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Auto - Seite - News ! Wege aus der Krise bei Überschuldung

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 01. Dezember 2011 von Auto-News-247.de

Auto Infos
Auto News | Seriöse Hilfe bei Überschuldung?
Freie-PM.de: Vorsicht vor unseriösen Beratungsangeboten

Statistiken zufolge waren am 1. Oktober 2011 insgesamt 9,38 Prozent aller erwachsenen Deutschen überschuldet. Das bedeutet: 6,41 Millionen Menschen konnten ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und wurden nicht mehr als kreditwürdig angesehen. Durch eine leicht verbesserte Konjunkturlage ist die Zahl gegenüber 2010 etwas gesunken: hier lag die Quote noch bei 9,50 Prozent. Für die Betroffenen ein geringer Trost, denn der Weg aus der Schuldenfalle ist alles andere als einfach. Als Hauptursachen für Überschuldung werden Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit und falsches Konsumverhalten angesehen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet Tipps für Betroffene.

Problem Überschuldung
Günstige Verbraucherkredite für Konsumgüter, das Bezahlen per Kreditkarte, Leasingangebote für Autos und Möbel, sie alle erleichtern es, Schulden zu machen - doch wenn plötzlich die Einkünfte sinken, wird schnell der Überziehungskredit zur einzigen Lösung. Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt, kommt nur schwer wieder heraus. Den Weg in die Verbraucherinsolvenz schlägt man meist nur ungern ein - da werden Hilfsangebote anderer Art gern ausprobiert. Verschiedenartige Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Hilfe an. Meist muss der Schuldner von sich aus an solche Stellen herantreten. In vielen Fällen wird ihm dies jedoch erspart: Etwa, wenn er einen freundlichen Brief von einer Schuldnerberatung erhält, die ihm ihre Hilfe anbietet. "Doch hier ist Vorsicht geboten, denn nicht alle Angebote, die Hilfe versprechen, sind auch seriös", warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Falsche Versprechungen und unseriöse Berater
In den letzten Jahren sind immer mehr unseriöse Schuldnerberatungen in Deutschland auffällig geworden. Geworben wird über Annoncen oder gar durch direkte briefliche Kontaktaufnahme. Die Adressen der angeschriebenen Personen stammen dabei aus gekauften Adressenverzeichnissen mehr oder weniger zweifelhafter Herkunft. Bei Kontaktaufnahme bietet eine freundliche Person die Lösung des Schuldenproblems an - ganz ohne Verbraucherinsolvenz, ohne Behörden und Banken. Bald folgt der Besuch eines Beraters. Dieser prüft die Finanzlage seines neuen Schützlings und schließt einen Vertrag ab. Der Schuldner verpflichtet sich darin, monatlich den Betrag, den er sich gerade noch leisten kann, an die Schuldnerberatung zu überweisen. Diese soll dann einen Tilgungsplan erarbeiten, mit den Gläubigern verhandeln und das Geld häppchenweise zur Bezahlung der Schulden verwenden. Oft wird darauf verwiesen, dass die eigentlichen Verhandlungen mit den Gläubigern ein Rechtsanwalt erledigt. Natürlich wird auch eine Gebühr fällig, oft ein paar Tausend Euro. Schnell ist die Verwandtschaft angepumpt und das Geld gezahlt - eine schuldenfreie Zukunft winkt. Und der Berater fährt ab - unter Mitnahme eines großen Schuhkartons voller unbezahlter Rechnungen und Mahnungen. Wochen später folgt oft das böse Erwachen: Denn die monatlichen Raten kommen nicht bei den Gläubigern an, ja diese wissen gar nichts von der Tätigkeit einer Schuldnerberatung. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass alles Geld für Gebühren und Auslagen draufgegangen ist - aber ganz bestimmt bekämen die Gläubiger die nächste Rate, so die häufige Beruhigung. Dies geschieht jedoch nicht: Am Ende steht der Schuldner mit noch weniger Geld da als zuvor und womöglich mit einer zusätzlichen Gebührenrechnung der Beratungsstelle oder des mit dieser zusammenarbeitenden Rechtsanwaltes. Vielleicht wurde im Beratungsgespräch behauptet, dass für die Dienste beider eine staatliche Beratungshilfe in Anspruch genommen werden könne. "Darüber entscheidet jedoch das Amtsgericht, und die Handhabung ist von Gericht zu Gericht verschieden", erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. Für den Schuldner ist die Lage nun noch schwieriger geworden - zumal er auch noch sämtliche Belege und Unterlagen zu seiner finanziellen Situation verloren hat.

