'Gefällt mir' Buttons verstoßen meist gegen Datenschutz - Aber: Sie sind kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Datum: Montag, dem 17. Oktober 2011
Thema: Auto Infos


Mannheim, 17. Oktober 2011. Online-Händler, die mit Facebook-Buttons "Gefällt mir" arbeiten, bewegen sich auf rechtlich dünnem Eis. Meist stellen sie ein Verstoßes gegen die gültigen Datenschutz-Richtlinien dar. Allerdings kann das nicht auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das schnelle, einfache und sichere Bezahlsystem im Internet, hin.

Kaum noch eine Internetseite, auf denen heute keine sogenannten Social Plugins von Xing, Twitter & Co. oder der bekannte "Gefällt mir"-Knopf von Facebook eingebunden ist. Das Problem für den Website-Betreiber: Die kleinen Buttons bergen nicht selten Stolperfallen datenschutzrechtlicher Natur. Denn wenn zum Beispiel Nutzer, die gerade bei Facebook eingeloggt sind, einen "Gefällt mir"-Button anklicken, werden dabei personenbezogene Daten übermittelt.

In dieser Hinsicht versteht das deutsche Rechtssystem keinen Spaß: Eine solche Datenübermittlung darf nur nach Aufklärung des Betroffenen sowie dessen Zustimmung in die Übermittlung erfolgen. Daher stellen Facebook-Buttons derzeit in den meisten Fällen einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.

Allerdings kann das nicht auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoß gewertet werden, wie kürzlich das Landgericht Berlin (Beschluss vom 14.03.2011, Aktenzeichen: 91 O 25/11) und auch das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 29.04.2011, Aktenzeichen: 5 W 88/11) entschieden haben.

Tipp für Händler: Wer Social Plugins und insbesondere den Facebook-Button auf seiner Webseite einsetzt, sollte zumindest seine Datenschutzerklärung anpassen und gegebenenfalls eine juristische Beratung in Anspruch nehmen. Denn selbst wenn kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt, kann dennoch der Datenschutzrechtsverstoß abgemahnt und zusätzlich auch mit einer Geldbuße belegt werden.

Tipp für Kunden: Vorsicht ist generell geboten, wenn man im Internet einen solchen Button anklickt oder sich auf Social Media Portalen bewegt. Im Hintergrund werden oft mehr Daten von an Dritte übermittelt, als manchem Verbraucher lieb ist.

Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info.

Dieser und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden sich unter https://www.iclear.de/index.php?id=158&L=0.

Über iclear (www.iclear.de):

iclear ist das innovative Abrechnungssystem im Internet. Das System schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel und unterstützt die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang. Mehr als 6.000 Online-Händler bieten derzeit in Deutschland die Zahlung mit Hilfe von iclear an. Der Zahlungsanbieter sorgt als E-Geld-Agent von Tunz.com S.A. für eine sichere Abwicklung bei allen banküblichen Bezahlwegen und auch bei Zahlungen über Visa/MasterCard oder Online-Überweisungen wie giropay und die Zahlung per Rechnung.

Über iclear können Käufer im Internet Waren einfach, bequem und sicher bezahlen. Das System vermittelt dabei in Echtzeit zwischen den beteiligten Parteien und sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung. iclear schafft so Vertrauen in den Online-Handel und in die Bezahlung im Internet. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Michael Sittek und Stephan Tieleman.
iclear GmbH
Michael Sittek
M2, 17
68161 Mannheim
+49 (0)621 / 1234 69-60

http://www.iclear.de

Pressekontakt:
digit media
Herbert Grab
Schulberg 5
72124 Pliezhausen
h.grab@iclear.de
07127 57 07 10
http://www.digitmedia-online.de

(Siehe auch zum SEO-Contest >> Bier ausgeben << hier.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Mannheim, 17. Oktober 2011. Online-Händler, die mit Facebook-Buttons "Gefällt mir" arbeiten, bewegen sich auf rechtlich dünnem Eis. Meist stellen sie ein Verstoßes gegen die gültigen Datenschutz-Richtlinien dar. Allerdings kann das nicht auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das schnelle, einfache und sichere Bezahlsystem im Internet, hin.

Kaum noch eine Internetseite, auf denen heute keine sogenannten Social Plugins von Xing, Twitter & Co. oder der bekannte "Gefällt mir"-Knopf von Facebook eingebunden ist. Das Problem für den Website-Betreiber: Die kleinen Buttons bergen nicht selten Stolperfallen datenschutzrechtlicher Natur. Denn wenn zum Beispiel Nutzer, die gerade bei Facebook eingeloggt sind, einen "Gefällt mir"-Button anklicken, werden dabei personenbezogene Daten übermittelt.

In dieser Hinsicht versteht das deutsche Rechtssystem keinen Spaß: Eine solche Datenübermittlung darf nur nach Aufklärung des Betroffenen sowie dessen Zustimmung in die Übermittlung erfolgen. Daher stellen Facebook-Buttons derzeit in den meisten Fällen einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.

Allerdings kann das nicht auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoß gewertet werden, wie kürzlich das Landgericht Berlin (Beschluss vom 14.03.2011, Aktenzeichen: 91 O 25/11) und auch das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 29.04.2011, Aktenzeichen: 5 W 88/11) entschieden haben.

Tipp für Händler: Wer Social Plugins und insbesondere den Facebook-Button auf seiner Webseite einsetzt, sollte zumindest seine Datenschutzerklärung anpassen und gegebenenfalls eine juristische Beratung in Anspruch nehmen. Denn selbst wenn kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt, kann dennoch der Datenschutzrechtsverstoß abgemahnt und zusätzlich auch mit einer Geldbuße belegt werden.

Tipp für Kunden: Vorsicht ist generell geboten, wenn man im Internet einen solchen Button anklickt oder sich auf Social Media Portalen bewegt. Im Hintergrund werden oft mehr Daten von an Dritte übermittelt, als manchem Verbraucher lieb ist.

Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info.

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Über iclear können Käufer im Internet Waren einfach, bequem und sicher bezahlen. Das System vermittelt dabei in Echtzeit zwischen den beteiligten Parteien und sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung. iclear schafft so Vertrauen in den Online-Handel und in die Bezahlung im Internet. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Michael Sittek und Stephan Tieleman.
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