iclear Rechtstipp: Darstellungen auf Produktfotos sind verbindlich
Datum: Dienstag, dem 01. März 2011
Thema: Auto Infos


Mannheim, 01. März 2011. Online-Händler, die Produktfotos "schönen" oder Zubehör darstellen, das nicht mit veräußert werden soll, bewegen sich auf juristisch schwankendem Boten. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das schnelle, einfache und sichere Bezahlsystem im Internet, hin.

Ohne Zweifel: Waren lassen sich auch im Internet besser verkaufen, wenn sie nicht nur mit Text beschrieben, sondern wenn sie mit einem oder mehreren Fotos "ins rechte Licht" gerückt werden. Doch genau darin liegt eine gewisse Versuchung für den Anbieter, seine Produkte durch die Abbildungen optisch aufzuwerten. Ein Vorgehen, das einer juristischen Prüfung nicht stand hält.

Produktabbildungen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht "geschönt" sein. Außerdem sollten sie nicht mehr abbilden, als tatsächlich mit der angebotenen Ware verkauft werden soll. So darf beispielsweise das Foto eines zum Verkauf stehenden Autos keine Standheizung zeigen, wenn eine solche nicht mit verkauft werden soll. Dies hat jedenfalls der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.01.2011 (AZ: VIII ZR 346/09) so entschieden.

Tipp für Händler: Achten Sie bei Fotos beziehungseise Grafiken genau darauf, was diese zeigen, wenn Sie damit bestimmte Produkte bewerben. Soll etwa bestimmtes Zubehör nicht mit veräußert werden, das jedoch auf dem Produktfoto zu sehen ist, dann sollte entweder ein anderes Bild zum Einsatz kommen oder zumindest ein klarstellender Hinweis wie "Zubehör nicht im Lieferumfang enthalten" im Bildtext untergebracht werden.

Tipp für Kunden: Sowohl der Beschreibungstext als auch das Produktfoto sind maßgebliche Angaben, die das Produkt beschreiben, das in einem Onlineshop angeboten wird, und die letztlich für die Kaufentscheidung ausschlaggebend sind. Verlassen Sie sich daher nicht nur auf eines von beiden, sondern machen Sie sich stets ein Gesamtbild, indem Sie zum Beispiel genau auf Text und Bild achten oder auch das Produkt, sofern möglich, in Shops anderer Anbieter vergleichen.

Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info.

Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden Sie unter https://www.iclear.de/index.php?id=158&L=0.

Über iclear (www.iclear.de):

iclear ist das sichere, schnelle und komfortable Abrechnungssystem im Internet. Das System schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel und unterstützt die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang.

Mit iclear können Käufer im Internet Waren einfach, bequem und sicher bezahlen. Das Treuhandsystem vermittelt dabei in Echtzeit zwischen den beteiligten Parteien und sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung. iclear schafft so Vertrauen in den Online-Handel und in die Bezahlung im Internet.

Neben den banküblichen Bezahlwegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa, MasterCard und Online-Zahlverfahren wie giropay und sofortüberweisung. Aktuell können Käufer über iclear bei mehr als 6.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen und bezahlen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Michael Sittek und Stephan Tieleman.

iclear GmbH
Michael Sittek
M2, 17
68161 Mannheim
+49 (0)621 / 1234 69-60

http://iclear.de

Pressekontakt:
digit media
Herbert Grab
Schulberg 5
72124
Pliezhausen
h.grab@iclear.de
07127 57 07 10
http://digitmedia-online.de


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Mannheim, 01. März 2011. Online-Händler, die Produktfotos "schönen" oder Zubehör darstellen, das nicht mit veräußert werden soll, bewegen sich auf juristisch schwankendem Boten. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das schnelle, einfache und sichere Bezahlsystem im Internet, hin.

Ohne Zweifel: Waren lassen sich auch im Internet besser verkaufen, wenn sie nicht nur mit Text beschrieben, sondern wenn sie mit einem oder mehreren Fotos "ins rechte Licht" gerückt werden. Doch genau darin liegt eine gewisse Versuchung für den Anbieter, seine Produkte durch die Abbildungen optisch aufzuwerten. Ein Vorgehen, das einer juristischen Prüfung nicht stand hält.

Produktabbildungen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht "geschönt" sein. Außerdem sollten sie nicht mehr abbilden, als tatsächlich mit der angebotenen Ware verkauft werden soll. So darf beispielsweise das Foto eines zum Verkauf stehenden Autos keine Standheizung zeigen, wenn eine solche nicht mit verkauft werden soll. Dies hat jedenfalls der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.01.2011 (AZ: VIII ZR 346/09) so entschieden.

Tipp für Händler: Achten Sie bei Fotos beziehungseise Grafiken genau darauf, was diese zeigen, wenn Sie damit bestimmte Produkte bewerben. Soll etwa bestimmtes Zubehör nicht mit veräußert werden, das jedoch auf dem Produktfoto zu sehen ist, dann sollte entweder ein anderes Bild zum Einsatz kommen oder zumindest ein klarstellender Hinweis wie "Zubehör nicht im Lieferumfang enthalten" im Bildtext untergebracht werden.

Tipp für Kunden: Sowohl der Beschreibungstext als auch das Produktfoto sind maßgebliche Angaben, die das Produkt beschreiben, das in einem Onlineshop angeboten wird, und die letztlich für die Kaufentscheidung ausschlaggebend sind. Verlassen Sie sich daher nicht nur auf eines von beiden, sondern machen Sie sich stets ein Gesamtbild, indem Sie zum Beispiel genau auf Text und Bild achten oder auch das Produkt, sofern möglich, in Shops anderer Anbieter vergleichen.

Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info.

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Mit iclear können Käufer im Internet Waren einfach, bequem und sicher bezahlen. Das Treuhandsystem vermittelt dabei in Echtzeit zwischen den beteiligten Parteien und sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung. iclear schafft so Vertrauen in den Online-Handel und in die Bezahlung im Internet.

Neben den banküblichen Bezahlwegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa, MasterCard und Online-Zahlverfahren wie giropay und sofortüberweisung. Aktuell können Käufer über iclear bei mehr als 6.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen und bezahlen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Michael Sittek und Stephan Tieleman.

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