Offener Brief, an die Stadt Solingen, Familiengericht Solingen und das Klinikum Solingen
Datum: Mittwoch, dem 21. Februar 2018
Thema: Auto Infos


Offener Brief, an die Stadt Solingen, Familiengericht Solingen und das Klinikum Solingen
Mein Name ist Gabriele Remscheid, ich bin die Großmutter von Felicitaz. Am 24.11.2017 wurde sie geboren, die Freude in der Familie war groß, hatten wir doch lange auf diese Nachricht warten müssen. Drei Jahre hat es gedauert bis die Nachricht kam, ich bin schwanger. Felicitaz ein absolutes Wunschkind. Schon lange bevor die Schwangerschaft fest stand, kauften die Eltern für ihr Kind ein. Vom Spielzeug über den ein oder anderen Strampler, ein Fotoalbum mein Kind ebenso wie eine Wiege. Doch schon die Geburt war nicht so wie sich das die Eltern gewünscht hätten. Ich habe noch nie gehört, das ein Vater sein Kind nicht nehmen darf weil jetzt nur die Mutter und die Bindung zu dieser wichtig sei. In ihrer Klinik wurde dies aber so gehandhabt? Felicitaz hatte die Nabelschnur um den Hals, zeigte wenige Stunden nach der Geburt schon Auffälligkeiten, trotzdem reden sie von einer normalen Geburt und entlassen Mutter und Kind bei Wohlbefinden schon drei Tage später.

Zuhause entpuppt sich Felicitaz als ein sehr ruhiges Kind, welches allerdings viel körperliche Nähe sucht. Am liebsten schläft sie auf den Armen von Mama und Papa. Sie trinkt gut und schläft viel, somit ein Traum für Erstlingseltern. Auch die Hebamme ist mit der Entwicklung zufrieden. Das einzige was immer noch unangenehm auffällt ist das Überstrecken, doch kein Grund zur Sorge, laut Oberärztin ja völlig normal und gibt sich nach ein paar Wochen von allein.

Am 14.12.2017 kontaktiert mich mein Sohn, er befürchtet seine Tochter könnte sich angesteckt haben, beide Eltern sind erkältet. Sie sei nicht ganz so mobil wie sonst, würde noch mehr schlafen und hätte weniger Appetit. Meine Frage nach Fieber oder anderen Anzeichen verneinte er. Darauf riet ich ihm, warte erst mal ab, Kinder sind nicht jeden Tag gleich. Sollte sie allerdings Anzeichen einer Erkältung zeigen, wie Husten, Schnupfen oder Fieber dann solle er sie zum Arzt bringen. Zwei Tage später dann seine Meldung Felicitaz ist im Krankenhaus, sie bekommt jetzt Antibiotika. Die Ärzte vermuten eine Sepsis. Er sagt auch, das er später um eine Verlegung bitten wird, da ja keine Lebensgefahr besteht, und er sich aufgrund eigener und der Geburtserfahrungen im Klinikum nicht wohlfühlt. Ich sage noch zu ihm, das ist eine gute Idee, meine Frage wohin er sie bringen möchte antwortete er nach Birkesdorf. Birkesdorf ist die Klinik der wir beide unser Leben verdanken, kein Wunder also das er sein Kind dort in den besten Händen wissen wollte. Da Felicitaz auf Intensiv lag, musste der behandelnde Arzt dieser Verlegung zustimmen, in diesem Fall der Chefarzt der Kinderklinik. Er verweigerte aber die Verlegung, redete sich schwammig raus, dies sei am Wochenende nicht möglich. Dabei hatte Birkesdorf grünes Licht gegeben, ein spezieller Babyrettungswagen stand ebenfalls auf Abruf, nur die Weigerung vom Chefarzt verhinderte die Verlegung. Auch war es den Eltern nicht gestattet über Nacht bei ihrem Baby zu bleiben, am Abend wurden sie mehr oder weniger barsch aufgefordert jetzt die Klinik zu verlassen. So kam es das sie den angeblichen Krampfanfall (Im Pflegeprotokoll wird von Neugeborenenkrämpfen gesprochen) ihrer Tochter nicht gesehen haben. Dieser war der Anlass ein MRT zu erstellen. Da wir die Aufnahmen bis heute nicht gesehen haben, sage ich auch hier angeblich wurde eine Hirnblutung festgestellt. Erst war sie links und massiv, dann plötzlich rechts und 3mm groß. Es wurde das erste Mal das Wort Schütteltrauma in den Raum geworfen. Eine fragwürdige Augenarztuntersuchung festigte diesen Verdacht dann.

