Firmengruendung in den USA - USAG24, inc
Datum: Dienstag, dem 24. August 2010
Thema: Auto Infos


Grundsätzlich kommen nur wenige US-Bundesstaaten für Ausländer in Frage, um eine Gesellschaft zu gründen. Dies hat verschiedene Gründe, wie z.B. dass bestimmte Staaten verschiedene Auflagen haben. So ist es in manchen Staaten nicht erlaubt, als Ausländer die Geschäftsführung einer Gesellschaft zu übernehmen. Oder in manchen Staaten wie New York z.B. müsste man 6 Wochen lang in Zeitungsanzeigen bekannt geben, dass die Gesellschaft gegründet wurde, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger. Andere Staaten haben z.B. viel höhere Jahresgebühren, die für manch einen kaum bezahlbar sind.

Es kommen daher für Ausländer nur eine Handvoll Staaten in Frage: Delaware, Florida und Nevada.

Der Bundesstaat Delaware hat ein von den übrigen US-Bundesstaaten abweichendes, sehr liberales Gesellschaftsrecht. (Delaware General Corporation Law). Daraus ergeben sich verschiedene Vorteile für den Gründer und Aktionär einer Corporation nach dem Recht des Staates Delaware:

Die Gründung einer US-Corporation nach dem Recht von Delaware ist von jedem Ort der Erde aus schriftlich möglich. Es kann eine Einmann-Gesellschaft oder mit mehreren Aktionären gegründet werden. Es ist kein Minimum-Kapital nötig. Im Normalfall werden 1.500 Aktien ohne Nennwert gezeichnet, somit beläuft sich das Aktienkapital auf Null US-Dollar.

Der Gründer respektive Aktionär kann zugleich Präsident (Direktor), Schatzmeister und Sekretär in einer Person sein. Die Zweckbestimmung kann sehr breit, aber auch kurz formuliert werden. Sie muss lediglich dem Gesellschaftsrecht von Delaware entsprechen.

Die Bedeutung des liberalen Gesellschaftsrechtes des US-Bundesstaates Delaware ergibt sich daraus, dass über über 200.000 AGs in diesem Staat registriert sind, darunter auch sehr namhafte und große Weltfirmen, wie z. B. The Coca-Cola Company, General Motors, Walt Disney Co. Über die Hälfte der "Oberen 500" (Fortune 500) sowie über ein Drittel der an der New Yorker Börse notierten amerikanischen AGs haben ihren Rechtssitz in Delaware, USA. Abgeleitet davon wird eine Ansiedlungsstrategie durch günstige Rechtsformen in Deutschland auch Delaware-Effekt genannt. Bei Ausländern war Delaware für die Gründung einer Corporation sehr lange beliebt, da diese zu den wenigen Staaten gehörte, die es einer Einzelperson erlaubte die Funktionen der drei Direktoren und der drei Funktionäre gleichzeitig wahrzunehmen und damit als Aktieninhaber anonym zu bleiben.

Mittlerweile ist Delaware (wo es derzeit mehr Corporationen als Einwohner gibt) in Verruf geraten, da es wegen seiner vielen Corporationen von Ausländern mit kleinem Aktienkapital international von Behörden und Banken als Ort zur Steuerflucht betrachtet wird.

Florida ist als Gründungsstaat sehr liberal. Man kann als Einmann-Gesellschaft mehrere Positionen inne haben, wie President, Treasurer oder Secretary. Jeder Staatsbürger über 18 Jahren kann eine Gesellschaft in Florida gründen und jede Position in der Firma annehmen.

Für die Gründung bedarf es keiner notariellen Sitzung, wie in Deutschland üblich. Es ist zudem kein Minimum-Kapital nötig, die Gesellschaft kann ohne Stammkapital gegründet werden. Die Gesellschafter/Aktionäre werden nicht ins Handelsregister eingetragen und können somit anonym bleiben. Bei der LLC Gründung in Florida entfallen zudem die Florida State Income Tax, sollte man die LLC als Personengesellschaft klassifizieren lassen. Auch wenn dies nicht geschehen sollte, würde man einen Niedrigsteuersatz von lediglich 5,5% an den Staat Florida abführen. Hinzu kommen die Federal Income Tax für jeden Bundesstaat, die zwischen 15% bis 39% je nach Gewinn variiert.

Florida wird nicht nur wegen der Sonne von vielen Unternehmen geschätzt, gerade der Wirtschaftsstandort Miami-Fort Lauderdale eignet sich hervorragend, um ein Sprungbrett in die USA aufzubauen. Auch sind die jährlichen Handelsregistergebühren im Vergleich zu anderen Bundesstaaten relativ günstig. Man kann mit einer Gesellschaft aus Florida jeglichen Gesellschaftszweck ausüben, der keiner besonderen Erlaubnis bedarf, wie z.B. Handwerk, Autohandel, Bankgeschäfte usw.

Wenn die Privatsphäre der Anteilseigner am wichtigsten ist, werden die Unternehmen gern in Nevada eingetragen, da dort die Eigentumsverhältnisse nicht öffentlich sein müssen. Aber auch in anderen Staaten sind die Eigentümer nicht mehr öffentlich einsehbar, wie z. B. in Florida.

