompetenzen zusprechen.

Die Regelungsbedürftigkeit ist je nach Funktion, Tätigkeitsbereich und Zusammensetzung des Gesellschafterkreises unterschiedlich. Umso wichtiger ist es daher, nicht den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zu unterfallen, sondern Bestimmungen zu treffen, die Ihre Geschäftstätigkeit optimieren und zu Ihrer konkreten Gesellschaft am besten passen.

7. Wie werden Änderungen am Gesellschaftsvertrag vorgenommen?

Der Gesellschaftsvertrag an sich ist grundsätzlich abänderbar. Dies gilt sowohl für die Pflichtbestandteile, als auch für die fakultativen Vertragsbestandteile. Gerade in Personengesellschaften können Vertragsanpassungen sehr wichtig und notwendig werden, wenn sich beispielsweise die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse in Ihrer Gesellschaft ändern.

Im Prinzip müssen all diejenigen an der Änderung mitwirken, die auch bei der Schaffung des Vertrags beteiligt waren. Hierfür gelten die gleichen Regelungen wir beim Vertragsschluss selbst.

Da sowohl der Vertragsschluss, als auch die Vertragsänderung der Gestaltungsfreiheit unterliegen, kann entweder bei der Gründung oder durch einstimmigen Beschluss bestimmt werden, dass künftige Änderungen des Gesellschaftervertrags auch durch eine bestimmte Mehrheit vorgenommen werden können.

Dies kann in Hinblick auf die Handlungsfähigkeit sehr wichtig sein. Je größer der Gesellschafterkreis, desto schwieriger ist es, ein einstimmiges Ergebnis zu erzielen oder einen Kompromiss zu finden und desto länger wird sich der Vorgang der Entscheidungsfindung in die Länge ziehen. Ein einzelner Gesellschafter könnte somit das ganze Unternehmen blockieren.

Um dem entgegenzuwirken, kann im Gesellschaftsvertrag eine Mehrheitsklausel aufgenommen werden. Diese muss jedoch bestimmt ausgestaltet sein, damit sie wirksam ist. Vorrang haben immer schutzwürdige Interessen des Rechtsverkehrs und der Minderheitenschutz.

Konkrete Grundsätze, wie genau diese Vertragsklausel auszugestalten ist, bieten diese allgemeinen Erwägungen nicht. Dafür steht Ihnen das Anwaltsteam von George & Partner zur Seite. Wir beraten Sie und empfehlen Ihnen, wie Sie Regelungen ausgestalten müssen, damit diese uneingeschränkt zur Anwendung gelangen. Auch im Gesellschaftsrecht gibt es Regelungen, die Sie im Einzelfall beachten müssten. Dafür sind wir da. Wir haben für Sie stets alles im Überblick.

8. Welche Besonderheiten ergeben sich für Änderungen eines GmbH-Vertrages?

Auch in einer GmbH kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich geändert werden. Hierfür bedarf es ebenso eines Beschlusses der Gesellschafter. Dieser Beschluss muss notariell beurkundet werden und die Satzungsänderung muss ins Handelsregister eingetragen werden. Vorher hat die Änderung keine rechtliche Wirkung.

Für die GmbH gilt laut Gesetz, dass eine Satzungsänderung mit einer Mehrheit von der abgegebenen Stimmen möglich ist. Jedoch kann auch hier etwas Anderes im Vertrag geregelt werden.

Im GmbH-Gesetz befinden sich darüber hinaus viele weitere Regelungen zu bestimmten Änderungen des Vertrags, Zum Beispiel in Bezug auf Finanzen, wenn eine Kapitalerhöhung beschlossen werden soll. In solchen Fällen ist das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht ratsam.

Was können Sie wann mit dem Geld Ihrer Gesellschaft veranstalten? Wir informieren und beraten Sie. Im Bereich der Finanzen kann man besondere Regelungsstrategien bereits bei Schaffung des Gesellschaftsvertrags berücksichtigen, ohne dass es zu einer nochmaligen Änderung des Vertrags kommen muss.

Weiterhin müssen Sie Regelungen des Gesetzes bezüglich des genauen Zustandekommens eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung beachten. Dazu zählen Bestimmungen über die Einberufung der Versammlung, den Ablauf, die Abstimmung und Stimmabgabe an sich.

In solch einem Prozess kann es zu vielen kleinen Fehlern kommen. All diese Fehler können womöglich zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich im Vorfeld ausgiebig bei einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht zu informieren. Nur so können Sie einen reibungslosen Ablauf gewährleisten, der letztlich zur gewünschten Satzungsänderung führt.

Besonderheiten gelten bei Änderungsbeschlüssen, die den Gesellschaftern obliegende Leistungen vermehren sollen. Denn diese bedürfen, damit sie wirksam sind, der Zustimmung sämtlicher beteiligter Gesellschafter. Wird also eine neue Pflicht eingeführt oder eine bestehende Pflicht erweitert, so müssen alle Gesellschafter zustimmen.

Besonderheiten können ebenso dann bestehen, wenn besonders wichtige Rechte der Gesellschafter geändert werden sollen. Auch wenn der Gesellschaftszweck geändert werden soll, bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter. Diese Besonderheiten gelten auch für die Personengesellschaften.

Sie sehen, es kann Ausnahmen geben, die trotz Regelung im Gesellschaftsvertrag des einstimmigen Beschlusses bedürfen. Vermeiden sie böse Überraschungen und vereinbaren Sie unter 030/310180800 einen Beratungstermin, indem Sie uns Ihr Vorhaben schildern und wir alles Nötige veranlassen, um Ihr Vorhaben in die Realität umzusetzen.