Obwohl die Eltern eine Misshandlung abstritten, das tun sie bis heute, kamen jetzt die nächsten Akteure ins Boot. Das Klinikum informierte das Jugendamt. Bei so einem Verdacht ganz sicher die richtige Maßnahme. Am 19.12.2017 kamen zwei Mitarbeiter dieser Behörde ins Klinikum, ließen sich von den Ärzten die Befunde erklären und forderten diese dann auf das Zimmer zu verlassen. Die Kindeseltern, Felicitaz und die Sachbearbeiter des Jugendamtes waren jetzt allein im Zimmer. Die Sachbearbeiter krallten sich sofort das Kind. Sie zwangen die Eltern, mit der Drohung sonst sehen sie ihr Kind nie wieder, eine Erklärung zu unterschreiben das Felicitaz nicht verlegt wird, ihre Behandlung im Klinikum Solingen weiter geführt wird. Besuche mussten mit den Amt abgesprochen werden und durften nur noch mit Begleitung stattfinden. In der Akte findet sich ein Schreiben vom 22.12.2017 indem es der Klinik untersagt wird, das Kind an die Eltern zu übergeben.

Am 02.01.2018 wird Felicitaz vom Jugendamt aus der Klinik geholt, die Eltern durften sich noch nicht mal verabschieden. Ich als Großmutter nenne das unmenschlich, mich erreichte diese Nachricht auf der Autobahn, ich war auf dem Weg nach Solingen um den Eltern und meiner Enkelin beizustehen. Erst am 04.01.2018 erging der Beschluss zur Inobhutnahme vom Familiengericht. Da keine akute und unmittelbare Gefahr für Felicitaz bestand, hätte der Beschluss vorab eingeholt werden müssen, während sie noch im Klinikum und somit in Sicherheit war. So gibt es das Gesetz vor, und somit wurde hier gegen das Gesetz verstoßen.

Bei Durchsicht der Akten ergaben sich unzählige Ungereimtheiten, kaum eine Seite der 189 Seiten war ohne Widersprüche, ohne oder mit falschem Datum, ohne Unterschrift. Vieles Protokolle sind handschriftlich verfasst und teils unlesbar. Der Rechtsmedizin in Düsseldorf wurde diese Akte nicht zur Verfügung gestellt, laut Gutachterin bezog sie sich überwiegend auf Telefonate mit dem Klinikum. Logisch also, das sie dem Verdacht folgen musste, und ebenfalls ein Schütteltrauma für möglich hielt. Hätte sie Kenntnis von gewissen Dingen gehabt, wäre sie vermutlich zu einer anderen Diagnose gekommen. Ich unterstelle Klinikum und Jugendamt der Stadt Solingen das sie dies bewusst gesteuert hat. Und somit auch die Richterin manipuliert wurde, da auch sie nur das erhalten hat, was sie benötigt um die Inobhutnahme bei beiden Anhörungen zu beschließen.

Zum Glück sind der Richterin jetzt Zweifel gekommen, und sie folgt nicht mehr der Empfehlung des Jugendamtes, welches einen Gutachter benannt hatte für ein weiteres Gutachten. Sie fordert zwar ein weiteres Gutachten aber bei einem unabhängigen Gutachter.

Soweit in Kurzform die ganze Geschichte. Doch ich habe viele Fragen, und bekomme keine Antworten.

1. Warum wurde Felicitaz fremd unter gebracht? Sie hat Großeltern und Tanten und Onkel die bereit gewesen wären sie bis zu einer endgültigen Klärung aufzunehmen.

2. Warum wurde eine Amtsvormundschaft beschlossen, auch hier gilt wieder es gab Familie und die wäre bereit gewesen die Vormundschaft zu übernehmen.

