Harald Weinberg, krankenhauspolitischer Sprecher der Linksfraktion, fordert eine Entlastung der trauernden Angehörigen: Die Kassen müssen die Kosten für den Totenschein übernehmen!
Datum: Freitag, dem 19. August 2016
Thema: Auto News


Harald Weinberg zum Totenschein:

Osnabrück (ots) - Nach dem Willen der Linksfraktion im Bundestag sollen Angehörige nicht länger die Rechnung für die Leichenschau bei verstorbenen Verwandten zahlen.

Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte der krankenhauspolitische Sprecher Harald Weinberg, es sei unzumutbar, Hinterbliebene in einer solchen Ausnahmesituation mit der Kostenfrage zu belasten.

Zudem seien sie kaum in der Lage, die ärztliche Rechnung auf Korrektheit zu überprüfen.

Weinberg forderte: "Um das Problem zu beheben, sollten die Kosten für die Todesfeststellung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden."

Auf eine Anfrage der Linksfraktion teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, eine generelle Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sei nicht vorgesehen. Die entsprechenden Leistungen gehörten nicht zu ihren Aufgaben.

Weinberg kritisierte das als heuchlerisch.

Das Ministerium verwies darauf, dass sich Angehörige bei Fragen zur Rechnung an die jeweiligen Landesgesundheitsämter wenden könnten.

Das Amt für Niedersachsen bestätigte, das täglich entsprechende Fragen eingingen. Weinberg kritisierte: "Das bisherige Verfahren ist nicht zielführend und bietet die Möglichkeit zum Abrechnungsbetrug."

Stirbt ein Mensch zu Hause müssen die Angehörigen die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins übernehmen.

Beim Tod im Krankenhaus ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/3407389, Autor siehe obiger Artikel.

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Osnabrück (ots) - Nach dem Willen der Linksfraktion im Bundestag sollen Angehörige nicht länger die Rechnung für die Leichenschau bei verstorbenen Verwandten zahlen.

Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte der krankenhauspolitische Sprecher Harald Weinberg, es sei unzumutbar, Hinterbliebene in einer solchen Ausnahmesituation mit der Kostenfrage zu belasten.

Zudem seien sie kaum in der Lage, die ärztliche Rechnung auf Korrektheit zu überprüfen.

Weinberg forderte: "Um das Problem zu beheben, sollten die Kosten für die Todesfeststellung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden."

Auf eine Anfrage der Linksfraktion teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, eine generelle Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sei nicht vorgesehen. Die entsprechenden Leistungen gehörten nicht zu ihren Aufgaben.

Weinberg kritisierte das als heuchlerisch.

Das Ministerium verwies darauf, dass sich Angehörige bei Fragen zur Rechnung an die jeweiligen Landesgesundheitsämter wenden könnten.

Das Amt für Niedersachsen bestätigte, das täglich entsprechende Fragen eingingen. Weinberg kritisierte: "Das bisherige Verfahren ist nicht zielführend und bietet die Möglichkeit zum Abrechnungsbetrug."

Stirbt ein Mensch zu Hause müssen die Angehörigen die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins übernehmen.

Beim Tod im Krankenhaus ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

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