Auto News ! Auto & Kfz News & Infos Auto Forum ! Auto & Kfz Forum Kleinanzeigen Forum ! Auto & Kfz Kleinanzeigen Auto Videos ! Auto & Kfz Videos Auto Foto-Galerie ! Auto & Kfz Foto - Galerie Auto Links ! Auto & Kfz Links Auto Lexikon ! Auto & Kfz Lexikon

 Auto-News-24/7.de: Auto News & Auto Infos & Auto Tipps!

Seiten-Suche:  
 Auto-News-24/7.de <- Home     Anmelden  oder   Einloggen    
Interessante neue
News, Infos & Tipps @
Auto-News-24/7.de
Unsichtbare Stromversorgung für Förderanlagen
BorgWarner debütiert mit zahlreichen Technologien für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybrid- und Elektroantrieb auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) Pkw 2017 und geht die Herausforderungen der Antriebe von Morgen an.
Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektrofahrzeug – BorgWarner zeigt Lö ...
Copyright: Rameder
Dachhalter, Hecklappe oder Kupplungsträger - mit Rameder gehen B ...
HORIBA erhält Benennung durch das Kraftfahrtbundesamt
ABSOLUT Sport - Reiseexperte für Formel-1 Reisen
Auto News 24/7 RankensteinSEO Contest
Contest-Seite: RankensteinSEO
Contest-Video: RankensteinSEO
Contest-Bild: RankensteinSEO

Auto News 24/7 Online-Werbung 4Taktershop
4Taktershop - Online-Shop für Rollerersatzteile, Tuning und Zubehör

Auto News 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 151 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Auto News 24/7 Online Werbung
autobewertung

Auto News 24/7 Haupt - Menü
Auto-News-24/7 - Services
· Auto-News-24/7 - News
· Auto-News-24/7 - Links
· Auto-News-24/7 - Forum
· Auto-News-24/7 - Lexikon
· Auto-News-24/7 - Kalender
· Auto-News-24/7 - Marktplatz
· Auto-News-24/7 - Foto-Galerie
· Auto-News-24/7 - Seiten Suche

Redaktionelles
· Auto-News-24/7 News-Übersicht
· Auto-News-24/7 Rubriken
· Top 5 bei Auto-News-24/7
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Auto-News-24/7
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Auto-News-24/7
· Account löschen

Interaktiv
· Auto-News-24/7 Link senden
· Auto-News-24/7 Event senden
· Auto-News-24/7 Bild senden
· Auto-News-24/7 Kleinanzeige senden
· Auto-News-24/7 Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Auto-News-24/7 Mitglieder
· Auto-News-24/7 Gästebuch

Information
· Auto-News-24/7 Impressum
· Auto-News-24/7 AGB & Datenschutz
· Auto-News-24/7 FAQ/ Hilfe
· Auto-News-24/7 Statistiken
· Auto-News-24/7 Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

Auto News 24/7 Terminkalender
Mai 2024
  1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31  

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

Auto News 24/7 Seiten - Infos
Auto-News-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:4691
Auto-News-24/7.de -  News!  Auto-News:43.680
Auto-News-24/7.de -  Links!  Auto-Links:6
Auto-News-24/7.de -  Kalender!  Auto-Termine:0
Auto-News-24/7.de -  Lexikon!  Auto-Lexikon:2
Auto-News-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:378
Auto-News-24/7.de -  Galerie!  Galerie Bilder:419
Auto-News-24/7.de -  Kleinanzeigen!  Auto-Kleinanzeigen:70
Auto-News-24/7.de -  Gästebuch!  00Gästebuch-Einträge:6

Auto News 24/7 SEO Challenge RankensteinSEO
Domain: SEO Challenge RankensteinSEO

Auto News 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Auto-News-24/7.de: News, Infos @ Tipps rund um Autos!

Auto - Seite - News ! Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

Veröffentlicht am Dienstag, dem 11. Mai 2010 von Auto-News-247.de

Auto Infos
Freie-PresseMitteilungen.de: Zum 11. Juni 2010 gibt es im Widerrufsrecht einige Regeländerungen, die sich unmittelbar in der Praxis auswirken werden. Aktuell gültige Widerrufsbelehrungen werden dann rechtswidrig und müssen entsprechend angepasst werden. Händlern, die sich nicht auf die Umstellung vorbereiten, drohen kostspielige Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, worauf Online-Händler achten müssen.