Wo bekomme ich seriöse Hilfe?
"Auf derartige Angebote sollten sich Schuldner nicht einlassen", rät die D.A.S. Juristin. Zwar ist nicht jede kommerzielle Schuldnerberatung notwendigerweise unseriös. Bei den Verbraucherzentralen werden aber immer mehr Fälle bekannt, in denen Schuldner um ihr letztes Geld gebracht wurden. Hohe Gebührenforderungen schon bei Vertragsabschluss sind ein Zeichen, dass Vorsicht angebracht ist. Überhöhte Beratungshonorare können den Straftatbestand des Wuchers erfüllen (§ 291 StGB). Deshalb sollten sich Schuldner immer zuerst gründlich über den Berater informieren, dem sie ihr Vertrauen schenken - besonders dann, wenn sich dieser ungefragt bei ihnen meldet. Auf der sicheren Seite ist man bei den Schuldnerberatungsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.), von Verbraucherschutzorganisationen, Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deren Beratung ist meist kostenlos - allerdings kann es etwas dauern, bis man einen Termin bekommt. Auch ein Rechtsanwalt kann in Anspruch genommen werden. Hier wird jedoch ein Honorar fällig, das oft nicht durch staatliche Hilfen abgedeckt ist.

Verbraucherinsolvenzverfahren und Pfändungsschutzkonto
Wer sich endgültig von seinen Schulden verabschieden möchte, wählt oft den Weg über das Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Schuldner versucht dabei so viel wie möglich zu tilgen. Nach einer sechsjährigen Periode des Wohlverhaltens, d.h. ohne Geldverschwendung und neue Verschuldung, kann eine Restschuldbefreiung stattfinden. Eine Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf nur eine nach § 305 InsO anerkannte Stelle durchführen. Diese Stelle kann ihre Berechtigung gegenüber dem Schuldner auch nachweisen. Vielen kommerziellen Beratungsstellen fehlt jedoch der behördliche Segen. Erweckt ein kommerzieller Schuldnerberater fälschlicherweise den Eindruck, eine staatliche Anerkennung nach § 305 InsO zu besitzen, kann er sich strafbar machen (AG Westerburg, Az. 23 C 321/09). "Eine Art "Erste Hilfe" für verschuldete Menschen bildet das Pfändungsschutzkonto", erklärt Anne Kronzucker: Seit Juli 2010 sind Geldinstitute verpflichtet, auf Antrag eines Bestandskunden ein Girokonto in ein solches Konto umzuwandeln. Auf diesem Konto besteht dann Pfändungsschutz für einen Betrag von monatlich 930 Euro, über den der Schuldner zur Deckung seines Lebensunterhaltes frei verfügen kann. Verbraucht er einen Teil des Betrages nicht, wird dieser auf den nächsten Monat übertragen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.650

Kurzfassung:
Wege aus der Schuldenfalle
Vorsicht vor unseriösen Schuldnerberatungen