Beschlüsse, die lediglich in einem Einzelfall von der Satzung abweichen sollen (Satzungsdurchbrechung), müssen ebenfalls sämtliche Regelungen, die für Satzungsänderungen gelten, erfüllen. Die Eintragung ins Register ist jedoch entbehrlich. Ein Beispiel hierfür ist die einmalige Befreiung vom Wettbewerbsverbot.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Eintragung der Satzungsänderung ins Handelsregister. Auch hier ist darauf zu achten, wer die Anmeldung vorzunehmen hat, wie sie zu erfolgen muss und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

9. Welche Fehler werden beim Gesellschaftsvertrag häufig gemacht?

Viele Gesellschaftsverträge enthalten keine wirksamen bzw. durchdachten Klauseln zum Ausscheiden eines Gesellschafters und zum Thema Abfindung. Dieses Problem zeigt sich allerdings erst im Streitfall - also dann, wenn kein Gesellschafter mehr bereit ist, noch Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Ob ein Vertrag für die Praxis brauchbar ist, lässt sich oft erst im Streit erkennen. Einige Gesellschaftsverträge sind auch nichtig, zum Beispiel wegen Formunwirksamkeit.

Bedenken Sie, wenn Ihr Vertrag nichtig ist, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Eigenschaft als Organisation und aufgrund vielfältiger und komplexer Leistungsbeziehungen nach innen und nach außen nicht einfach so rückgängig gemacht werden kann.

In solchen Fällen wird Ihre Gesellschaft wie eine wirksam zustande gekommene Gesellschaft behandelt und erst für die Zukunft für "nicht entstanden" erachtet. Damit können hohe Haftungsrisiken einhergehen, die Sie nicht gewollt haben.

Deshalb sollten Sie sich beim Erstellen eines Gesellschaftsvertrags unbedingt richtig beraten lassen, was möglich ist und wie man Ihren Willen am besten im Gesellschaftsvertrag umsetzen kann.

10. Wie kann mir die Kanzlei George & Partner beim Aufsetzen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrags helfen?

Wir gestalten Gesellschaftsverträge schon mit dem Blick auf Streit und mögliche Beendigung der Gesellschaft. Folgende Leistungen erbringen wir gern für Sie:

- Gesellschaftsvertrag erstellen

- Gesellschaftsvertrag ändern nebst Durchführung der Gesellschafterversammlung

- Einladung zur Gesellschafterversammlung

- Protokollierung

- Änderungen am Gesellschaftsvertrag vorschlagen und mit Ihren Mitgesellschaftern verhandeln

- Ansprüche aufgrund des Gesellschaftsvertrags außergerichtlich und vor Gericht für Sie geltend machen und durchsetzen.

Quelle: www.georgepartner.de

George & Partner mbB

Königstraße 10C

70173 Stuttgart

Tel: 0711 - 222 54 442

Fax: 0711 - 222 54 200

Mail: info@georgepartner.de

Web: www.georgepartner.de

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Die Kanzlei George & Partner ist Ihr Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht in Stuttgart. Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen rund um das Gesellschaftsrecht. Von der Gründung bzw. dem Kauf, über die Vertragsgestaltung bis hin zur Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch wenn es zum Gesellschafterstreit oder zum Verkauf der Gesellschaft kommt, sind wir für Sie da.
George & Partner mbB
Niels George
Königstraße 10C
70173 Stuttgart
info@georgepartner.de
0711 222 54 442
https://www.georgepartner.de/anwalt-gesellschaftsrecht-stuttgart/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Informationen der Kanzlei George & Partner

1. Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Erst durch einen Gesellschaftsvertrag entsteht eine Gesellschaft. Das bedeutet: Mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander. Sie verpflichten sich hiermit zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks.

Wie dieser Zweck zu fördern ist, wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt. Der Gegenstand und der Umfang der Verfolgung von gleichgerichteten Interessen werden hier festgelegt. Dadurch wird der bloße Verbund der Gesellschafter zu einer richtigen Organisation.

2. Wer braucht einen Gesellschaftsvertrag?

Im Grundsatz benötigt jede Gesellschaft, sei es eine GbR, OHG, UG oder GmbH, einen Gesellschaftsvertrag, da sie sonst nicht entstehen kann und keine Handlungen im Rechtsverkehr vornehmen kann.

Bei der Erschaffung des Gesellschaftsvertrags ist der gemeinsame Zweck von zentraler Bedeutung, da dieser die Rechte und Pflichten der Gesellschafter konkretisiert. Dabei kann der Gesellschaftszweck beliebiger Natur sein, je nachdem welches Anliegen Ihre Gesellschaftstätigkeit verfolgt.

Bei Personengesellschaften wie der GbR gilt bezüglich des Erstellens eines Gesellschaftsvertrags Formfreiheit. D.h. Sie können den Vertrag in jeder erdenklichen Art und Weise abschließen und den Inhalt frei nach Ihren Vorstellungen bestimmen. Das bringt für Sie vor allem den Vorteil mit sich, dass Sie das innere Verhältnis unter den Gesellschaftern individuell nach Ihren Bedürfnissen ausgestalten können.

Beachten Sie jedoch, dass für Gesellschaftsverträge für die GmbH andere Regelungen gelten. Hier muss der Vertrag notariell beurkundet werden, bevor dieser seine Wirksamkeit entfalten kann. Auch hält das Gesetz viele weitere Extraregelungen für die GmbH-Gründung bereit.

Hierbei sollten sie im Hinterkopf behalten, dass auch vorher schon die Möglichkeit der Haftung für Sie als Gesellschafter bestehen kann. Das wird wohl nicht Ihren Intentionen entsprechen, da Sie gerade eine GmbH gründen wollten, um nicht persönlich in Anspruch genommen zu werden. Deshalb ist es umso wichtiger, sich gründlich über sämtliche Risiken und Gefahren zu informieren, die mit der Gründung einer GmbH einhergehen können.