3. Warum wurde Felicitaz trotz neurologischer Auffälligkeiten drei Tage nach ihrer Geburt gesund entlassen?

4. Warum wird kein Zusammenhang zwischen Indometacin als Wehenhemmer, und den Auffälligkeiten in Erwägung gezogen?

5. War es wirklich notwendig, ohne eine gesicherte Diagnose, einem drei Wochen alten Baby Antibiotika in dieser Menge zu verabreichen? Zumal mindestens zwei dieser Antibiotika, nicht oder nur unter größter Vorsicht an Säuglinge verabreicht werden sollten.

6. Warum war Luminal erste Wahl gegen die angeblichen Krämpfe?

7. Warum wurde statt eines Sonos der Wirbelsäule eine Lumbalpunktion durchgeführt. Sämtliche Literatur zum Thema Schütteltrauma empfiehlt unbedingt diese Sonographie der Wirbelsäule, weil es zuerst Blutungen im Halswirbelbereich gibt, bevor sich Hämatome im Kopf bilden. Dieser Beweis wurde von ihnen nie erbracht.

8. Warum dürfen die Eltern ihr Kind nur zwei Stunden die Woche sehen? Felicitaz hat das Recht auf Umgang mit ihren Eltern und zwei Stunden sind eindeutig zu wenig um die Bindung zu erhalten bzw. aufzubauen.

9. Stimmt es, wenn Mutter oder Vater behauptet hätten das Kind geschüttelt zu haben, dann wäre das Kind heute zu Hause?

10. Warum wurde die Sachbearbeiterin, die als erstes mit dem Fall Felicitaz betraut war, die Inobhutnahme veranlasst hat, inzwischen von dem Fall abgezogen? Musste sie aus der Schusslinie weil ihr Vorgehen nicht gesetzeskonform war?

11. Warum gibt es kein Protokoll von dem Gespräch am 08.01.2018 welches unter der Leitung vom Beschwerdemanagement geführt wurde? Im Gegenteil dem Beschwerdemanagement ist ein solches Gespräch unbekannt?

Diesen Brief werde ich auf meiner Seite sowie in den sozialen Medien online stellen. Ich gestatte jedem diesen zu verbreiten, unter Angabe der Quelle ©Gabriele Remscheid 21.02.2018

Mit freundlichem Gruß

Gabriele Remscheid
(News & Infos zu >> Nabelschnurblut << gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> GabrieleRemscheid << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Offener Brief, an die Stadt Solingen, Familiengericht Solingen und das Klinikum Solingen
Mein Name ist Gabriele Remscheid, ich bin die Großmutter von Felicitaz. Am 24.11.2017 wurde sie geboren, die Freude in der Familie war groß, hatten wir doch lange auf diese Nachricht warten müssen. Drei Jahre hat es gedauert bis die Nachricht kam, ich bin schwanger. Felicitaz ein absolutes Wunschkind. Schon lange bevor die Schwangerschaft fest stand, kauften die Eltern für ihr Kind ein. Vom Spielzeug über den ein oder anderen Strampler, ein Fotoalbum mein Kind ebenso wie eine Wiege. Doch schon die Geburt war nicht so wie sich das die Eltern gewünscht hätten. Ich habe noch nie gehört, das ein Vater sein Kind nicht nehmen darf weil jetzt nur die Mutter und die Bindung zu dieser wichtig sei. In ihrer Klinik wurde dies aber so gehandhabt? Felicitaz hatte die Nabelschnur um den Hals, zeigte wenige Stunden nach der Geburt schon Auffälligkeiten, trotzdem reden sie von einer normalen Geburt und entlassen Mutter und Kind bei Wohlbefinden schon drei Tage später.

Zuhause entpuppt sich Felicitaz als ein sehr ruhiges Kind, welches allerdings viel körperliche Nähe sucht. Am liebsten schläft sie auf den Armen von Mama und Papa. Sie trinkt gut und schläft viel, somit ein Traum für Erstlingseltern. Auch die Hebamme ist mit der Entwicklung zufrieden. Das einzige was immer noch unangenehm auffällt ist das Überstrecken, doch kein Grund zur Sorge, laut Oberärztin ja völlig normal und gibt sich nach ein paar Wochen von allein.