Über sechs Millionen erwachsene Deutsche sind zurzeit überschuldet - die Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit und falsches Konsumverhalten. Denn es ist nur allzu leicht, Verbraucherkredite aufzunehmen, per Kreditkarte zu zahlen oder hohe Handyrechnungen anzusammeln. Hilfe für hoch verschuldete Menschen bieten verschiedenartige Schuldnerberatungen. Verbraucherschützer klagen zunehmend über unseriöse Machenschaften: So sprechen manche kommerziellen Berater den Schuldner per Annonce oder direkt per Brief an, um unbürokratische Hilfe anzubieten. Ein Tilgungsplan soll erarbeitet werden, der Schuldner soll einen monatlichen Betrag an das Beratungsunternehmen zahlen, mit dem dann häppchenweise die Gläubiger befriedigt werden. Das Ergebnis: oft nur Kosten, denn die Schuldnerberatung stellt hohe Gebührenrechnungen, das Geld kommt nie bei den Gläubigern an. Meist sind auch noch alle finanziellen Unterlagen des Schuldners aus der Hand gegeben und verloren. "Empfehlenswert ist es, eine der Schuldnerberatungsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zu nutzen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz etc.) oder von Verbraucherschutzorganisationen, Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deren Beratung ist meist kostenlos. In jedem Fall gilt: Holen Sie erst Informationen über die Beratungsstelle ein, bevor Sie etwas unterzeichnen - besonders dann, wenn die Kontaktaufnahme nicht von Ihnen selbst ausging", fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen. Eine Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf nur eine nach § 305 InsO anerkannte Stelle durchführen - und diese Stelle kann ihre Berechtigung gegenüber dem Schuldner auch nachweisen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.859

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Schuldnerberatung/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613
www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Interessante Handy News, Infos & Tipps @ Handy-Info-123.de.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Vorsicht vor unseriösen Beratungsangeboten

Statistiken zufolge waren am 1. Oktober 2011 insgesamt 9,38 Prozent aller erwachsenen Deutschen überschuldet. Das bedeutet: 6,41 Millionen Menschen konnten ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und wurden nicht mehr als kreditwürdig angesehen. Durch eine leicht verbesserte Konjunkturlage ist die Zahl gegenüber 2010 etwas gesunken: hier lag die Quote noch bei 9,50 Prozent. Für die Betroffenen ein geringer Trost, denn der Weg aus der Schuldenfalle ist alles andere als einfach. Als Hauptursachen für Überschuldung werden Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit und falsches Konsumverhalten angesehen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet Tipps für Betroffene.

Problem Überschuldung
Günstige Verbraucherkredite für Konsumgüter, das Bezahlen per Kreditkarte, Leasingangebote für Autos und Möbel, sie alle erleichtern es, Schulden zu machen - doch wenn plötzlich die Einkünfte sinken, wird schnell der Überziehungskredit zur einzigen Lösung. Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt, kommt nur schwer wieder heraus. Den Weg in die Verbraucherinsolvenz schlägt man meist nur ungern ein - da werden Hilfsangebote anderer Art gern ausprobiert. Verschiedenartige Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Hilfe an. Meist muss der Schuldner von sich aus an solche Stellen herantreten. In vielen Fällen wird ihm dies jedoch erspart: Etwa, wenn er einen freundlichen Brief von einer Schuldnerberatung erhält, die ihm ihre Hilfe anbietet. "Doch hier ist Vorsicht geboten, denn nicht alle Angebote, die Hilfe versprechen, sind auch seriös", warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Falsche Versprechungen und unseriöse Berater
In den letzten Jahren sind immer mehr unseriöse Schuldnerberatungen in Deutschland auffällig geworden. Geworben wird über Annoncen oder gar durch direkte briefliche Kontaktaufnahme. Die Adressen der angeschriebenen Personen stammen dabei aus gekauften Adressenverzeichnissen mehr oder weniger zweifelhafter Herkunft. Bei Kontaktaufnahme bietet eine freundliche Person die Lösung des Schuldenproblems an - ganz ohne Verbraucherinsolvenz, ohne Behörden und Banken. Bald folgt der Besuch eines Beraters. Dieser prüft die Finanzlage seines neuen Schützlings und schließt einen Vertrag ab. Der Schuldner verpflichtet sich darin, monatlich den Betrag, den er sich gerade noch leisten kann, an die Schuldnerberatung zu überweisen. Diese soll dann einen Tilgungsplan erarbeiten, mit den Gläubigern verhandeln und das Geld häppchenweise zur Bezahlung der Schulden verwenden. Oft wird darauf verwiesen, dass die eigentlichen Verhandlungen mit den Gläubigern ein Rechtsanwalt erledigt. Natürlich wird auch eine Gebühr fällig, oft ein paar Tausend Euro. Schnell ist die Verwandtschaft angepumpt und das Geld gezahlt - eine schuldenfreie Zukunft winkt. Und der Berater fährt ab - unter Mitnahme eines großen Schuhkartons voller unbezahlter Rechnungen und Mahnungen. Wochen später folgt oft das böse Erwachen: Denn die monatlichen Raten kommen nicht bei den Gläubigern an, ja diese wissen gar nichts von der Tätigkeit einer Schuldnerberatung. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass alles Geld für Gebühren und Auslagen draufgegangen ist - aber ganz bestimmt bekämen die Gläubiger die nächste Rate, so die häufige Beruhigung. Dies geschieht jedoch nicht: Am Ende steht der Schuldner mit noch weniger Geld da als zuvor und womöglich mit einer zusätzlichen Gebührenrechnung der Beratungsstelle oder des mit dieser zusammenarbeitenden Rechtsanwaltes. Vielleicht wurde im Beratungsgespräch behauptet, dass für die Dienste beider eine staatliche Beratungshilfe in Anspruch genommen werden könne. "Darüber entscheidet jedoch das Amtsgericht, und die Handhabung ist von Gericht zu Gericht verschieden", erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. Für den Schuldner ist die Lage nun noch schwieriger geworden - zumal er auch noch sämtliche Belege und Unterlagen zu seiner finanziellen Situation verloren hat.