Einleitung
Der 11. Juni 2010 ist ein besonderes Datum. An diesem Tag beginnt nicht nur die erste Fußballweltmeisterschaft auf dem schwarzen Kontinent, sondern in Deutschland tritt auch eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die es in sich hat.

Wichtige, praxisrelevante Punkte im Widerrufsrecht ändern sich, viele Händler werden ihre Widerrufsbelehrungen termingenau zum 11. Juni abändern müssen. Und selbst wer dies beachtet, ist vor Rechtsstreitigkeiten nicht vollkommen sicher.

Das Gesetz zur Gesetzesänderung
Stein des Anstoßes ist die Verabschiedung des so genannten "Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht".

Der entsprechende Gesetzesentwurf kann auf der Seite des Bundestages an dieser Stelle als PDF-Datei heruntergeladen und eingesehen werden.

Widerrufsfrist bei Internetauktionen: nun zwei Wochen statt einem Monat möglich!
Neue Widerrufsfrist bei Ebay-Geschäften möglich
Für viele Ebay-Verkäufer (und andere Händler, die auf ähnlichen Internetplattformen ihre Produkte anbieten) ist dies die wohl wesentlichste Änderung, die das neue Gesetz mit sich bringt: So gilt ab dem 11.6.2010, dass Verbrauchern bei Geschäften auf Ebay (und ähnlichen Plattformen) unter bestimmten Voraussetzungen nur noch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen zusteht. Bislang galt bei Geschäften, die über Ebay abgewickelt wurden, eine Widerrufsfrist von einem Monat.

Rückblende - wie ist eigentlich die aktuelle Rechtslage?
Zur Erinnerung und Erläuterung eine kurze Historie: bislang bestimmt das Gesetz in § 355 Absatz 1 Satz 2 BGB, dass der Widerrufsberechtigte sein Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen ausüben kann, wobei die Frist gemäß § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht (sog. "Widerrufsbelehrung") in Textform mitgeteilt worden ist.

Nach § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist sogar einen Monat, wenn die entsprechende Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt.

Die Rechtsprechung stellte diesbezüglich in der Vergangenheit fest, dass eine Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite, z.B. auf der Verkäuferseite eines Ebay-Händlers, nicht der gesetzlich geforderten Textform im Sinne des § 126b BGB genügt. Denn eine solche Belehrung auf einer Internetseite sei nicht dauerhaft - aber genau das müsste sie gemäß § 126b BGB sein. Demgegenüber akzeptierte die Rechtsprechung die E-Mail als eine Mitteilung in Textform. Denn auf eine E-Mail kann dauerhaft zugegriffen werden, da sie solange im E-Mail-Postfach aufbewahrt werden kann, wie es der Verbraucher wünscht.

Die Folge dieser Rechtsprechung war, dass aufgrund des Ablaufs eines typischen Ebay-Geschäfts immer eine Widerrufsfrist von einem Monat galt. Denn erst die Widerrufsbelehrung, die im Rahmen der Bestätigungsmail nach Abschluss einer Ebay-Auktion erfolgte, genügte in den Augen der Rechtsprechung den Anforderungen des Gesetzes, so dass - der Vertrag ist ja dann bereits geschlossen - immer ein Fall der Belehrung nach Vertragsschluss, also ein Fall der einmonatigen Widerrufsfrist vorlag.

Was ändert sich nun ab dem 11. Juni?
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 11. Juni 2010 den Wortlaut des § 355 BGB wesentlich geändert. Die Absätze zwei bis vier wurden komplett umformuliert. Daraus folgt nun, dass

die Widerrufsfrist 14 Tage dauert, wenn die (vollständige) Widerrufsbelehrung dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mitgeteilt wird (dies galt schon bisher, s.o.)
die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen (somit bei vielen Verträgen, die im Internet geschlossen werden) auch dann 14 Tage dauert, wenn die (vollständige) Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. als E-Mail) mitgeteilt wird.
die Widerrufsfrist einen Monat dauert, wenn die Mitteilung (also Belehrung) nicht mehr unverzüglich nach Vertragsschluss, sondern später stattfindet.
Diese Gesetzesänderung führt dazu, dass in allen Fällen, in denen der Verkäufer dem Verbraucher aus praktischen oder technischen Gründen (bei einer Ebay-Auktion weiß der Verkäufer ja erst mit dem Ende der Auktion, wer sein Vertragspartner ist) zwar unmittelbar, aber eben doch erst nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform (etwa in Form einer E-Mail) zukommen lässt, nun nicht mehr ein einmonatiges, sondern nur noch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht.

