Bis zu 5.000 Euro je manipuliertem Fahrzeug: Beamte im Bundesverkehrsministerium erklären Bußgelder gegen Autohersteller für rechtlich zulässig!
Datum: Freitag, dem 12. Oktober 2018
Thema: Auto News


Zu Bußgeldern gegen Autohersteller:

Düsseldorf (ots) - Beamte des Bundesverkehrsministeriums haben Bußgelder gegen Autohersteller in Höhe von bis zu 5000 Euro je manipuliertem Fahrzeug für rechtlich zulässig erklärt, um illegale Abschalteinrichtungen zu sanktionieren.

Das geht aus einem internen Vermerk vom vergangenen Juni hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt.

Experten sehen darin die rechtliche Möglichkeit, Hersteller zu technischen Nachrüstungen zu bewegen.

So wird in dem Vermerk sinngemäß argumentiert, dass eine Geldbuße je Fahrzeug zulässig sei, weil durch die Abschalteinrichtungen gegen die Genehmigungsvorschriften verstoßen wurde.

Hintergrund ist, dass die Hersteller Autos nur dann anbieten dürfen, wenn sie eine so genannte Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen. Diese gibt Auskunft über die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs und darf nicht von den Angaben abweichen, die bei der Typzulassung von der Genehmigungsbehörde abgenommen wurden.

In dem Dokument des Ministeriums heißt es dazu: "Eine solche Abweichung kann bei der Verwendung einer nicht von der EG-Typgenehmigung erfassten Abschalteinrichtung, die sich als unzulässig erweist, vorliegen."

Handlungen, für die ein Bußgeld infrage kommt, bestehen laut Vermerk "im Feilbieten, Veräußern oder In-Verkehr-Bringen ohne gültige Übereinstimmungserklärung, was im Fall des Vorhandenseins einer Abschalteinrichtung erfüllt sein kann".

Die Bußgeldhöhe wird mit 2000 Euro und bei "gewerbsmäßigem Feilbieten" mit 5000 Euro je Fahrzeug angegeben.

Der Umweltrechtsexperte Martin Führ von der Hochschule Darmstadt sieht darin einen Beleg, dass es rechtliche Möglichkeiten für das Vorgehen gegen die Hersteller gibt.

"Diese Bußgelder können rechtlich einwandfrei je Fahrzeug verlangt werden, das manipuliert wurde, unabhängig von möglicherweise bereits erfolgten Software-Updates", sagte Führ.

Das von Bundesministern vielfach geäußerte Argument, dass man keine rechtlichen Möglichkeiten habe, technische Nachrüstungen durchzusetzen, sei damit hinfällig.

Führ ist Rechtsprofessor an der Hochschule Darmstadt und wurde vom Deutschen Bundestag auch als Sachverständiger für den einstigen Abgas-Untersuchungsausschuss bestellt.

Am Mittwoch hatte eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärt, dass man vorerst keine Bußgelder androhen wolle.

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante Infos & News zum Thema "Kaufrecht" gibt es hier zu lesen.)

(Weitere interessante Videos zum Thema "Kaufrecht" können hier zu sehen.)

(Weitere interessante Videos zum Thema "Auto-Kartell- / Diesel-Skandal" können hier angesehen werden.)

(Eine Themenseite "Diesel" gibt es hier.)

(Eine Themenseite "Abgasskandal" gibt es hier.)

(Eine Themenseite "VW" gibt es hier.)

euronews (deutsch) / Große Koalition einigt sich auf Diesel-Deal: Kaufanreize für umweltfreundliche Wagen und Nachrüstungen
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 02.10.2018):

Zitat: "1,4 Millionen Dieselfahrer in Deutschland sollen auch künftig ohne Fahrverbote auskommen.

Stattdessen sollen es Kaufanreize für umweltfreundliche Wagen und Nachrüstungen geben"




phoenix / Pressekonferenz nach Koalitions-Ausschuss zum Thema Diesel am 02.10.18
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 02.10.2018):

Zitat: "Pressekonferenz nach Koalitionsausschuss zum Thema Diesel mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am 02.10.18."




