Der Paritätische Wohlfahrtsverband weist auf Schutzlücken für von Gewalt betroffene Asylbewerberinnen hin und fordert gesetzliche Klarstellungen!
Datum: Dienstag, dem 24. November 2015
Thema: Auto News


Zum Tag gegen Gewalt an Frauen:

Berlin (ots) - Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen legt der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Gutachten vor, nachdem es erhebliche Zugangshürden zu Schutz- und Hilfeeinrichtungen für von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen in Deutschland gibt.

Zuständigkeitskonflikte zwischen Behörden, aufenthaltsrechtliche Beschränkungen und nicht zuletzt sehr unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Bundesländern führten zu massiver Rechtsunsicherheit und Schutzlücken.

Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, durch entsprechende Klarstellungen, den Zugang zu Zuflucht und Hilfe für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder in Deutschland zu garantieren.

"Es darf nicht vom Zufall des Wohnortes und des Aufenthaltsstatus abhängen, ob eine Frau in diesem Land Schutz vor Gewalt erhält oder nicht", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die derzeitige Rechtslage führe zu der Situation, dass eine Asylbewerberin im akuten Ernstfall nur unter Verstoß gegen die so genannte Residenzpflicht vor Gewalt fliehen könne.

Zugang und Finanzierung eines Frauenhausaufenthaltes seien für Asylbewerberinnen davon abhängig, ob eine Behörde sich zuständig fühle, der Flucht vor Gewalt im Einzelfall zustimme und sich zu einer Finanzierung des Aufenthaltes im Frauenhaus bereit erkläre.

"Wer vor Gewalt Schutz sucht, muss unbürokratische sofortige Hilfe erwarten können. Derzeit müsste eine Asylbewerberin, die in einer Schutzeinrichtung Zuflucht sucht, juristisch sogar Sanktionen fürchten. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber ist ein Gebot von Humanität und Vernunft zugleich", so Schneider.

Der Paritätische fordert konkret gesetzliche Klarstellungen unter anderem dazu, welche Behörde bei einer Flucht in ein Frauenhaus zuständig ist, welcher Kostenträger die Kosten für den Aufenthalt zu übernehmen hat und dass Sanktionierungen für betroffene Personen ausgeschlossen sind.

Pressekontakt:

Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/53407/3183936, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Infos - Portale mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln - weitere News zu den Themen Politik & Wirtschaft auf http://www.deutsche-politik-news.de!



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Berlin (ots) - Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen legt der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Gutachten vor, nachdem es erhebliche Zugangshürden zu Schutz- und Hilfeeinrichtungen für von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen in Deutschland gibt.

Zuständigkeitskonflikte zwischen Behörden, aufenthaltsrechtliche Beschränkungen und nicht zuletzt sehr unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Bundesländern führten zu massiver Rechtsunsicherheit und Schutzlücken.

Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, durch entsprechende Klarstellungen, den Zugang zu Zuflucht und Hilfe für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder in Deutschland zu garantieren.

"Es darf nicht vom Zufall des Wohnortes und des Aufenthaltsstatus abhängen, ob eine Frau in diesem Land Schutz vor Gewalt erhält oder nicht", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die derzeitige Rechtslage führe zu der Situation, dass eine Asylbewerberin im akuten Ernstfall nur unter Verstoß gegen die so genannte Residenzpflicht vor Gewalt fliehen könne.

Zugang und Finanzierung eines Frauenhausaufenthaltes seien für Asylbewerberinnen davon abhängig, ob eine Behörde sich zuständig fühle, der Flucht vor Gewalt im Einzelfall zustimme und sich zu einer Finanzierung des Aufenthaltes im Frauenhaus bereit erkläre.

"Wer vor Gewalt Schutz sucht, muss unbürokratische sofortige Hilfe erwarten können. Derzeit müsste eine Asylbewerberin, die in einer Schutzeinrichtung Zuflucht sucht, juristisch sogar Sanktionen fürchten. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber ist ein Gebot von Humanität und Vernunft zugleich", so Schneider.

Der Paritätische fordert konkret gesetzliche Klarstellungen unter anderem dazu, welche Behörde bei einer Flucht in ein Frauenhaus zuständig ist, welcher Kostenträger die Kosten für den Aufenthalt zu übernehmen hat und dass Sanktionierungen für betroffene Personen ausgeschlossen sind.

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