Was heißt "unverzüglich"?
In der Praxis wird es nun in Streitfällen darauf ankommen, was man unter "unverzüglich" im Sinne des neuen § 355 BGB zu verstehen hat. Dazu sagt das Gesetz selbst nichts, jedoch macht die Gesetzesbegründung hierzu Ausführungen. Diese verweist u.a. auf die Regelung des § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB, wo "unverzüglich" als "ohne schuldhaftes Zögern" definiert wird. Zudem führt die Gesetzesbegründung unter Verweis auf einschlägige Fachliteratur hierzu weiter aus:

Unverzüglich bedeutet, dass der Unternehmer die erste ihm zumutbare Möglichkeit ergreifen muss, um dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. Der Unternehmer verzögert die Erfüllung seiner Belehrungspflicht in der Regel schuldhaft, wenn er nicht spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform auf den Weg bringt."
Die Gesetzesbegründung ist nicht das Gesetz selbst. Dies bedeutet, Gerichte könnten zukünftig auch einen anderen Zeitraum als (noch) "unverzüglich" ansehen; sie sind daran nicht gebunden. Dennoch kann man sich als Richtwert wohl merken, dass ein Zeitraum von einem Tag noch als unverzüglich gilt. Im Einzelfall kann jedoch selbstverständlich auch etwas Anderes gelten.

Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
Parallel zur Änderung der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften hat der Gesetzgeber auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen entsprechend angepasst.

So kann nach der bis zum 11.6.2010 geltenden Rechtslage ein Unternehmer gemäß § 357 Absatz 3 BGB vom Verbraucher wegen einer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung Wertersatz verlangen, wenn er den Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform darüber aufgeklärt und so auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.

Hierzu ein kurzes Beispiel:

Der typische Fall ist der Kauf eines Neuwagens. Schon allein durch die Zulassung eines fabrikneuen Pkws sinkt dessen Marktwert, da es sich nun - ohne dass das Fahrzeug auch nur einen Meter bewegt wird - nicht mehr um ein nagelneues Fahrzeug handelt. Den entsprechenden Wertunterschied kann der Händler nun unter Umständen vom Käufer ersetzt verlangen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil der Händler das Auto nun nicht mehr zum vollen Preis verkaufen kann.
Nach der gesetzlichen Neuregelung ab 11.6.2010 genügt es - parallel zur neuen Widerrufsfristenregelung -, wenn der Hinweis hierauf in Textform zumindest unverzüglich nach Vertragsschluss gegenüber dem Verbraucher (Käufer) stattfindet.

Demzufolge scheint es für Unternehmer nun einfacher zu sein, von ihren Kunden für Verschlechterungen, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden sind, Wertersatz zu verlangen. Allerdings ist diese deutsche Regelung vom Europäischen Gerichtshof beanstandet worden, so dass im Moment fraglich ist, ob sie aktuell noch Geltung besitzt, also ob es Unternehmern überhaupt erlaubt ist, entsprechenden Wertersatz zu verlangen. Diese rechtliche Schwebelage wird weiter zu beobachten sein.

Die BGB-InfoV entfällt!
Alle Fernabsatzhändler müssen den Text ihrer Widerrufsbelehrungen auch insofern zum 11.6.2010 ändern, als dass sie in ihr nicht mehr - wie bislang - auf die BGB-InfoV (=Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) verweisen dürfen. Diese wird es ab dem Stichtag nämlich nicht mehr geben. Stattdessen werden die entsprechenden Regelungen nun in das sog. "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (kurz: EGBGB) aufgenommen.

Der Hintergrund dieses für Laien möglicherweise sinnlos erscheinenden Vorgangs ist der folgende: Die BGB-InfoV ist nur eine sog. Rechtsverordnung, die nicht vom Bundestag (der legislativen, also gesetzgebenden Gewalt), sondern von einem Ministerium (also der Exekutive) erlassen wurde und daher in der Rangordnung der Rechtsnormen unter einem Gesetz, das vom Bundestag erlassen wurde (=sog. "formelles Gesetz"), steht.