Wo bekomme ich seriöse Hilfe?
"Auf derartige Angebote sollten sich Schuldner nicht einlassen", rät die D.A.S. Juristin. Zwar ist nicht jede kommerzielle Schuldnerberatung notwendigerweise unseriös. Bei den Verbraucherzentralen werden aber immer mehr Fälle bekannt, in denen Schuldner um ihr letztes Geld gebracht wurden. Hohe Gebührenforderungen schon bei Vertragsabschluss sind ein Zeichen, dass Vorsicht angebracht ist. Überhöhte Beratungshonorare können den Straftatbestand des Wuchers erfüllen (§ 291 StGB). Deshalb sollten sich Schuldner immer zuerst gründlich über den Berater informieren, dem sie ihr Vertrauen schenken - besonders dann, wenn sich dieser ungefragt bei ihnen meldet. Auf der sicheren Seite ist man bei den Schuldnerberatungsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.), von Verbraucherschutzorganisationen, Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deren Beratung ist meist kostenlos - allerdings kann es etwas dauern, bis man einen Termin bekommt. Auch ein Rechtsanwalt kann in Anspruch genommen werden. Hier wird jedoch ein Honorar fällig, das oft nicht durch staatliche Hilfen abgedeckt ist.

Verbraucherinsolvenzverfahren und Pfändungsschutzkonto
Wer sich endgültig von seinen Schulden verabschieden möchte, wählt oft den Weg über das Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Schuldner versucht dabei so viel wie möglich zu tilgen. Nach einer sechsjährigen Periode des Wohlverhaltens, d.h. ohne Geldverschwendung und neue Verschuldung, kann eine Restschuldbefreiung stattfinden. Eine Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf nur eine nach § 305 InsO anerkannte Stelle durchführen. Diese Stelle kann ihre Berechtigung gegenüber dem Schuldner auch nachweisen. Vielen kommerziellen Beratungsstellen fehlt jedoch der behördliche Segen. Erweckt ein kommerzieller Schuldnerberater fälschlicherweise den Eindruck, eine staatliche Anerkennung nach § 305 InsO zu besitzen, kann er sich strafbar machen (AG Westerburg, Az. 23 C 321/09). "Eine Art "Erste Hilfe" für verschuldete Menschen bildet das Pfändungsschutzkonto", erklärt Anne Kronzucker: Seit Juli 2010 sind Geldinstitute verpflichtet, auf Antrag eines Bestandskunden ein Girokonto in ein solches Konto umzuwandeln. Auf diesem Konto besteht dann Pfändungsschutz für einen Betrag von monatlich 930 Euro, über den der Schuldner zur Deckung seines Lebensunterhaltes frei verfügen kann. Verbraucht er einen Teil des Betrages nicht, wird dieser auf den nächsten Monat übertragen.
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Über sechs Millionen erwachsene Deutsche sind zurzeit überschuldet - die Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit und falsches Konsumverhalten. Denn es ist nur allzu leicht, Verbraucherkredite aufzunehmen, per Kreditkarte zu zahlen oder hohe Handyrechnungen anzusammeln. Hilfe für hoch verschuldete Menschen bieten verschiedenartige Schuldnerberatungen. Verbraucherschützer klagen zunehmend