Bremer Verbraucheranwälte erreichen erstes Einlenken des Autoherstellers gegenüber betroffenen Kunden: Volkswagen erklärt Verjährungsverzicht im Abgas-Skandal!
Datum: Samstag, dem 31. Oktober 2015
Thema: Auto News


Zum Verzicht auf Einrede der Verjährung im Abgas-Skandal:

Bremen / Wolfsburg (ots) - Volkswagen hat gegenüber der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen den Verzicht auf Einrede der Verjährung im Abgas-Skandal erklärt.

Wörtlich heißt es in der am Freitagnachmittag bei KWAG eingegangenen Erklärung: "Das Zuwarten ist für Ihre Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31.12.2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Sachmängelhaftungsansprüche wegen der genannten Software verzichten, soweit mögliche Ansprüche bisher noch nicht verjährt sind."

KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen spricht von einem "großen Teilerfolg", allerdings seien viele Details noch ungeklärt.

"Wir werden mit der Volkswagen AG in den kommenden Tagen beispielsweise abklären, ob der Verjährungsverzicht nur für die bisher bestehenden Mandatsverhältnisse gilt, sich auch auf zukünftige erstreckt oder sogar für alle Halter betroffener Fahrzeuge gelten soll."

Die Verzichtserklärung von Volkswagen erstreckt sich laut Gieschen bisher nur auf die sogenannte Sachmängelhaftung.

"Damit sind Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gemeint, die bei Neufahrzeugen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr nach Kaufdatum verjähren."

Einen weitergehenden Verjährungsverzicht, etwa für Ansprüche aus arglistiger Täuschung ober ähnlichem, gebe es bislang nicht. Gieschen: "Der Verzicht hilft also bisher nur den VW-Kunden, deren Gewährleistungsansprüche nicht heute schon verjährt sind."

Die anderen könnten sich nach Auffassung des Bremer Verbraucheranwalts allerdings auch auf andere Anspruchsgrundlagen berufen und so etwa Schadensersatz gegen Volkswagen durchsetzen.

"Hier laufen die Fristen aber weiter und sollten daher genau beachtet werden."

Auch weitere Rechtsfolgen seien noch völlig unklar, sollten die Nachbesserungsversuche im Zusammenhang mit den manipulierten Abgaswerten fehlschlagen oder gar zu anderen Mängeln führen - wie etwa höherem Verbrauch oder weniger Leistung.

Gieschen: "Wir stehen erst am Anfang, aber für den Großteil der betroffenen VW-Kunden konnten wir jetzt erreichen, dass sie ohne Rechtsnachteile zumindest die geplanten Maßnahmen abwarten und dann entscheiden können, welche weiteren Schritte sie einleiten wollen."

Das Einlenken von Volkswagen sei vernünftig und zu begrüßen. Es ermögliche Konzern und Kunden, sich nicht auf "Nebenkriegsschauplätzen" zu verausgaben.

ie gewonnene Zeit sollten Fahrzeughalter nach Gieschens Ansicht jetzt nutzen und vor den Nachbesserungsversuchen ihr Fahrzeug begutachten lassen, damit die aktuellen technischen Daten beweissicher dokumentiert sind.

KWAG hatte Vorstand und Aufsichtsrat von Volkswagen aufgefordert, gegenüber den vom Abgas-Skandal betroffenen Kunden einen Verjährungsverzicht zu erklären.

Eine entsprechende Aufforderung war der Konzernleitung am 19. Oktober zugegangen.

In dem Schreiben war eine Frist gesetzt bis zum heutigen Sonnabend (31. 10. 2015), bis zu der VW sich verpflichten sollte, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und zu bestätigen, dass Gewährleistungs- und Garantiefristen für die Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software nicht ablaufen.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich.

KWAG ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen.

Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung.

KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren.

Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten - vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

Pressekontakt:

KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen,
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen 0174 174 8756

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/80462/3161986, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Infos - Portale mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln!



Zum Verzicht auf Einrede der Verjährung im Abgas-Skandal:

Bremen / Wolfsburg (ots) - Volkswagen hat gegenüber der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen den Verzicht auf Einrede der Verjährung im Abgas-Skandal erklärt.

Wörtlich heißt es in der am Freitagnachmittag bei KWAG eingegangenen Erklärung: "Das Zuwarten ist für Ihre Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31.12.2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Sachmängelhaftungsansprüche wegen der genannten Software verzichten, soweit mögliche Ansprüche bisher noch nicht verjährt sind."

KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen spricht von einem "großen Teilerfolg", allerdings seien viele Details noch ungeklärt.

"Wir werden mit der Volkswagen AG in den kommenden Tagen beispielsweise abklären, ob der Verjährungsverzicht nur für die bisher bestehenden Mandatsverhältnisse gilt, sich auch auf zukünftige erstreckt oder sogar für alle Halter betroffener Fahrzeuge gelten soll."

Die Verzichtserklärung von Volkswagen erstreckt sich laut Gieschen bisher nur auf die sogenannte Sachmängelhaftung.

"Damit sind Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gemeint, die bei Neufahrzeugen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr nach Kaufdatum verjähren."

Einen weitergehenden Verjährungsverzicht, etwa für Ansprüche aus arglistiger Täuschung ober ähnlichem, gebe es bislang nicht. Gieschen: "Der Verzicht hilft also bisher nur den VW-Kunden, deren Gewährleistungsansprüche nicht heute schon verjährt sind."

Die anderen könnten sich nach Auffassung des Bremer Verbraucheranwalts allerdings auch auf andere Anspruchsgrundlagen berufen und so etwa Schadensersatz gegen Volkswagen durchsetzen.

"Hier laufen die Fristen aber weiter und sollten daher genau beachtet werden."

Auch weitere Rechtsfolgen seien noch völlig unklar, sollten die Nachbesserungsversuche im Zusammenhang mit den manipulierten Abgaswerten fehlschlagen oder gar zu anderen Mängeln führen - wie etwa höherem Verbrauch oder weniger Leistung.

Gieschen: "Wir stehen erst am Anfang, aber für den Großteil der betroffenen VW-Kunden konnten wir jetzt erreichen, dass sie ohne Rechtsnachteile zumindest die geplanten Maßnahmen abwarten und dann entscheiden können, welche weiteren Schritte sie einleiten wollen."

Das Einlenken von Volkswagen sei vernünftig und zu begrüßen. Es ermögliche Konzern und Kunden, sich nicht auf "Nebenkriegsschauplätzen" zu verausgaben.

ie gewonnene Zeit sollten Fahrzeughalter nach Gieschens Ansicht jetzt nutzen und vor den Nachbesserungsversuchen ihr Fahrzeug begutachten lassen, damit die aktuellen technischen Daten beweissicher dokumentiert sind.

KWAG hatte Vorstand und Aufsichtsrat von Volkswagen aufgefordert, gegenüber den vom Abgas-Skandal betroffenen Kunden einen Verjährungsverzicht zu erklären.

Eine entsprechende Aufforderung war der Konzernleitung am 19. Oktober zugegangen.

In dem Schreiben war eine Frist gesetzt bis zum heutigen Sonnabend (31. 10. 2015), bis zu der VW sich verpflichten sollte, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und zu bestätigen, dass Gewährleistungs- und Garantiefristen für die Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software nicht ablaufen.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich.

KWAG ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen.

Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung.

KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren.

Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten - vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

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KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen,
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen 0174 174 8756

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/80462/3161986, Autor siehe obiger Artikel.

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