Dieser "mindere Rang" der BGB-InvoV hatte konkrete, praktische Auswirkungen. Vor allem bei der sog. Musterwiderrufsbelehrung, die in der BGB-InfoV enthalten ist, kam es zu rechtlichen Problemen. Da die Musterwiderrufsbelehrung teilweise nicht den (höherrangigen) gesetzlichen Anforderungen entsprach, obwohl sie von einem Ministerium erlassen worden ist, bekamen Händler, die diese Musterwiderrufsbelehrung verwendet haben, vor den Gerichten Probleme. Dies verunsicherte selbstverständlich viele Unternehmer, die sich darauf verlassen hatten, nichts Falsches zu tun, wenn sie sich an die Musterwiderrufsbelehrung des Ministeriums hielten.

Nun erhalten alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt sind (somit auch die Musterwiderrufsbelehrung) zum 11.6.2010 den Rang eines Gesetzes, so dass ihr mehr Vertrauen entgegen gebracht werden kann. Dies bedeutet im Konkreten, dass Händler, die sie als Vorlage verwenden, keine Angst mehr vor den Richtern haben müssen.

Konsequenzen ziehen - handeln!
Die gesetzlichen Änderungen führen dazu, dass alle bislang rechtsgültigen Widerrufsbelehrungen ab dem 11.6.2010 rechtswidrig sind.

Abmahngefahr
"Abmahngeneigte" stehen sicherlich bereits in den Startlöchern und warten darauf, dass Online-Händler den Termin zur Anpassung ihrer Widerrufsbelehrung verpassen. Händler sollten daher unbedingt darauf achten, sich frühzeitig um eine neue Widerrufsbelehrung zu kümmern und diese zeitgenau zum 11.6.2010 einzusetzen. Vor diesem Termin darf die neue Widerrufsbelehrung allerdings noch nicht verwendet werden - davor ist sie rechtswidrig und kann wohl zu Abmahnungen führen!

Keine Übergangsregelung
Es gibt keine Übergangsregelung, so dass tatsächlich bis zum 11.6.2010 das alte Recht gilt, d.h. bis dahin die aktuell rechtmäßigen Widerrufsbelehrungen zu verwenden sind.

Ab diesem Datum müssen jedoch sofort und ohne Schonfrist die an die neue Rechtslage angepassten Widerrufsbelehrungen verwendet werden.

Hoher Schaden droht!
Leider sind diese Anpassungen nicht das einzige Übel, das mit der Gesetzesänderung droht.

All diejenigen Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtmäßig abgemahnt worden sind und daraufhin eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben haben, müssen bei der Änderung ihrer Widerrufsbelehrung besondere Vorsicht walten lassen.

Denn es besteht die Möglichkeit, dass solche Händler durch die Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage gegen die von ihnen abgegeben Unterlassungserklärungen verstoßen und deshalb die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen müssen. Dies erscheint paradox, da die Händler ja nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln, wenn sie ihre Widerrufsbelehrung an die neue Gesetzeslage anpassen. Im Übrigen würden sie sich ja gerade auch der Gefahr neuer Abmahnungen aussetzen, wenn sie dies nicht tun. Dennoch droht die Strafzahlung.

Dazu ein Beispiel:

Der Ebay-Händler "elektrostar23" wurde im Jahr 2007 - vollkommen zu Recht - vom Mitbewerber "kein_schrot11" abgemahnt, weil er in seiner Widerrufsbelehrung die Verbraucher darauf hinwies, dass sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht hätten. Tatsächlich stand den Verbrauchern aufgrund der alten Rechtslage jedoch eine Widerrufsfrist von einem Monat zu. elektrostar23 sah damals seinen Fehler ei und unterzeichnete eine mit 5000 Euro bewehrte Unterlassungserklärung mit dem Inhalt, "zukünftig nicht mehr die Verbraucher darauf hinzuweisen, sie hätten eine Widerrufsfrist von zwei Wochen". Diese Erklärung schickte elektrostar23 damals an seinen Mitbewerber "kein_schrot11" zurück.
Wegen der Gesetzesänderung ändert elektrostar23 seine Widerrufsbelehrung entsprechend zum 11.6.2010 und weist - jetzt ja rechtlich zutreffend - die Verbraucher darauf hin, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist gelte. Damit tut "elektrostar23" jedoch genau das, wozu er sich gegenüber "kein_schrott11" verpflichtet hat, es gerade nicht zu tun. Dies stellt folglich ein Verstoß gegen die Vereinbarung mit seinem Mitbewerber dar, was dazu führt, dass der Mitbewerber die Zahlung der Vertragsstrafe einfordern könnte.
Wie sieht die Lösung dieses Dilemmas aus? Betroffene Internet-Händler müssen ihre Unterwerfungserklärung rechtzeitig zum 11.6.2010 mit Verweis auf die neue Gesetzeslage kündigen und so verhindern, dass sie hohen Zahlungsansprüchen ausgesetzt werden.