über unseriöse Machenschaften: So sprechen manche kommerziellen Berater den Schuldner per Annonce oder direkt per Brief an, um unbürokratische Hilfe anzubieten. Ein Tilgungsplan soll erarbeitet werden, der Schuldner soll einen monatlichen Betrag an das Beratungsunternehmen zahlen, mit dem dann häppchenweise die Gläubiger befriedigt werden. Das Ergebnis: oft nur Kosten, denn die Schuldnerberatung stellt hohe Gebührenrechnungen, das Geld kommt nie bei den Gläubigern an. Meist sind auch noch alle finanziellen Unterlagen des Schuldners aus der Hand gegeben und verloren. "Empfehlenswert ist es, eine der Schuldnerberatungsstellen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zu nutzen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz etc.) oder von Verbraucherschutzorganisationen, Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deren Beratung ist meist kostenlos. In jedem Fall gilt: Holen Sie erst Informationen über die Beratungsstelle ein, bevor Sie etwas unterzeichnen - besonders dann, wenn die Kontaktaufnahme nicht von Ihnen selbst ausging", fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen. Eine Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf nur eine nach § 305 InsO anerkannte Stelle durchführen - und diese Stelle kann ihre Berechtigung gegenüber dem Schuldner auch nachweisen.
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Visuelle Inhalte sind heute der Schlüssel zum Social-Media-Erfolg. Hier setzt das Video-Add-on von Blog2Social, einem Social-Media-Management-Tool, an: Es vereinfacht das nahtlose Veröffentlichen und Teilen von Videos auf einer Vielzahl populärer Social-Media-Netzwerken und ermöglicht damit eine effektivere Gestaltung der digitale Kommunikation. Videoinhalte la ...

 Familienurlaub in Dünkirchen (PR-Gateway, 15.05.2024)
Breites Angebot für alle "Wasserratten" - französisches "Savoir vivre" - Kultur und Küche - Aquarium, Freizeitparks und Erlebnisbauernhöfe

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Wer Lust auf einen entspannten und vielseitigen Familienurlaub am Meer hat, ohne stundenlang im Auto oder Flieger zu sitzen, für den ist Dünkirchen genau das Richtige. Viele Aktivitäten, eine faszinierende Landschaft, Dünen und ein historischer Stadtkern locken im Norden Frankreichs, nur etwa vier Fahrstunden vo ...

 Fachkongress ''Robotics meets eMobility'' zeigt neue Wege für die Automobilindustrie und den Maschinenbau auf (PR-Gateway, 14.05.2024)
Automation und Robotik sollen Batterien für Elektrofahrzeuge erschwinglich machen - ein Kongress bringt Experten aus Automobilindustrie und Maschinen- und Anlagenbau zusammen.

Am 6. und 7. Juni 2024 veranstaltet Rohmann Automation im Werk in Ingelheim am Rhein den zweiten Fachkongress "Robotics meets eMobility". Der Kongress fokussiert auf die Herstellung und die Qualitätssicherung von Batteriemodulen für die E-Mobilität. Im Brennpunkt stehen neue Produktionstechnologien und die Wettb ...

