Hilfe beim Energieausweis im Kreis Olpe
Datum: Montag, dem 17. November 2014
Thema: Auto Infos


Bigge Energie berät und kümmert sich um das Zertifikat für das Eigenheim

Kreis Olpe. "Können Sie mir bitte mal den Energieausweis zeigen?" Diese Frage müssen Mieter, Pächter oder Käufer eines Hauses nicht mehr stellen. Denn seit diesem Jahr gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese sieht vor, dass der Hauseigentümer bereits bei der ersten Begehung des Gebäudes den Energieausweis unaufgefordert vorlegen muss. Pflicht ist der Energieausweis schon seit 2009. Das Dokument erst zu beantragen, wenn eine Nachfrage kommt, geht jetzt aber nicht mehr.

Objektdaten und Kennwert immer angeben
Mit der aktuellen Gesetzgebung sind neuerdings den Interessenten auch die Objektdaten und der sogenannte Kennwert des Energieausweises als Kopie auszuhändigen. Letzterer informiert über die jährlich eingesetzte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) zur Beheizung eines Quadratmeters der Gebäudenutzfläche. "Dieser Wert muss sogar schon im Verkaufsangebot, also beispielsweise in Anzeigen, angegeben werden", betont Armin Fahrenkrog, Energieberater (http://www.bigge-energie.de/kontakt/ansprechpartner.html) von Bigge Energie (http://www.bigge-energie.de/) . "Und auch die Art des Energieausweises ist hier wichtig."

Zwei Varianten
Mit dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis gibt es zwei Versionen. Aber welche ist die richtige? "Kurz gesagt, ist der Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen erforderlich, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Aber es gibt Abweichungen und Ausnahmen, die individuell zu klären sind", erklärt Armin Fahrenkrog. Für den Energieausweis erforderlich sind beispielsweise Angaben zur Dämmung und Konstruktion von Dach, Außenwänden, oberster Geschossdecke und Keller, zu Baujahr und Zustand der Heizungsanlage und der Warmwasseraufbereitung sowie zu Alter und Art der Fenster. Der Verbrauchsausweis ist für Hauseigentümer interessant, deren Gebäude nach 1977 gebaut wurde und die verkaufen oder vermieten möchten.

Hilfe erhalten Hausbesitzer bei Bigge Energie. Die Experten beim heimischen Energieversorger beraten und kümmern sich um den richtigen Ausweis. Ansprechpartner ist Armin Fahrenkrog,
Tel. 0 27 61 / 8 96-144, armin.fahrenkrog@bigge-energie.de
BIGGE ENERGIE
BIGGE ENERGIE ist der heimische Energieversorger und Netzbetreiber für Strom und Erdgas rund um die Bigge. Gleich nebenan, mit zuverlässigem Service vor Ort - ehrlich, bodenständig und zukunftsorientiert - bringt BIGGE ENERGIE Strom und Gas in die Bigge-Region mit ihren Kommunen Attendorn, Drolshagen, Finnentrop, Olpe und Wenden.
www.bigge-energie.de
BIGGE ENERGIE
BIGGE ENERGIE
In der Wüste 8
57462 Olpe
info@bigge-energie.de
02761 896-123
http://www.bigge-energie.de

(Weitere interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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Bigge Energie berät und kümmert sich um das Zertifikat für das Eigenheim

Kreis Olpe. "Können Sie mir bitte mal den Energieausweis zeigen?" Diese Frage müssen Mieter, Pächter oder Käufer eines Hauses nicht mehr stellen. Denn seit diesem Jahr gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese sieht vor, dass der Hauseigentümer bereits bei der ersten Begehung des Gebäudes den Energieausweis unaufgefordert vorlegen muss. Pflicht ist der Energieausweis schon seit 2009. Das Dokument erst zu beantragen, wenn eine Nachfrage kommt, geht jetzt aber nicht mehr.

Objektdaten und Kennwert immer angeben
Mit der aktuellen Gesetzgebung sind neuerdings den Interessenten auch die Objektdaten und der sogenannte Kennwert des Energieausweises als Kopie auszuhändigen. Letzterer informiert über die jährlich eingesetzte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) zur Beheizung eines Quadratmeters der Gebäudenutzfläche. "Dieser Wert muss sogar schon im Verkaufsangebot, also beispielsweise in Anzeigen, angegeben werden", betont Armin Fahrenkrog, Energieberater (http://www.bigge-energie.de/kontakt/ansprechpartner.html) von Bigge Energie (http://www.bigge-energie.de/) . "Und auch die Art des Energieausweises ist hier wichtig."

Zwei Varianten
Mit dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis gibt es zwei Versionen. Aber welche ist die richtige? "Kurz gesagt, ist der Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen erforderlich, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Aber es gibt Abweichungen und Ausnahmen, die individuell zu klären sind", erklärt Armin Fahrenkrog. Für den Energieausweis erforderlich sind beispielsweise Angaben zur Dämmung und Konstruktion von Dach, Außenwänden, oberster Geschossdecke und Keller, zu Baujahr und Zustand der Heizungsanlage und der Warmwasseraufbereitung sowie zu Alter und Art der Fenster. Der Verbrauchsausweis ist für Hauseigentümer interessant, deren Gebäude nach 1977 gebaut wurde und die verkaufen oder vermieten möchten.

Hilfe erhalten Hausbesitzer bei Bigge Energie. Die Experten beim heimischen Energieversorger beraten und kümmern sich um den richtigen Ausweis. Ansprechpartner ist Armin Fahrenkrog,
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