Daher der dringende Rat an alle Internet-Händler: überprüfen Sie zum einen, ob Sie in der Vergangenheit entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben haben und prüfen Sie, ob diese Unterlassungserklärungen auch vor der neuen Gesetzeslage ab 11.6.2010 noch Bestand haben können.

Falls Sie unsicher sind, ob Sie gefährdet sind oder was Sie tun sollen, so holen Sie fachkundigen Rechtsrat ein. Gerne steht Ihnen die IT-Recht Kanzlei hierzu zur Verfügung.

Fazit
Am 11.6.2010 widerfährt zahlreichen Ebay-Händlern etwas Gutes. An diesem Tag tritt die Gesetzesänderung in Kraft, die dazu führt, dass die Händler den Verbrauchern nur noch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen "gewähren" müssen, wenn sie die Verbraucher unverzüglich nach Auktionsende entsprechend informieren.

Allerdings müssen die alten Widerrufsbelehrungen an die neue Rechtslage fristgemäß angepasst werden. Wer dies vernachlässigt, läuft Gefahr, ab dem Stichtag womöglich abgemahnt zu werden.

Aber selbst, wer seine Widerrufsbelehrungen pünktlich anpasst, kann in rechtliche Schwierigkeiten geraten - nämlich dann, wenn er in der Vergangenheit bereits einmal wegen seiner Widerrufsbelehrung abgemahnt worden ist. In einem solchen Fall sollten Händler besonders umsichtig sein und m Zweifel fachkundigen Rechtsrat einholen.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Zum 11. Juni 2010 gibt es im Widerrufsrecht einige Regeländerungen, die sich unmittelbar in der Praxis auswirken werden. Aktuell gültige Widerrufsbelehrungen werden dann rechtswidrig und müssen entsprechend angepasst werden. Händlern, die sich nicht auf die Umstellung vorbereiten, drohen kostspielige Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, worauf Online-Händler achten müssen.

Einleitung
Der 11. Juni 2010 ist ein besonderes Datum. An diesem Tag beginnt nicht nur die erste Fußballweltmeisterschaft auf dem schwarzen Kontinent, sondern in Deutschland tritt auch eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die es in sich hat.

Wichtige, praxisrelevante Punkte im Widerrufsrecht ändern sich, viele Händler werden ihre Widerrufsbelehrungen termingenau zum 11. Juni abändern müssen. Und selbst wer dies beachtet, ist vor Rechtsstreitigkeiten nicht vollkommen sicher.

Das Gesetz zur Gesetzesänderung
Stein des Anstoßes ist die Verabschiedung des so genannten "Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht".

Der entsprechende Gesetzesentwurf kann auf der Seite des Bundestages an dieser Stelle als PDF-Datei heruntergeladen und eingesehen werden.

Widerrufsfrist bei Internetauktionen: nun zwei Wochen statt einem Monat möglich!
Neue Widerrufsfrist bei Ebay-Geschäften möglich
Für viele Ebay-Verkäufer (und andere Händler, die auf ähnlichen Internetplattformen ihre Produkte anbieten) ist dies die wohl wesentlichste Änderung, die das neue Gesetz mit sich bringt: So gilt ab dem 11.6.2010, dass Verbrauchern bei Geschäften auf Ebay (und ähnlichen Plattformen) unter bestimmten Voraussetzungen nur noch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen zusteht. Bislang galt bei Geschäften, die über Ebay abgewickelt wurden, eine Widerrufsfrist von einem Monat.

Rückblende - wie ist eigentlich die aktuelle Rechtslage?
Zur Erinnerung und Erläuterung eine kurze Historie: bislang bestimmt das Gesetz in § 355 Absatz 1 Satz 2 BGB, dass der Widerrufsberechtigte sein Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen ausüben kann, wobei die Frist gemäß § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht (sog. "Widerrufsbelehrung") in Textform mitgeteilt worden ist.