 Familienurlaub in Neustadt in Holstein (PR-Gateway, 14.05.2024)
Ein perfektes Reiseziel an der Lübecker Bucht

Ein Familienurlaub in Neustadt in Holstein bietet die perfekte Mischung aus Erholung und Abenteuer. Diese charmante Stadt an der Lübecker Bucht zieht mit ihrer malerischen Küstenlandschaft, den breiten Sandstränden und einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten Familien an, die Qualität und Vielseitigkeit schätzen.



Strand und Natur: Neustadt in Holstein ist bekannt für ...

 Chancen nicht nur für Acryl: Ceresana-Report zum europäischen Markt für Farben und Lacke (Ceresana, 14.05.2024)
Wasser gewinnt als Lösungsmittel weiter Marktanteile: Wasserbasierte Farben und Lacke, vergleichsweise umweltfreundlich, befriedigen in Europa bereits mehr als die Hälfte der Nachfrage. Laut dem neusten Ceresana-Report zu Beschichtungen verbrauchen die Europäer pro Jahr insgesamt rund 9,2 Millionen Tonnen Farben und Lacke. Zunehmend werden biobasierte Anstrichmittel eingesetzt, die sich gut mit Bio-Dämmstoffen, Bio-Klebstoffen und anderen nachhaltigen Baumaterialien kombinieren lassen. Weiterhin ...

 Maßgeschneiderte Lösungen für Chiptuning und ECO-Optimierung (PR-Gateway, 06.05.2024)


Um welches Kraftfahrzeug es sich auch handeln mag: Seine ursprüngliche Leistung lässt sich so gut wie immer optimieren. Als Resultat steigt nicht nur der Spaß am Fahren. Auch der Kraftstoffverbrauch lässt sich merklich reduzieren - zur Freude der Umwelt und des Geldbeutels. Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Für ein erfolgreiches Chiptuning sollten unbedingt Profis ans Werk gehen. Wer die Experten von Chiptuningforyou mit der Optimierung seines Fahrzeugs beauftragt, erhält nicht ...

 Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Nachhaltige Erkundung der Thermenregion Erding (PR-Gateway, 29.04.2024)
Wolfgang Wurzer teilt sein Wissen über umweltbewusstes Reisen in der Thermenregion Erding.

Reiseblogger Wolfgang Wurzer hat sich auf das nachhaltige Reisen spezialisiert und engagiert sich dafür, wie man beliebte Reiseziele wie die Thermenregion Erding genießen kann, ohne dabei die Umwelt zu belasten. Durch seine Erfahrung als ehemaliger Geschäftsführer einer Umweltfirma und sein Wissen um ökologische Belange bringt er Touristen ...

 Luxusurlaub in den USA: Virginia startet große Initiative in Deutschland (PR-Gateway, 25.04.2024)
Premiumhotels der Extraklasse, außergewöhnliche Outdoor-Erlebnisse, Kulinarik und erlesene Tropfen - United Airlines ist exklusiver Promotion-Partner

Der Bundesstaat Virginia, im Osten der USA direkt neben der Hauptstadt Washington, DC gelegen, wirbt ab sofort unter dem Slogan "Come Find Your Virginia" verstärkt im Luxussegment um deutsche Gäste. Den Auftakt bildete ein Festakt für Vertreter der Reisebranche in der Privatresidenz des US-Generalkonsuls in München, bei dem sich auch Uni ...

 Zulassungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg jetzt im Loop5 in Weiterstadt (PR-Gateway, 25.04.2024)
"Meilenstein für das Loop5"

Darmstadt-Dieburg. Seit heute (24. April) ist die Fahrzeugzulassung des Landkreises Darmstadt-Dieburg im ersten Obergeschoss des Loop5 in Weiterstadt. Das Loop5, eine der führenden Einkaufs- und Freizeitdestinationen in der Region, liegt verkehrsgünstig an der Autobahn A5 und bietet den Besucherinnen und Besuchern kostenfreie Parkplätze. Die Räumlichkeiten wurden extra für die Bedürfnisse der Kreisverwaltung umgebaut.



Der Landkreis wird ...

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