Sollte der Gesellschaftsvertrag nicht wirksam geschlossen sein, kann dies weitreichende Folgen für Sie als Gesellschafter haben, wenn Sie dennoch im Glauben der beschränkten Haftung die Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Kontaktieren Sie uns daher unter info@georgepartner.de. Wir begleiten die Gründung Ihrer Gesellschaft und klären sie über alle Risiken und Gefahren auf, die sich im Gesetz verbürgen. Sodann können Sie zuverlässig Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen und Ihr Anliegen verfolgen.

3. Warum ist es wichtig, nicht nur das zur Gründung der Gesellschaft notwendige im Gesellschaftsvertrag zu regeln?

Es ist wichtig, im Gesellschaftsvertrag konkrete Regelungen zu treffen. In Streitfällen wird nach dem Willen der Gesellschafter gesucht. Ist dieser nicht erkennbar, weil nur sporadisch Regelungen getroffen wurden, wird der lückenhafte Vertrag versuchsweise ergänzend ausgelegt.

Im Zweifel wird dann ein Wille der Gesellschafter zugrunde gelegt, den die Gesellschafter so bei der Gründung nicht hatten. Es kann dazu kommen, dass Ihnen als Gesellschafter zusätzliche Pflichten auferlegt werden, die Sie bei ordentlicher Vertragsausgestaltung hätten vermeiden können.

Daher ist es umso wichtiger, sich einen ordentlichen Rechtsrat einzuholen. Wir unterstützen Sie dabei, den Gesellschaftsvertrag nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir künftige streitige Szenarien vorhersehen und von vornherein Regelungen im Gesellschaftsvertrag treffen, die Sie davor schützen, dass Streitigkeiten zu Ihren Ungunsten ausgehen.

Der Knackpunkt ist letztendlich der: Ohne Regelungen im Gesellschaftsvertrag kommen die Gesetzesregelungen zur Anwendung. Diese regeln jedoch allgemein und generell alle möglichen Sachverhalte für Durchschnittsgesellschaften. Diese Normen sind nicht auf Ihre konkrete Gesellschaft zugeschnitten.

Um solche Effekte zu vermeiden, ist es daher unerlässlich, einen Gesellschaftsvertrag auszuhandeln. Nur so können Sie sicherstellen, dass auch tatsächlich Regelungen in Streitfällen, aber auch im allgemeinen Geschäftsbetrieb greifen, die genau auf Ihre Tätigkeit, auf den von Ihnen verfolgten Zweck und auf die konkrete Gesellschafterzusammensetzung zugeschnitten sind.

4. Welche Pflichtbestandteile gibt es?

Wenn Ihre Gesellschaft zur Existenz gelangen soll, müssen folgende Inhalte zwingend in Ihrem Gesellschaftsvertrag geregelt sein:

- Die Festlegung des gemeinsamen Zwecks ist unverzichtbar. Dieser stellt das zentrale Element einer Gesellschaft dar. Er kann unterschiedlichen Inhalts sein, je nachdem, welches Vorhaben die Gesellschaft realisieren soll.

- Weiterhin müssen Förderungspflichten festgelegt werden. Darunter versteht man die Mittel, wie der Gesellschafszweck von den Gesellschaftern erreicht werden soll.

- Darüber hinaus gibt es besondere notwendige Bestimmungen für einzelne Gesellschaftsformen wie der KG, OHG oder Partnerschaft. Für die GmbH sind außerdem die Firma, der Sitz, der Unternehmensgegenstand, der Betrag des Nennkapitals und die Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt, zwingende Vertragsbestandteile.

5. Welche weiteren Regelungen finden in der Praxis häufig Anwendung?

Für die GbR, OHG, GmbH und UG ist der Gesellschaftsvertrag das Herzstück der Gesellschaft. Er unterliegt grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit. D.h. das Gesetz findet nur dort Anwendung, wo der Vertrag nichts Abweichendes regelt.

Über das oben aufgezählte hinaus sollten der Unternehmensgegenstand, der Geschäfts- und der Tätigkeitszweig im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Dadurch sind Gesellschafter dahingehend geschützt, dass der Tätigkeitsbereich nicht ohne ihre Mitwirkung geändert werden kann. Die Geschäftsführung ist beim Handeln für die Gesellschaft an diesen gebunden.

Weitere mögliche Inhalte des Gesellschaftsvertrags bezogen auf die Gesellschafter können sein:

- Leistungen der Gesellschafter aller Art und Ausgestaltung der konkreten Erbringung

- Pflichten, die sich nach Erbringung der Einlageleistung ergeben

- Rechte der Gesellschafter wie Verwaltungs- oder Mitwirkungsrechte

- Informationspflichten

- Verschwiegenheitspflichten

- Beteiligungsverhältnis des Gesellschafters am Gewinn und Verlust

- Sonderrechte und -pflichten

- Möglichkeit des Ausscheidens eines Gesellschafters

Geregelt werden kann außerdem:

- Wer die Geschäftsführung übernehmen soll

- Wer die Gesellschaft nach außen hin vertreten soll

- Abberufung eines Geschäftsführers

- Abfindung

- Art der Bezahlung der Abfindung

- Befugnis der Handelsregisteranmeldung

- Prozessführung

- Gerichtsstand und Schiedsklauseln

Es sollten weiterhin Bestimmungen getroffen werden bezüglich:

- Des Zustandekommens von Entscheidungen

- Zuständigkeiten der Gesellschafter oder lediglich Entscheidungen vom geschäftsführenden Gesellschafter

- Stimmabgabe, Mehrheitsklauseln

- Beschlussmängelrecht

- Zustimmung für bestimmte Maßnahmen

- Buchführung und Bilanzierung

- Jahresabschluss

- Beendigung der Gesellschaft und Dauer der Gesellschaft

- Fortentwicklung der Gesellschaft und Wechsel von Gesellschaftern

- Abtretung und Einziehung von Geschäftsanteilen

- Erbfolge

- Haftung der Gesellschafter untereinander

- Schaffung zusätzlicher Organe, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind

Trotz der Gestaltungsfreiheit gibt es Grenzen, die man beachten muss, damit die Regelungen, die man trifft, auch tatsächlich wirksam werden. Vor Verabschiedung des Gesellschaftsvertrags sollten sie sich daher mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Verbindung setzen, sodass der Vertrag die Wirksamkeit entfaltet, die Sie bezwecken.