Am 14.12.2017 kontaktiert mich mein Sohn, er befürchtet seine Tochter könnte sich angesteckt haben, beide Eltern sind erkältet. Sie sei nicht ganz so mobil wie sonst, würde noch mehr schlafen und hätte weniger Appetit. Meine Frage nach Fieber oder anderen Anzeichen verneinte er. Darauf riet ich ihm, warte erst mal ab, Kinder sind nicht jeden Tag gleich. Sollte sie allerdings Anzeichen einer Erkältung zeigen, wie Husten, Schnupfen oder Fieber dann solle er sie zum Arzt bringen. Zwei Tage später dann seine Meldung Felicitaz ist im Krankenhaus, sie bekommt jetzt Antibiotika. Die Ärzte vermuten eine Sepsis. Er sagt auch, das er später um eine Verlegung bitten wird, da ja keine Lebensgefahr besteht, und er sich aufgrund eigener und der Geburtserfahrungen im Klinikum nicht wohlfühlt. Ich sage noch zu ihm, das ist eine gute Idee, meine Frage wohin er sie bringen möchte antwortete er nach Birkesdorf. Birkesdorf ist die Klinik der wir beide unser Leben verdanken, kein Wunder also das er sein Kind dort in den besten Händen wissen wollte. Da Felicitaz auf Intensiv lag, musste der behandelnde Arzt dieser Verlegung zustimmen, in diesem Fall der Chefarzt der Kinderklinik. Er verweigerte aber die Verlegung, redete sich schwammig raus, dies sei am Wochenende nicht möglich. Dabei hatte Birkesdorf grünes Licht gegeben, ein spezieller Babyrettungswagen stand ebenfalls auf Abruf, nur die Weigerung vom Chefarzt verhinderte die Verlegung. Auch war es den Eltern nicht gestattet über Nacht bei ihrem Baby zu bleiben, am Abend wurden sie mehr oder weniger barsch aufgefordert jetzt die Klinik zu verlassen. So kam es das sie den angeblichen Krampfanfall (Im Pflegeprotokoll wird von Neugeborenenkrämpfen gesprochen) ihrer Tochter nicht gesehen haben. Dieser war der Anlass ein MRT zu erstellen. Da wir die Aufnahmen bis heute nicht gesehen haben, sage ich auch hier angeblich wurde eine Hirnblutung festgestellt. Erst war sie links und massiv, dann plötzlich rechts und 3mm groß. Es wurde das erste Mal das Wort Schütteltrauma in den Raum geworfen. Eine fragwürdige Augenarztuntersuchung festigte diesen Verdacht dann.

Obwohl die Eltern eine Misshandlung abstritten, das tun sie bis heute, kamen jetzt die nächsten Akteure ins Boot. Das Klinikum informierte das Jugendamt. Bei so einem Verdacht ganz sicher die richtige Maßnahme. Am 19.12.2017 kamen zwei Mitarbeiter dieser Behörde ins Klinikum, ließen sich von den Ärzten die Befunde erklären und forderten diese dann auf das Zimmer zu verlassen. Die Kindeseltern, Felicitaz und die Sachbearbeiter des Jugendamtes waren jetzt allein im Zimmer. Die Sachbearbeiter krallten sich sofort das Kind. Sie zwangen die Eltern, mit der Drohung sonst sehen sie ihr Kind nie wieder, eine Erklärung zu unterschreiben das Felicitaz nicht verlegt wird, ihre Behandlung im Klinikum Solingen weiter geführt wird. Besuche mussten mit den Amt abgesprochen werden und durften nur noch mit Begleitung stattfinden. In der Akte findet sich ein Schreiben vom 22.12.2017 indem es der Klinik untersagt wird, das Kind an die Eltern zu übergeben.

Am 02.01.2018 wird Felicitaz vom Jugendamt aus der Klinik geholt, die Eltern durften sich noch nicht mal verabschieden. Ich als Großmutter nenne das unmenschlich, mich erreichte diese Nachricht auf der Autobahn, ich war auf dem Weg nach Solingen um den Eltern und meiner Enkelin beizustehen. Erst am 04.01.2018 erging der Beschluss zur Inobhutnahme vom Familiengericht. Da keine akute und unmittelbare Gefahr für Felicitaz bestand, hätte der Beschluss vorab eingeholt werden müssen, während sie noch im Klinikum und somit in Sicherheit war. So gibt es das Gesetz vor, und somit wurde hier gegen das Gesetz verstoßen.

