RA Horrion - Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit -Verkehrsrecht Dresden
Datum: Samstag, dem 19. Dezember 2009
Thema: Auto Frage


RA Horrion - Mithaftung von 20%, wenn Fahrer bei 153 -173 km/h auf Unfallstelle auffährt - Verkehrsrecht Dresden
Verkehrsrecht Dresden - Rechtsgrundsatz:
Fährt ein Fahrzeugführer auf der Autobahn bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h mit 153¬ -173 km/h auf eine Unfallstelle auf, so besteht Mithaftung 20%, wenn der Unfall bei Einhal¬tung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. (LG Karlsrühe, Urteil v. 23.01.2009, 30 172/08).

Verkehrsrecht Dresden - Sachverhalt:
X fährt auf Bundesautobahn mit 153-173 km/h. Die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h. X fährt auf linker Spur. Kurz zuvor hat sich ein Unfall ereignet. X fährt auf ein ste¬hendes Fahrzeug auf und stirbt 2 Stunden später. Die Versicherung des den Erstunfall verursachenden Fahrzeugs reguliert den Erben von X 75%. Über die restlichen 25%
streiten die Parteien.

Verkehrsrecht Dresden - Rechtgründe:
Das Gericht hatte nur darüber zu entscheiden, in welcher Weise eine Mitverantwortung des X gemäß § 17 1 i.V.m. II StVG vorlag. Ein für X unabwendbares Ereignis nach § 17 III StVG lag nicht vor. Nach dem Sachverständigengutachten wäre der Unfall bei Ein¬haltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen. Es liegt ein Verstoß gegen § 3 1 S.1, 4 StVO vor. Danach darf der Fahrer nur so schnell fahren, dass er sein Fahr¬zeug beherrscht und innerhalb einer überschaubaren Strecke anhalten kann. Die Mithaf¬tung des X wurde auf 20% seines Schadens festgelegt.

Verkehrsrecht Dresden - Mein Rechtstipp:
"Das zivilrechtliche Mithaftungsrisiko beginnt nicht erst bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Der allgemeine Rechtssatz nach § 3 1 S.1, 4 StVO sollte immer beachtet worden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



RA Horrion - Mithaftung von 20%, wenn Fahrer bei 153 -173 km/h auf Unfallstelle auffährt - Verkehrsrecht Dresden
Verkehrsrecht Dresden - Rechtsgrundsatz:
Fährt ein Fahrzeugführer auf der Autobahn bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h mit 153¬ -173 km/h auf eine Unfallstelle auf, so besteht Mithaftung 20%, wenn der Unfall bei Einhal¬tung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. (LG Karlsrühe, Urteil v. 23.01.2009, 30 172/08).

Verkehrsrecht Dresden - Sachverhalt:
X fährt auf Bundesautobahn mit 153-173 km/h. Die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h. X fährt auf linker Spur. Kurz zuvor hat sich ein Unfall ereignet. X fährt auf ein ste¬hendes Fahrzeug auf und stirbt 2 Stunden später. Die Versicherung des den Erstunfall verursachenden Fahrzeugs reguliert den Erben von X 75%. Über die restlichen 25%
streiten die Parteien.

Verkehrsrecht Dresden - Rechtgründe:
Das Gericht hatte nur darüber zu entscheiden, in welcher Weise eine Mitverantwortung des X gemäß § 17 1 i.V.m. II StVG vorlag. Ein für X unabwendbares Ereignis nach § 17 III StVG lag nicht vor. Nach dem Sachverständigengutachten wäre der Unfall bei Ein¬haltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen. Es liegt ein Verstoß gegen § 3 1 S.1, 4 StVO vor. Danach darf der Fahrer nur so schnell fahren, dass er sein Fahr¬zeug beherrscht und innerhalb einer überschaubaren Strecke anhalten kann. Die Mithaf¬tung des X wurde auf 20% seines Schadens festgelegt.

Verkehrsrecht Dresden - Mein Rechtstipp:
"Das zivilrechtliche Mithaftungsrisiko beginnt nicht erst bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Der allgemeine Rechtssatz nach § 3 1 S.1, 4 StVO sollte immer beachtet worden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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01099 Dresden
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