Darüber hinaus müssen Sie bei der Gründung einer GmbH oder UG beachten, dass im Falle der Nichtregelung im Gesellschaftsvertrag nicht der Wille der Gesellschafter in Zweifelsfällen maßgeblich ist, sondern das, was objektiv erkennbar ist.

Dies wird wohl in den seltensten Fällen Ihrem tatsächlichen Willen entsprechen. Um dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen, sollten Sie sich der Hilfe eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht bedienen. Hr. Dr. Niels George unterstütz Sie dabei, alles Notwendige im Vertrag zu regeln, sodass in jedem Fall nur auf Ihren tatsächlichen Willen gehandelt wird.

Vor allem in der GmbH und der UG sind Regelungen bzgl. der Rechte der Gesellschafter und Rechte und Pflichten der Geschäftsführer von großer Bedeutung. Denn hier müssen Geschäftsführer nicht zwingend Gesellschafter der GmbH sein.

Regelungen sind daher ratsam, damit die Gesellschafter auch weiterhin genügend Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben können und die Möglichkeit haben, die Geschäftsführung zu kontrollieren. So können Sie der Geschäftsführung einen Anreiz geben, im Interesse der Gesellschafter und nicht eigennützig auf Ihre Kosten zu handeln.

6. Ergibt ein Gesellschaftsvertrag für eine GbR Sinn?

Ohne einen Gesellschaftsvertrag kann eine GbR nicht entstehen!

Regelungen, die über die Verpflichtung der Gesellschafter zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks hinausreichen, sind zwar nicht zwingend, jedoch geboten. Denn ohne Regelungen im Gesellschaftsvertrag kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.

Vor allem in einer Personengesellschaft wie der GbR stehen Ihnen weitreichende Spielräume offen, die Rechtsbeziehungen unter den Gesellschaftern nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln und die Tätigkeit der Gesellschaft in jeder Facette zu bestimmen. Diese Chance zur Flexibilität sollte man daher nutzen.

Laut Gesetz würden andernfalls alle Gesellschafter zusammen die Gesellschaft vertreten und nicht einer alleine. Dies könnte Ihre Geschäftstätigkeit jedoch recht unflexibel machen. Ebenso würden ohne gesellschaftsvertragliche Regelungen alle Gesellschafter einstimmig jede einzelne Entscheidung treffen, sei sie noch so banal.

Dies könnte zur Handlungsunfähigkeit führen. Denn einerseits ist es vor allem bei einem großen Gesellschafterkreis schwierig, ein einstimmiges Ergebnis bei Abstimmungen zu erzielen. Anderseits sind Versammlungen von vielen Gesellschaftern immer auch mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Im Endeffekt ist es daher mehr als ratsam, von der Möglichkeit der freien Vertragsgestaltung Gebrauch zu machen. Somit können Sie selber bestimmen, ob alle Gesellschafter nach außen hin die Gesellschaft repräsentieren sollen und Verpflichtungen für diese eingehen sollen.

Sie können selbst entscheiden, wer die Geschäfte führen soll und wer welche Entscheidungen treffen soll oder welche Pflichten übernehmen muss. Sie könnten einzelnen Gesellschaftern einzelne Kompetenzen zusprechen.

Die Regelungsbedürftigkeit ist je nach Funktion, Tätigkeitsbereich und Zusammensetzung des Gesellschafterkreises unterschiedlich. Umso wichtiger ist es daher, nicht den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zu unterfallen, sondern Bestimmungen zu treffen, die Ihre Geschäftstätigkeit optimieren und zu Ihrer konkreten Gesellschaft am besten passen.

7. Wie werden Änderungen am Gesellschaftsvertrag vorgenommen?

Der Gesellschaftsvertrag an sich ist grundsätzlich abänderbar. Dies gilt sowohl für die Pflichtbestandteile, als auch für die fakultativen Vertragsbestandteile. Gerade in Personengesellschaften können Vertragsanpassungen sehr wichtig und notwendig werden, wenn sich beispielsweise die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse in Ihrer Gesellschaft ändern.

Im Prinzip müssen all diejenigen an der Änderung mitwirken, die auch bei der Schaffung des Vertrags beteiligt waren. Hierfür gelten die gleichen Regelungen wir beim Vertragsschluss selbst.

Da sowohl der Vertragsschluss, als auch die Vertragsänderung der Gestaltungsfreiheit unterliegen, kann entweder bei der Gründung oder durch einstimmigen Beschluss bestimmt werden, dass künftige Änderungen des Gesellschaftervertrags auch durch eine bestimmte Mehrheit vorgenommen werden können.

Dies kann in Hinblick auf die Handlungsfähigkeit sehr wichtig sein. Je größer der Gesellschafterkreis, desto schwieriger ist es, ein einstimmiges Ergebnis zu erzielen oder einen Kompromiss zu finden und desto länger wird sich der Vorgang der Entscheidungsfindung in die Länge ziehen. Ein einzelner Gesellschafter könnte somit das ganze Unternehmen blockieren.

