Kostenlose Google+1 Datenschutzerklärung für Fans der IT-Recht Kanzlei
Datum: Dienstag, dem 12. Juli 2011 Thema: Auto Infos
Neu im Wettstreit der sozialen Netzwerke ist die Plattform Google+, und hier etabliert sich gerade als Konkurrent zum "like"-Button (Facebook) der "+1"-Button (Google+). Fans der IT-Recht Kanzlei auf Facebook können ab sofort kostenlos eine Datenschutzerklärung für den "+1"-Button nutzen.
Kommerzielle Websites, die mit dem "+1"-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.
Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des "+1"-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und "like/gefällt mir" anklicken - schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.
Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.
Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.
Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339 München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://www.it-recht-kanzlei.de
(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)
Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de
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Kommerzielle Websites, die mit dem "+1"-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.
Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des "+1"-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und "like/gefällt mir" anklicken - schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.
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