Deutsches Menschenrechtsinstitut fordert die Verbesserung des Zugangs zum Wohnungsmarkt für Flüchtlinge: Restriktionen abbauen!
Datum: Samstag, dem 08. August 2015
Thema: Auto News


Das "Deutsche Institut für Menschenrechte" zum Zugang von Flüchtlingen zum Wohnungsmarkt in Deutschland:

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, den Zugang von Flüchtlingen zum Wohnungsmarkt in Deutschland zu verbessern.

Dazu erklärt das Institut:

"Bund, Länder und Kommunen müssen dringend Restriktionen abbauen, die verhindern, dass nach Deutschland geflohene Menschen eine menschenwürdige Unterbringung finden.

In vielen Teilen Deutschlands sind Flüchtlinge gezwungen, jahrelang in Gemeinschaftsunterkünften zu leben, was menschenrechtlich nicht haltbar ist.

Dieser Aspekt findet in der gegenwärtigen Debatte zur Unterbringung von Flüchtlingen und in den laufenden Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder zu wenig Beachtung.

Die Restriktionen führen dazu, dass Menschen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, nicht in leerstehende Wohnungen vor Ort oder in benachbarte Gemeinden ziehen können.

Auch der Umzug in ein anderes Bundesland scheitert, selbst wenn sich dort Verwandte oder Bekannte aufhalten, bei denen Wohnraum vorhanden ist.

Diese Hindernisse gehen auf Regelungen in Bundesgesetzen, auf Landesgesetze oder die jeweilige kommunale Praxis zurück.

Insbesondere in Bayern müssen Asylsuchende oder Menschen im Duldungsstatus regelmäßig über Jahre in Gemeinschaftsunterkünften wohnen.

Dabei gibt es auch positive Beispiele. So gibt es zahlreiche Kommunen in Deutschland, die Konzepte der dezentralen Unterbringung entwickelt haben und die Flüchtlinge vorrangig in Wohnungen unterbringen.

Hinzukommen Beratungsangebote, die es den Menschen ermöglichen, kostenangemessene Wohnungen zu suchen.

Solche Maßnahmen können dazu beitragen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen Kapazitäten für neu ankommende Flüchtlinge frei werden und größere Unterkünfte vermieden oder zumindest in geringer Zahl erforderlich werden.

Auch Kosten können dadurch erfahrungsgemäß eingespart werden."

Weitere Informationen:

Hendrik Cremer(2014): Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Empfehlungen an die Länder, Kommunen und den Bund

http://ots.de/pKEgS

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/3091470, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Das "Deutsche Institut für Menschenrechte" zum Zugang von Flüchtlingen zum Wohnungsmarkt in Deutschland:

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, den Zugang von Flüchtlingen zum Wohnungsmarkt in Deutschland zu verbessern.

Dazu erklärt das Institut:

"Bund, Länder und Kommunen müssen dringend Restriktionen abbauen, die verhindern, dass nach Deutschland geflohene Menschen eine menschenwürdige Unterbringung finden.

In vielen Teilen Deutschlands sind Flüchtlinge gezwungen, jahrelang in Gemeinschaftsunterkünften zu leben, was menschenrechtlich nicht haltbar ist.

Dieser Aspekt findet in der gegenwärtigen Debatte zur Unterbringung von Flüchtlingen und in den laufenden Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder zu wenig Beachtung.

Die Restriktionen führen dazu, dass Menschen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, nicht in leerstehende Wohnungen vor Ort oder in benachbarte Gemeinden ziehen können.

Auch der Umzug in ein anderes Bundesland scheitert, selbst wenn sich dort Verwandte oder Bekannte aufhalten, bei denen Wohnraum vorhanden ist.

Diese Hindernisse gehen auf Regelungen in Bundesgesetzen, auf Landesgesetze oder die jeweilige kommunale Praxis zurück.

Insbesondere in Bayern müssen Asylsuchende oder Menschen im Duldungsstatus regelmäßig über Jahre in Gemeinschaftsunterkünften wohnen.

Dabei gibt es auch positive Beispiele. So gibt es zahlreiche Kommunen in Deutschland, die Konzepte der dezentralen Unterbringung entwickelt haben und die Flüchtlinge vorrangig in Wohnungen unterbringen.

Hinzukommen Beratungsangebote, die es den Menschen ermöglichen, kostenangemessene Wohnungen zu suchen.

Solche Maßnahmen können dazu beitragen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen Kapazitäten für neu ankommende Flüchtlinge frei werden und größere Unterkünfte vermieden oder zumindest in geringer Zahl erforderlich werden.

Auch Kosten können dadurch erfahrungsgemäß eingespart werden."

Weitere Informationen:

Hendrik Cremer(2014): Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Empfehlungen an die Länder, Kommunen und den Bund

http://ots.de/pKEgS

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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