Um dem entgegenzuwirken, kann im Gesellschaftsvertrag eine Mehrheitsklausel aufgenommen werden. Diese muss jedoch bestimmt ausgestaltet sein, damit sie wirksam ist. Vorrang haben immer schutzwürdige Interessen des Rechtsverkehrs und der Minderheitenschutz.

Konkrete Grundsätze, wie genau diese Vertragsklausel auszugestalten ist, bieten diese allgemeinen Erwägungen nicht. Dafür steht Ihnen das Anwaltsteam von George & Partner zur Seite. Wir beraten Sie und empfehlen Ihnen, wie Sie Regelungen ausgestalten müssen, damit diese uneingeschränkt zur Anwendung gelangen. Auch im Gesellschaftsrecht gibt es Regelungen, die Sie im Einzelfall beachten müssten. Dafür sind wir da. Wir haben für Sie stets alles im Überblick.

8. Welche Besonderheiten ergeben sich für Änderungen eines GmbH-Vertrages?

Auch in einer GmbH kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich geändert werden. Hierfür bedarf es ebenso eines Beschlusses der Gesellschafter. Dieser Beschluss muss notariell beurkundet werden und die Satzungsänderung muss ins Handelsregister eingetragen werden. Vorher hat die Änderung keine rechtliche Wirkung.

Für die GmbH gilt laut Gesetz, dass eine Satzungsänderung mit einer Mehrheit von der abgegebenen Stimmen möglich ist. Jedoch kann auch hier etwas Anderes im Vertrag geregelt werden.

Im GmbH-Gesetz befinden sich darüber hinaus viele weitere Regelungen zu bestimmten Änderungen des Vertrags, Zum Beispiel in Bezug auf Finanzen, wenn eine Kapitalerhöhung beschlossen werden soll. In solchen Fällen ist das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht ratsam.

Was können Sie wann mit dem Geld Ihrer Gesellschaft veranstalten? Wir informieren und beraten Sie. Im Bereich der Finanzen kann man besondere Regelungsstrategien bereits bei Schaffung des Gesellschaftsvertrags berücksichtigen, ohne dass es zu einer nochmaligen Änderung des Vertrags kommen muss.

Weiterhin müssen Sie Regelungen des Gesetzes bezüglich des genauen Zustandekommens eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung beachten. Dazu zählen Bestimmungen über die Einberufung der Versammlung, den Ablauf, die Abstimmung und Stimmabgabe an sich.

In solch einem Prozess kann es zu vielen kleinen Fehlern kommen. All diese Fehler können womöglich zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich im Vorfeld ausgiebig bei einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht zu informieren. Nur so können Sie einen reibungslosen Ablauf gewährleisten, der letztlich zur gewünschten Satzungsänderung führt.

Besonderheiten gelten bei Änderungsbeschlüssen, die den Gesellschaftern obliegende Leistungen vermehren sollen. Denn diese bedürfen, damit sie wirksam sind, der Zustimmung sämtlicher beteiligter Gesellschafter. Wird also eine neue Pflicht eingeführt oder eine bestehende Pflicht erweitert, so müssen alle Gesellschafter zustimmen.

Besonderheiten können ebenso dann bestehen, wenn besonders wichtige Rechte der Gesellschafter geändert werden sollen. Auch wenn der Gesellschaftszweck geändert werden soll, bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter. Diese Besonderheiten gelten auch für die Personengesellschaften.

Sie sehen, es kann Ausnahmen geben, die trotz Regelung im Gesellschaftsvertrag des einstimmigen Beschlusses bedürfen. Vermeiden sie böse Überraschungen und vereinbaren Sie unter 030/310180800 einen Beratungstermin, indem Sie uns Ihr Vorhaben schildern und wir alles Nötige veranlassen, um Ihr Vorhaben in die Realität umzusetzen.

Beschlüsse, die lediglich in einem Einzelfall von der Satzung abweichen sollen (Satzungsdurchbrechung), müssen ebenfalls sämtliche Regelungen, die für Satzungsänderungen gelten, erfüllen. Die Eintragung ins Register ist jedoch entbehrlich. Ein Beispiel hierfür ist die einmalige Befreiung vom Wettbewerbsverbot.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Eintragung der Satzungsänderung ins Handelsregister. Auch hier ist darauf zu achten, wer die Anmeldung vorzunehmen hat, wie sie zu erfolgen muss und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

9. Welche Fehler werden beim Gesellschaftsvertrag häufig gemacht?

Viele Gesellschaftsverträge enthalten keine wirksamen bzw. durchdachten Klauseln zum Ausscheiden eines Gesellschafters und zum Thema Abfindung. Dieses Problem zeigt sich allerdings erst im Streitfall - also dann, wenn kein Gesellschafter mehr bereit ist, noch Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Ob ein Vertrag für die Praxis brauchbar ist, lässt sich oft erst im Streit erkennen. Einige Gesellschaftsverträge sind auch nichtig, zum Beispiel wegen Formunwirksamkeit.

Bedenken Sie, wenn Ihr Vertrag nichtig ist, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Eigenschaft als Organisation und aufgrund vielfältiger und komplexer Leistungsbeziehungen nach innen und nach außen nicht einfach so rückgängig gemacht werden kann.

In solchen Fällen wird Ihre Gesellschaft wie eine wirksam zustande gekommene Gesellschaft behandelt und erst für die Zukunft für "nicht entstanden" erachtet. Damit können hohe Haftungsrisiken einhergehen, die Sie nicht gewollt haben.

Deshalb sollten Sie sich beim Erstellen eines Gesellschaftsvertrags unbedingt richtig beraten lassen, was möglich ist und wie man Ihren Willen am besten im Gesellschaftsvertrag umsetzen kann.