Bei Durchsicht der Akten ergaben sich unzählige Ungereimtheiten, kaum eine Seite der 189 Seiten war ohne Widersprüche, ohne oder mit falschem Datum, ohne Unterschrift. Vieles Protokolle sind handschriftlich verfasst und teils unlesbar. Der Rechtsmedizin in Düsseldorf wurde diese Akte nicht zur Verfügung gestellt, laut Gutachterin bezog sie sich überwiegend auf Telefonate mit dem Klinikum. Logisch also, das sie dem Verdacht folgen musste, und ebenfalls ein Schütteltrauma für möglich hielt. Hätte sie Kenntnis von gewissen Dingen gehabt, wäre sie vermutlich zu einer anderen Diagnose gekommen. Ich unterstelle Klinikum und Jugendamt der Stadt Solingen das sie dies bewusst gesteuert hat. Und somit auch die Richterin manipuliert wurde, da auch sie nur das erhalten hat, was sie benötigt um die Inobhutnahme bei beiden Anhörungen zu beschließen.

Zum Glück sind der Richterin jetzt Zweifel gekommen, und sie folgt nicht mehr der Empfehlung des Jugendamtes, welches einen Gutachter benannt hatte für ein weiteres Gutachten. Sie fordert zwar ein weiteres Gutachten aber bei einem unabhängigen Gutachter.

Soweit in Kurzform die ganze Geschichte. Doch ich habe viele Fragen, und bekomme keine Antworten.

1. Warum wurde Felicitaz fremd unter gebracht? Sie hat Großeltern und Tanten und Onkel die bereit gewesen wären sie bis zu einer endgültigen Klärung aufzunehmen.

2. Warum wurde eine Amtsvormundschaft beschlossen, auch hier gilt wieder es gab Familie und die wäre bereit gewesen die Vormundschaft zu übernehmen.

3. Warum wurde Felicitaz trotz neurologischer Auffälligkeiten drei Tage nach ihrer Geburt gesund entlassen?

4. Warum wird kein Zusammenhang zwischen Indometacin als Wehenhemmer, und den Auffälligkeiten in Erwägung gezogen?

5. War es wirklich notwendig, ohne eine gesicherte Diagnose, einem drei Wochen alten Baby Antibiotika in dieser Menge zu verabreichen? Zumal mindestens zwei dieser Antibiotika, nicht oder nur unter größter Vorsicht an Säuglinge verabreicht werden sollten.

6. Warum war Luminal erste Wahl gegen die angeblichen Krämpfe?

7. Warum wurde statt eines Sonos der Wirbelsäule eine Lumbalpunktion durchgeführt. Sämtliche Literatur zum Thema Schütteltrauma empfiehlt unbedingt diese Sonographie der Wirbelsäule, weil es zuerst Blutungen im Halswirbelbereich gibt, bevor sich Hämatome im Kopf bilden. Dieser Beweis wurde von ihnen nie erbracht.

8. Warum dürfen die Eltern ihr Kind nur zwei Stunden die Woche sehen? Felicitaz hat das Recht auf Umgang mit ihren Eltern und zwei Stunden sind eindeutig zu wenig um die Bindung zu erhalten bzw. aufzubauen.

9. Stimmt es, wenn Mutter oder Vater behauptet hätten das Kind geschüttelt zu haben, dann wäre das Kind heute zu Hause?

10. Warum wurde die Sachbearbeiterin, die als erstes mit dem Fall Felicitaz betraut war, die Inobhutnahme veranlasst hat, inzwischen von dem Fall abgezogen? Musste sie aus der Schusslinie weil ihr Vorgehen nicht gesetzeskonform war?

11. Warum gibt es kein Protokoll von dem Gespräch am 08.01.2018 welches unter der Leitung vom Beschwerdemanagement geführt wurde? Im Gegenteil dem Beschwerdemanagement ist ein solches Gespräch unbekannt?

Diesen Brief werde ich auf meiner Seite sowie in den sozialen Medien online stellen. Ich gestatte jedem diesen zu verbreiten, unter Angabe der Quelle ©Gabriele Remscheid 21.02.2018

Mit freundlichem Gruß

Gabriele Remscheid
(News & Infos zu >> Nabelschnurblut << gibt es hier.)

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