Nach § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist sogar einen Monat, wenn die entsprechende Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt.

Die Rechtsprechung stellte diesbezüglich in der Vergangenheit fest, dass eine Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite, z.B. auf der Verkäuferseite eines Ebay-Händlers, nicht der gesetzlich geforderten Textform im Sinne des § 126b BGB genügt. Denn eine solche Belehrung auf einer Internetseite sei nicht dauerhaft - aber genau das müsste sie gemäß § 126b BGB sein. Demgegenüber akzeptierte die Rechtsprechung die E-Mail als eine Mitteilung in Textform. Denn auf eine E-Mail kann dauerhaft zugegriffen werden, da sie solange im E-Mail-Postfach aufbewahrt werden kann, wie es der Verbraucher wünscht.

Die Folge dieser Rechtsprechung war, dass aufgrund des Ablaufs eines typischen Ebay-Geschäfts immer eine Widerrufsfrist von einem Monat galt. Denn erst die Widerrufsbelehrung, die im Rahmen der Bestätigungsmail nach Abschluss einer Ebay-Auktion erfolgte, genügte in den Augen der Rechtsprechung den Anforderungen des Gesetzes, so dass - der Vertrag ist ja dann bereits geschlossen - immer ein Fall der Belehrung nach Vertragsschluss, also ein Fall der einmonatigen Widerrufsfrist vorlag.

Was ändert sich nun ab dem 11. Juni?
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 11. Juni 2010 den Wortlaut des § 355 BGB wesentlich geändert. Die Absätze zwei bis vier wurden komplett umformuliert. Daraus folgt nun, dass

die Widerrufsfrist 14 Tage dauert, wenn die (vollständige) Widerrufsbelehrung dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mitgeteilt wird (dies galt schon bisher, s.o.)
die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen (somit bei vielen Verträgen, die im Internet geschlossen werden) auch dann 14 Tage dauert, wenn die (vollständige) Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. als E-Mail) mitgeteilt wird.
die Widerrufsfrist einen Monat dauert, wenn die Mitteilung (also Belehrung) nicht mehr unverzüglich nach Vertragsschluss, sondern später stattfindet.
Diese Gesetzesänderung führt dazu, dass in allen Fällen, in denen der Verkäufer dem Verbraucher aus praktischen oder technischen Gründen (bei einer Ebay-Auktion weiß der Verkäufer ja erst mit dem Ende der Auktion, wer sein Vertragspartner ist) zwar unmittelbar, aber eben doch erst nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform (etwa in Form einer E-Mail) zukommen lässt, nun nicht mehr ein einmonatiges, sondern nur noch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht.

Was heißt "unverzüglich"?
In der Praxis wird es nun in Streitfällen darauf ankommen, was man unter "unverzüglich" im Sinne des neuen § 355 BGB zu verstehen hat. Dazu sagt das Gesetz selbst nichts, jedoch macht die Gesetzesbegründung hierzu Ausführungen. Diese verweist u.a. auf die Regelung des § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB, wo "unverzüglich" als "ohne schuldhaftes Zögern" definiert wird. Zudem führt die Gesetzesbegründung unter Verweis auf einschlägige Fachliteratur hierzu weiter aus:

Unverzüglich bedeutet, dass der Unternehmer die erste ihm zumutbare Möglichkeit ergreifen muss, um dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. Der Unternehmer verzögert die Erfüllung seiner Belehrungspflicht in der Regel schuldhaft, wenn er nicht spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform auf den Weg bringt."
Die Gesetzesbegründung ist nicht das Gesetz selbst. Dies bedeutet, Gerichte könnten zukünftig auch einen anderen Zeitraum als (noch) "unverzüglich" ansehen; sie sind daran nicht gebunden. Dennoch kann man sich als Richtwert wohl merken, dass ein Zeitraum von einem Tag noch als unverzüglich gilt. Im Einzelfall kann jedoch selbstverständlich auch etwas Anderes gelten.

Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
Parallel zur Änderung der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften hat der Gesetzgeber auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen entsprechend angepasst.

So kann nach der bis zum 11.6.2010 geltenden Rechtslage ein Unternehmer gemäß § 357 Absatz 3 BGB vom Verbraucher wegen einer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung Wertersatz verlangen, wenn er den Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform darüber aufgeklärt und so auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.