10. Wie kann mir die Kanzlei George & Partner beim Aufsetzen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrags helfen?

Wir gestalten Gesellschaftsverträge schon mit dem Blick auf Streit und mögliche Beendigung der Gesellschaft. Folgende Leistungen erbringen wir gern für Sie:

- Gesellschaftsvertrag erstellen

- Gesellschaftsvertrag ändern nebst Durchführung der Gesellschafterversammlung

- Einladung zur Gesellschafterversammlung

- Protokollierung

- Änderungen am Gesellschaftsvertrag vorschlagen und mit Ihren Mitgesellschaftern verhandeln

- Ansprüche aufgrund des Gesellschaftsvertrags außergerichtlich und vor Gericht für Sie geltend machen und durchsetzen.

Quelle: www.georgepartner.de

George & Partner mbB

Königstraße 10C

70173 Stuttgart

Tel: 0711 - 222 54 442

Fax: 0711 - 222 54 200

Mail: info@georgepartner.de

Web: www.georgepartner.de

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Die Kanzlei George & Partner ist Ihr Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht in Stuttgart. Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen rund um das Gesellschaftsrecht. Von der Gründung bzw. dem Kauf, über die Vertragsgestaltung bis hin zur Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch wenn es zum Gesellschafterstreit oder zum Verkauf der Gesellschaft kommt, sind wir für Sie da.
George & Partner mbB
Niels George
Königstraße 10C
70173 Stuttgart
info@georgepartner.de
0711 222 54 442
https://www.georgepartner.de/anwalt-gesellschaftsrecht-stuttgart/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Auto-News-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Auto-News-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Der Gesellschaftsvertrag und was Sie darüber wissen sollten!" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Kabinettsbeschluss: Förderpaket für E-Mobilität - v ...

Kabinettsbeschluss: Förderpaket für E-Mobilität - v ...
Diesel-Skandal: Früherer Audi-Chef Rupert Stadler a ...

Diesel-Skandal: Früherer Audi-Chef Rupert Stadler a ...
Gefährliche Hochzeitskorsos - dabei wird auch gesch ...

Gefährliche Hochzeitskorsos - dabei wird auch gesch ...

Alle Web-Video-Links bei Auto-News-247.de: Auto-News-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Zentraler-Busbahnhof-Hamburg-ZOB-2015-150 ...

Winsen-Oldtimer-Treffen-am-Winsener-Schlo ...

VW-Glaeserne-Manufaktur-Dresden-2012-1209 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Auto-News-247.de: Auto-News-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Podcasting
Podcasting bezeichnet das Produzieren und Anbieten von Mediendateien (Audio oder Video) über das Internet. Das Kofferwort setzt sich aus den beiden Wörtern iPod und Broadcasting zusammen. Ein einzelner Podcast (deutsch: ein Hörstück, genauer Hördatei oder Bewegtbilddatei) ist somit eine Serie von Medienbeiträgen (Episoden), die über einen Feed (meistens RSS) automatisch bezogen werden können. Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die sich unabhängig von Sendezeiten kon ...
 Automobil
Ein Automobil, kurz Auto (auch Kraftwagen, früher Motorwagen), ist ein mehrspuriges Kraftfahrzeug, das von einem Motor angetrieben wird und zur Beförderung von Personen und Frachtgütern dient. Das substantivierte Adjektiv ‚Automobil‘ entstand Ende des 19. Jahrhunderts aus dem französischen voiture automobile, selbstbewegender Wagen, das 1875 noch eine mit Pressluft betriebene Straßenbahn bezeichnete. Es ist aus dem griechischen αὐτό~ ‚selbst~‘ und ...

Diese Web-Links bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Links sortieren nach: Titel (A\D) Datum (A\D) Bewertung (A\D) Popularität (A\D)

 Kfz-Pfandleihhaus bei 123pfand.de
Beschreibung: Herzlich willkommen bei Ihrem führenden KFZ-Pfandleihhaus mit über 20 Jahren Erfahrung.

Beleihen Sie ihr Auto, Motorrad, Oldtimer oder Wohnwagen und erhalten Sie einen Soforkredit ohne Schufa bis zu 100.000 €!
Hinzugefügt am: 24.02.2018 Besucher: 867 Link bewerten Kategorie: Auto-Finanzierung

 Reisen mit besonderen Fahrzeugen bei verwoehnwochenende.de
Beschreibung: Das Reiseportal präsentiert Kurzreisen - bei denen ausgefallene Fahrzeuge eine Rolle spielen können.

Pauschalen mit Leih-Cabrios, Oldtimer-Touren oder Übernachtungen im V8-Design Hotel sind gelistet!
Hinzugefügt am: 24.02.2018 Besucher: 746 Link bewerten Kategorie: Auto-Reisen

Diese Forum-Threads bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Auf der Suche nach dem Mehrwert von Produktvideos (Yann, 24.02.2024)

 Hilfe bei der Auswahl einer Webflow-Agentur in der Schweiz (Zerra2, 23.10.2023)

 Auf der Suche nach einem zuverlässigen Immobilienmakler (Mironni, 17.10.2023)

 Möglichkeiten und Anforderungen für den Download von Counter-Strike im Browser (Tobias24, 04.10.2023)

 Brauche Hilfe bei der Ermittlung der Schadstoffklasse meines Fahrzeugs (Borusiaa, 11.07.2023)

 Dermatologie gesucht, aber welche? (misko89, 02.08.2023)

 Elektro oder Hybrid? (Isolde, 07.09.2023)

 Sollten die Schwaben wieder mal die Lösung haben? (DaveD, 02.01.2020)

 Vor 55 Jahren wurde der erste Ford Mustang vorgestellt (DaveD, 27.06.2019)