ARD / Dieselskandal: Wie die Politik die Autoindustrie vor Bußgeldern schützt | Report Mainz | Das Erste
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 10.08.2017):

Zitat: "Die EU schreibt abschreckende Sanktionen gegen Autohersteller vor, die Schummelsoftware einsetzen.

Doch Minister Dobrindt lehnt abschreckende Bußgelder ab."




faz / VW muss eine Milliarde Euro Bußgeld zahlen
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 14.06.2018):

Zitat: "Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Volkswagen in der Diesel-Affäre ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro aufgebrummt.

Volkswagen akzeptierte die Strafe, um die eigene Verantwortung im Skandal nicht zu vertuschen.

© REUTERS, AP"




euronews (deutsch) / Autoindustrie unter Druck - weniger CO2, mehr Diesel-Fahrverbote
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 10.10.2018):

Zitat: "Aus der Politik kommen Forderungen, den Konzern notfalls hohe Bußgelder aufzubrummen, sollten sie die Auto-Emissionen nicht weiter senken."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/30621/4084588, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Zu Bußgeldern gegen Autohersteller:

Düsseldorf (ots) - Beamte des Bundesverkehrsministeriums haben Bußgelder gegen Autohersteller in Höhe von bis zu 5000 Euro je manipuliertem Fahrzeug für rechtlich zulässig erklärt, um illegale Abschalteinrichtungen zu sanktionieren.

Das geht aus einem internen Vermerk vom vergangenen Juni hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt.

Experten sehen darin die rechtliche Möglichkeit, Hersteller zu technischen Nachrüstungen zu bewegen.

So wird in dem Vermerk sinngemäß argumentiert, dass eine Geldbuße je Fahrzeug zulässig sei, weil durch die Abschalteinrichtungen gegen die Genehmigungsvorschriften verstoßen wurde.

Hintergrund ist, dass die Hersteller Autos nur dann anbieten dürfen, wenn sie eine so genannte Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen. Diese gibt Auskunft über die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs und darf nicht von den Angaben abweichen, die bei der Typzulassung von der Genehmigungsbehörde abgenommen wurden.

In dem Dokument des Ministeriums heißt es dazu: "Eine solche Abweichung kann bei der Verwendung einer nicht von der EG-Typgenehmigung erfassten Abschalteinrichtung, die sich als unzulässig erweist, vorliegen."

Handlungen, für die ein Bußgeld infrage kommt, bestehen laut Vermerk "im Feilbieten, Veräußern oder In-Verkehr-Bringen ohne gültige Übereinstimmungserklärung, was im Fall des Vorhandenseins einer Abschalteinrichtung erfüllt sein kann".

Die Bußgeldhöhe wird mit 2000 Euro und bei "gewerbsmäßigem Feilbieten" mit 5000 Euro je Fahrzeug angegeben.

Der Umweltrechtsexperte Martin Führ von der Hochschule Darmstadt sieht darin einen Beleg, dass es rechtliche Möglichkeiten für das Vorgehen gegen die Hersteller gibt.

"Diese Bußgelder können rechtlich einwandfrei je Fahrzeug verlangt werden, das manipuliert wurde, unabhängig von möglicherweise bereits erfolgten Software-Updates", sagte Führ.

Das von Bundesministern vielfach geäußerte Argument, dass man keine rechtlichen Möglichkeiten habe, technische Nachrüstungen durchzusetzen, sei damit hinfällig.

Führ ist Rechtsprofessor an der Hochschule Darmstadt und wurde vom Deutschen Bundestag auch als Sachverständiger für den einstigen Abgas-Untersuchungsausschuss bestellt.

Am Mittwoch hatte eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärt, dass man vorerst keine Bußgelder androhen wolle.

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Stattdessen sollen es Kaufanreize für umweltfreundliche Wagen und Nachrüstungen geben"




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Zitat: "Die EU schreibt abschreckende Sanktionen gegen Autohersteller vor, die Schummelsoftware einsetzen.

Doch Minister Dobrindt lehnt abschreckende Bußgelder ab."




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Volkswagen akzeptierte die Strafe, um die eigene Verantwortung im Skandal nicht zu vertuschen.

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Zitat: "Aus der Politik kommen Forderungen, den Konzern notfalls hohe Bußgelder aufzubrummen, sollten sie die Auto-Emissionen nicht weiter senken."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/30621/4084588, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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