Nevada können wir leider ebenfalls nicht empfehlen, da Nevader wegen vieler unseriöser Anbieter anrüchig geworden ist. Auch erhebt Nevada neuerdings eine Steuer für eine Business Lizenz und hat die Gebühren für Nennwertaktien gewaltig erhöht.

www.usag24.com
www.uag24-group.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
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MIchael Schmidt
3001 Rocky Point Drive East
33607
Tampa, FL
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Es kommen daher für Ausländer nur eine Handvoll Staaten in Frage: Delaware, Florida und Nevada.

Der Bundesstaat Delaware hat ein von den übrigen US-Bundesstaaten abweichendes, sehr liberales Gesellschaftsrecht. (Delaware General Corporation Law). Daraus ergeben sich verschiedene Vorteile für den Gründer und Aktionär einer Corporation nach dem Recht des Staates Delaware:

Die Gründung einer US-Corporation nach dem Recht von Delaware ist von jedem Ort der Erde aus schriftlich möglich. Es kann eine Einmann-Gesellschaft oder mit mehreren Aktionären gegründet werden. Es ist kein Minimum-Kapital nötig. Im Normalfall werden 1.500 Aktien ohne Nennwert gezeichnet, somit beläuft sich das Aktienkapital auf Null US-Dollar.

Der Gründer respektive Aktionär kann zugleich Präsident (Direktor), Schatzmeister und Sekretär in einer Person sein. Die Zweckbestimmung kann sehr breit, aber auch kurz formuliert werden. Sie muss lediglich dem Gesellschaftsrecht von Delaware entsprechen.

Die Bedeutung des liberalen Gesellschaftsrechtes des US-Bundesstaates Delaware ergibt sich daraus, dass über über 200.000 AGs in diesem Staat registriert sind, darunter auch sehr namhafte und große Weltfirmen, wie z. B. The Coca-Cola Company, General Motors, Walt Disney Co. Über die Hälfte der "Oberen 500" (Fortune 500) sowie über ein Drittel der an der New Yorker Börse notierten amerikanischen AGs haben ihren Rechtssitz in Delaware, USA. Abgeleitet davon wird eine Ansiedlungsstrategie durch günstige Rechtsformen in Deutschland auch Delaware-Effekt genannt. Bei Ausländern war Delaware für die Gründung einer Corporation sehr lange beliebt, da diese zu den wenigen Staaten gehörte, die es einer Einzelperson erlaubte die Funktionen der drei Direktoren und der drei Funktionäre gleichzeitig wahrzunehmen und damit als Aktieninhaber anonym zu bleiben.

Mittlerweile ist Delaware (wo es derzeit mehr Corporationen als Einwohner gibt) in Verruf geraten, da es wegen seiner vielen Corporationen von Ausländern mit kleinem Aktienkapital international von Behörden und Banken als Ort zur Steuerflucht betrachtet wird.

Florida ist als Gründungsstaat sehr liberal. Man kann als Einmann-Gesellschaft mehrere Positionen inne haben, wie President, Treasurer oder Secretary. Jeder Staatsbürger über 18 Jahren kann eine Gesellschaft in Florida gründen und jede Position in der Firma annehmen.

Für die Gründung bedarf es keiner notariellen Sitzung, wie in Deutschland üblich. Es ist zudem kein Minimum-Kapital nötig, die Gesellschaft kann ohne Stammkapital gegründet werden. Die Gesellschafter/Aktionäre werden nicht ins Handelsregister eingetragen und können somit anonym bleiben. Bei der LLC Gründung in Florida entfallen zudem die Florida State Income Tax, sollte man die LLC als Personengesellschaft klassifizieren lassen. Auch wenn dies nicht geschehen sollte, würde man einen Niedrigsteuersatz von lediglich 5,5% an den Staat Florida abführen. Hinzu kommen die Federal Income Tax für jeden Bundesstaat, die zwischen 15% bis 39% je nach Gewinn variiert.

Florida wird nicht nur wegen der Sonne von vielen Unternehmen geschätzt, gerade der Wirtschaftsstandort Miami-Fort Lauderdale eignet sich hervorragend, um ein Sprungbrett in die USA aufzubauen. Auch sind die jährlichen Handelsregistergebühren im Vergleich zu anderen Bundesstaaten relativ günstig. Man kann mit einer Gesellschaft aus Florida jeglichen Gesellschaftszweck ausüben, der keiner besonderen Erlaubnis bedarf, wie z.B. Handwerk, Autohandel, Bankgeschäfte usw.

Wenn die Privatsphäre der Anteilseigner am wichtigsten ist, werden die Unternehmen gern in Nevada eingetragen, da dort die Eigentumsverhältnisse nicht öffentlich sein müssen. Aber auch in anderen Staaten sind die Eigentümer nicht mehr öffentlich einsehbar, wie z. B. in Florida.

Nevada können wir leider ebenfalls nicht empfehlen, da Nevader wegen vieler unseriöser Anbieter anrüchig geworden ist. Auch erhebt Nevada neuerdings eine Steuer für eine Business Lizenz und hat die Gebühren für Nennwertaktien gewaltig erhöht.

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