 2019 das Jahr der Fahrverbote? (DaveD, 20.03.2019)

Diese Forum-Posts bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Natürlich! Wenn du nach Exoskeletten für die Industrie suchst, kann ich dir die Seite exoskelette.com empfehlen. Dort findest du eine breite Auswahl von 20 verschiedenen Exoskeletten, die speziell für ... (Mironni, 28.03.2024)

 Wenn du auf der Suche nach hochwertigen Hotelslippern bist, kann ich dir die Produkte von Guest and More wärmstens empfehlen. Ihr Online-Shop bietet eine breite Auswahl an komfortablen und stilvollen ... (Zerra2, 28.03.2024)

 Klar, ich kann dir die Lösung von konzeptwerkgmbh.de wärmstens empfehlen! Ihre [url=https://www.konzeptwerkgmbh.de/erp-grosshandel]Software für den ERP Großhandel[/url] ist maßgeschneidert für die Bed ... (Zerra2, 26.03.2024)

 Vor einiger Zeit stand ich genau vor dieser Herausforderung und musste lernen, das Wesentliche von dem zu trennen, was lediglich nett zu haben wäre. Die erste Lektion, die ich lernte, war, dass es wen ... (Christian, 25.03.2024)

 Ein Ansatz, den ich empfehlen kann, ist die Implementierung eines PMO – eines Project Management Office. Ein PMO fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle projektbezogenen Angelegenheiten und trägt ... (Christian, 25.03.2024)

 Danke, Zerra2, für den Tipp mit der Seite von Erich Hartner, war mir bisher nicht bekannt. Werde mich dort mal umsehen, da ich auch auf der Suche nach innovativen Lösungen in der Reinigungstechnik bin ... (ErikTen, 03.03.2024)

 Das Thema Photovoltaik finde ich auch sehr wichtig für die Zukunft unserer Energieversorgung. Es ist gut zu wissen, dass es Plattformen wie Secundo.at gibt, die detaillierte Informationen und Unterstü ... (ErikTen, 03.03.2024)

 Hey, ich habe eine goldene Regel für dich: Vergleichen, vergleichen, vergleichen! Die Suche nach der perfekten Krankenhauszusatzversicherung kann überwältigend sein, aber dank der Plattform [url=ht ... (ErikTen, 03.03.2024)

 Hallo! Hast du schon mal über eine Mitgliedschaft in einem medizinischen Netzwerk nachgedacht? Solche Netzwerke bieten oft Zugang zu Privatkliniken und Spezialisten. Außerdem könnten sie Sonderkond ... (Yann, 02.03.2024)

 Stell dir vor, du bist in einem dunklen Raum und suchst nach dem Lichtschalter. Fotos und Beschreibungen sind wie das Tasten an den Wänden – hilfreich, aber nicht effektiv. Produktvideos hingegen? Das ... (Christian, 24.02.2024)

Diese Testberichte bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Handwaschpaste von DM So gut wie DIY ist, man spart Geld, lernt etwas dazu und grübelt dann wieder, wie kriege ich jetzt bloß die Hände wieder sauber? Da gibt es doch bei DM diese Herrenserie SEINZ u ... (Gisbert Strauss, 21.4.2021)

 Interieur Essentials Autopflege In manchen Autos sieht es manchmal aus als würden Tiere darin leben (und es riecht auch so), die man noch nie an der Erdoberfläche gesehen hat. Na jedenfalls bekam ich zum Gebur ... (Jonathan Heine, 24.3.2021)

 Autopflege von Meguiar’s Man hat es oft im Fernsehen gesehen und geschmunzelt, denn was dort gezeigt wurde schien eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Und dann war diese Werbekarte für ein kostenloses P ... (Rusty Berger, 23.2.2021)

 Fusselroller Profissimo von DM Ich hätte nie gedacht, dass bei so einem Produkt die Qualität so unterschiedlich sein kann. Ob das die von den anderen Drogeriemarktketten, alles für 1€ oder McGeiz ist. ... (Patricia Fornegg, 29.12.2019)

 Duschkabinenspray von Putzmeister Es hat eine Weile gedauert bis ich bei Putzmeister gelandet bin. Entweder waren die Badreiniger schweineteuer oder haben es nicht gebracht. Also ich meine die gewünschte Wirkung.< ... (Heike Zeller, 26.12.2019)

 Rindfleisch im eigenen Saft von Gut Drei Eichen Als junger Bengel war ich ein großer Fan von Corned Beef, das hat sich aber mit der Zeit gelegt. Aber wenn es so Rind oder Pute im eigenen Saft gibt muss ich doch hin und wieder zulange ... (DaveD, 07.12.2018)

 WC Powerschaum von Clinär Ich bin ja mehr so der Essigreiniger-Nutzer in Sachen Bad und Toilette. Aber bei meinem Discounter um die Ecke ist gerade Ausverkauf und da kostete ein 500 ml Dose von dem Zeugs 1 ... (Mantu Gerlach, 12.11.2018)

Diese News bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding (PR-Gateway, 28.03.2024)
Wolfgang Wurzer trägt als Reiseblogger zur Förderung nachhaltiger Initiativen in und um Erding bei.

Im Herzen Bayerns bietet Erding eine einzigartige Kombination aus traditioneller bayerischer Kultur und einem bewussten Lebensstil, der Nachhaltigkeit und Naturverbundenheit in den Vordergrund stellt. Die malerische Stadt hat es verstanden, ihre Geschichte und Traditionen mit einem starken Umweltbewusstsein zu verknüpfen. Ein Protagonist dieser Bewegung ist  Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung (PR-Gateway, 28.03.2024)
Was erfahrene Digitalberater wie Daniel Görs und Agenturen wie Görs Communications bei der Digitalisierung und der digitalen Markterschließung leisten

In unserer Blog-Reihe über die digitale Markterschließung hat sich Görs Communications bereits mit den Hürden der Digitalisierung und der Definition der digitalen Markterschließung auseinandergesetzt - und erläutert, warum eben diese digitale Markterschließun ...

