Einigung in den USA: Rekordstrafe nach dem VW-Dieselskandal - das deutsche Recht sieht bisher leider keine Verbraucher-Sammelklagen vor!
Datum: Mittwoch, dem 29. Juni 2016
Thema: Auto News


Zum VW-Dieselskandal:

Stuttgart (ots) - Für VW-Kunden, die in Deutschland auf eine Entschädigung gehofft haben, sieht es schlecht aus. Denn die Sammelklagen, bei denen Verbraucher ihre Ansprüche gebündelt geltend machen können, sieht das deutsche Recht nicht vor.

Zwar hat das Bundesjustizministerium angekündigt, den Wunsch der Verbraucherschutzminister der Länder nach stärkeren Verbraucherrechten zu prüfen, seither jedoch nur eines getan: geschwiegen.

So sendet die Einigung in den USA ein verheerendes Signal: Es gibt Kunden zweier Klassen.

Wie der Konzern so das Vertrauen der ohnehin enttäuschten Kunden auf dem Heimatmarkt zurückgewinnen will, ist eine Frage, auf die Volkswagen eine Antwort finden muss.

Viel Zeit bleibt dafür nicht.

Pressekontakt:

Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/39937/3364999, Autor siehe obiger Artikel.

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Stuttgart (ots) - Für VW-Kunden, die in Deutschland auf eine Entschädigung gehofft haben, sieht es schlecht aus. Denn die Sammelklagen, bei denen Verbraucher ihre Ansprüche gebündelt geltend machen können, sieht das deutsche Recht nicht vor.

Zwar hat das Bundesjustizministerium angekündigt, den Wunsch der Verbraucherschutzminister der Länder nach stärkeren Verbraucherrechten zu prüfen, seither jedoch nur eines getan: geschwiegen.

So sendet die Einigung in den USA ein verheerendes Signal: Es gibt Kunden zweier Klassen.

Wie der Konzern so das Vertrauen der ohnehin enttäuschten Kunden auf dem Heimatmarkt zurückgewinnen will, ist eine Frage, auf die Volkswagen eine Antwort finden muss.

Viel Zeit bleibt dafür nicht.

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