Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Pflicht zur Sonn- und Feiertagsarbeit.
Datum: Dienstag, dem 01. Dezember 2009
Thema: Auto Frage


Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Arbeitgeber darf grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen.
Arbeitsecht Dresden - Rechtsgrundsatz: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, Sonn- und Feiertagsarbeit anzuordnen, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist ein ausdrückliches Verbot vereinbart (BAG, Urteil vom 15.09.2009, Az. 9 AZR 757/08).

Arbeitsrecht Dresden - Sachverhalt: Der Arbeitnehmer ist bei einer Zulieferfirma der Automobilindustrie beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist eine 40-Stunden-Woche geregelt. Ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen ist weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag geregelt. Das Landratsamt hat auf Antrag für einen bestimmten Zeitraum Sonn- und Feiertagsarbeit genehmigt. Der Arbeitnehmer klagt auf Feststellung, dass er nicht zur Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet ist.

Arbeitsrecht Dresden - Rechtsgründe: Die Klage ist unbegründet. Der Arbeitgeber darf nach § 109 S. 1 GewO Sonn- und Feiertagsarbeit nach billigem Ermessen festlegen. Der Arbeitgeber ist nach dieser Vorschrift berechtigt, die Arbeitszeiten kraft seines Direktionsrechtes festzulegen. Dies gilt auch dann, wenn im Betrieb in der Vergangenheit Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gehandhabt wurde.

Arbeitsrecht Dresden - Mein Rechtstipp: "Bei betrieblichen Erfordernissen darf der Arbeitgeber Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen. Der Arbeitnehmer sollte sich bewusst sein, dass dies nur zeitlich begrenzt und die Ausnahme ist", so Rechtsanwalt Horrion aus Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Arbeitgeber darf grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen.
Arbeitsecht Dresden - Rechtsgrundsatz: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, Sonn- und Feiertagsarbeit anzuordnen, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist ein ausdrückliches Verbot vereinbart (BAG, Urteil vom 15.09.2009, Az. 9 AZR 757/08).

Arbeitsrecht Dresden - Sachverhalt: Der Arbeitnehmer ist bei einer Zulieferfirma der Automobilindustrie beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist eine 40-Stunden-Woche geregelt. Ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen ist weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag geregelt. Das Landratsamt hat auf Antrag für einen bestimmten Zeitraum Sonn- und Feiertagsarbeit genehmigt. Der Arbeitnehmer klagt auf Feststellung, dass er nicht zur Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet ist.

Arbeitsrecht Dresden - Rechtsgründe: Die Klage ist unbegründet. Der Arbeitgeber darf nach § 109 S. 1 GewO Sonn- und Feiertagsarbeit nach billigem Ermessen festlegen. Der Arbeitgeber ist nach dieser Vorschrift berechtigt, die Arbeitszeiten kraft seines Direktionsrechtes festzulegen. Dies gilt auch dann, wenn im Betrieb in der Vergangenheit Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gehandhabt wurde.

Arbeitsrecht Dresden - Mein Rechtstipp: "Bei betrieblichen Erfordernissen darf der Arbeitgeber Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen. Der Arbeitnehmer sollte sich bewusst sein, dass dies nur zeitlich begrenzt und die Ausnahme ist", so Rechtsanwalt Horrion aus Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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