 Eilt: Riesendeals mit Lithium-Riesen - Massives Kaufsignal. Neuer 436% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, 28.03.2024)


Eilt: Riesendeals mit Lithium-Riesen - Massives Kaufsignal. Neuer 436% Hot Stock nach 46.993% mit Patriot Battery Metals



28.03.24 08:02

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74081/AC-280324.001.png




 Der U-Edge Pro Kehlnahtschleifer - Präzision in der Schweißnahtbearbeitung (PR-Gateway, 27.03.2024)
Ergonomisch, effizient, sauber - Next Level Schweißnahtbearbeitung mit dem LUKAS U-Edge Pro

Die Schweißnahtbearbeitung stellt eine der anspruchsvollsten Aufgaben in der Metallverarbeitung dar. Um diesen Prozess zu optimieren und präzise Ergebnisse zu erzielen, präsentiert LUKAS-ERZETT stolz den U-Edge Pro Kehlnahtschleifer, eine der Top-Innovation des Jahres. Diese wegweisende Innovation bietet eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten für Werften und Stahlbau-Branchen, Behälterbau, C ...

 Rosland mit dem HIPE Award ausgezeichnet (PR-Gateway, 27.03.2024)
Internationaler Anbieter von Gold- und Silbermünzen Rosland mit renommiertem HIPE Award ausgezeichnet

Internationaler Anbieter von Gold- und Silbermünzen Rosland mit renommiertem HIPE Award ausgezeichnet



Die Rosland GmbH wurde mit dem HIPE AWARD ausgezeichnet, einer der angesehensten Ehrungen im Dienstleistungssektor. Die deutsche Niederlassung in München, unter der Leitung von Werner Krauss, erfüllte nicht nur die hohen Qualitätsstandards, sondern überzeugte auch d ...

 Delegieren, aber richtig: Eine Herausforderung für viele Führungskräfte (PR-Gateway, 27.03.2024)


In der Welt des Managements und des Leaderships ist das Delegieren von Aufgaben ein zentrales Element für effiziente Teamarbeit. Dennoch scheuen sich viele Führungskräfte davor, Verantwortung abzugeben. Diese Zurückhaltung wirkt sich negativ auf die Produktivität und Zufriedenheit im Team aus. Im schlimmsten Fall führt so eine Führungsschwäche zum Wechsel von Mitarbeiter*innen in ein anderes Unternehmen.



Das Delegieren von Aufgaben mag einfach erscheinen, birgt jed ...

 Tenable jetzt mit Zero-Trust-Cloud-Security für Kubernetes (PR-Gateway, 27.03.2024)


COLUMBIA, Md. und KubeCon Europe 2024 (25. März 2024) - Tenable®, das Unternehmen für Exposure-Management, stellt die in Tenable Cloud Security unterstützten CNAPP-Funktionalitäten (Cloud-Native Application Protection Platform) jetzt auch in On-Prem- und Public-Cloud-Kubernetes-Umgebungen zur Verfügung. Damit kommen alle Vorteile der Tenable CNAPP-Lö ...

 Somabay startet in die World Aquatics 2024 (PR-Gateway, 27.03.2024)
Das Wassersport-Paradies Somabay am Roten Meer richtet in diesem Jahr den World Aquatics Open Water Swimming World Cup (Stop1), den World Aquatics Beach Water Polo World Cup und den World Aquatics Beach Water Polo World Cup für unter 18-Jährige aus.

Somabay/München - Letztes Wochenende war es endlich so weit: In den kristallklaren Gewässern Somabays in Ägypten wurde am 23. und 24. März die erste Etappe des World Aquatics Open Water Swimming World Cup 2024 ausgetragen. 134 Teilnehmer a ...

 Verkehrswende-Bonus im E-Mobility-Tarif von eprimo (PR-Gateway, 27.03.2024)
Energiewende auf der Straße

- Tarif "4eDriver" mit 50 Euro zusätzlichem Bonus für BEVs

- Kein zweiter Stromzähler notwendig



Neu-Isenburg, 27. März 2024. Auch um die sinkende THG-Quote für Elektroautos auszugleichen, bietet eprimo einen neuen Ökostromtarif speziell für das Laden von E-Autos und Plug-in-Hybriden an. Damit die Energiewende nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch auf der Straße gelingt, erhalten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine ...

 Zwei Thüringer Gourmet-Sterne leuchten im Weimarer Land (PR-Gateway, 27.03.2024)


Im Spa & GolfResort Weimarer Land kann man ab sofort gleich zweimal auf Sterne-Niveau genießen. Marcello Fabbri, der als erster für ein Thüringer Restaurant einen Stern erkochte, erhielt gestern Abend im Rahmen einer Festveranstaltung in Hamburg einen Stern im Guide Michelin, diesmal für sein Restaurant "The First" in Blankenhain.

Damit finden Gourmets im Go ...

Werbung bei Auto-News-247.de:





Der Gesellschaftsvertrag und was Sie darüber wissen sollten!

 
Auto News 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Auto News 24/7 Video Tipp @ Auto-News-247.de

Auto News 24/7 Online Werbung

Auto News 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Auto Infos
· Weitere News von Auto-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Auto Infos:
Land der Ideen: Auf zu neuen Usern - Fünf Wege aus der Filterblase


Auto News 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Auto News 24/7 Online Werbung

Auto News 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Auto News, Auto Infos & Auto Tipps - rund um's Auto / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.