Hierzu ein kurzes Beispiel:

Der typische Fall ist der Kauf eines Neuwagens. Schon allein durch die Zulassung eines fabrikneuen Pkws sinkt dessen Marktwert, da es sich nun - ohne dass das Fahrzeug auch nur einen Meter bewegt wird - nicht mehr um ein nagelneues Fahrzeug handelt. Den entsprechenden Wertunterschied kann der Händler nun unter Umständen vom Käufer ersetzt verlangen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil der Händler das Auto nun nicht mehr zum vollen Preis verkaufen kann.
Nach der gesetzlichen Neuregelung ab 11.6.2010 genügt es - parallel zur neuen Widerrufsfristenregelung -, wenn der Hinweis hierauf in Textform zumindest unverzüglich nach Vertragsschluss gegenüber dem Verbraucher (Käufer) stattfindet.

Demzufolge scheint es für Unternehmer nun einfacher zu sein, von ihren Kunden für Verschlechterungen, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden sind, Wertersatz zu verlangen. Allerdings ist diese deutsche Regelung vom Europäischen Gerichtshof beanstandet worden, so dass im Moment fraglich ist, ob sie aktuell noch Geltung besitzt, also ob es Unternehmern überhaupt erlaubt ist, entsprechenden Wertersatz zu verlangen. Diese rechtliche Schwebelage wird weiter zu beobachten sein.

Die BGB-InfoV entfällt!
Alle Fernabsatzhändler müssen den Text ihrer Widerrufsbelehrungen auch insofern zum 11.6.2010 ändern, als dass sie in ihr nicht mehr - wie bislang - auf die BGB-InfoV (=Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) verweisen dürfen. Diese wird es ab dem Stichtag nämlich nicht mehr geben. Stattdessen werden die entsprechenden Regelungen nun in das sog. "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (kurz: EGBGB) aufgenommen.

Der Hintergrund dieses für Laien möglicherweise sinnlos erscheinenden Vorgangs ist der folgende: Die BGB-InfoV ist nur eine sog. Rechtsverordnung, die nicht vom Bundestag (der legislativen, also gesetzgebenden Gewalt), sondern von einem Ministerium (also der Exekutive) erlassen wurde und daher in der Rangordnung der Rechtsnormen unter einem Gesetz, das vom Bundestag erlassen wurde (=sog. "formelles Gesetz"), steht.

Dieser "mindere Rang" der BGB-InvoV hatte konkrete, praktische Auswirkungen. Vor allem bei der sog. Musterwiderrufsbelehrung, die in der BGB-InfoV enthalten ist, kam es zu rechtlichen Problemen. Da die Musterwiderrufsbelehrung teilweise nicht den (höherrangigen) gesetzlichen Anforderungen entsprach, obwohl sie von einem Ministerium erlassen worden ist, bekamen Händler, die diese Musterwiderrufsbelehrung verwendet haben, vor den Gerichten Probleme. Dies verunsicherte selbstverständlich viele Unternehmer, die sich darauf verlassen hatten, nichts Falsches zu tun, wenn sie sich an die Musterwiderrufsbelehrung des Ministeriums hielten.

Nun erhalten alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt sind (somit auch die Musterwiderrufsbelehrung) zum 11.6.2010 den Rang eines Gesetzes, so dass ihr mehr Vertrauen entgegen gebracht werden kann. Dies bedeutet im Konkreten, dass Händler, die sie als Vorlage verwenden, keine Angst mehr vor den Richtern haben müssen.

Konsequenzen ziehen - handeln!
Die gesetzlichen Änderungen führen dazu, dass alle bislang rechtsgültigen Widerrufsbelehrungen ab dem 11.6.2010 rechtswidrig sind.

Abmahngefahr
"Abmahngeneigte" stehen sicherlich bereits in den Startlöchern und warten darauf, dass Online-Händler den Termin zur Anpassung ihrer Widerrufsbelehrung verpassen. Händler sollten daher unbedingt darauf achten, sich frühzeitig um eine neue Widerrufsbelehrung zu kümmern und diese zeitgenau zum 11.6.2010 einzusetzen. Vor diesem Termin darf die neue Widerrufsbelehrung allerdings noch nicht verwendet werden - davor ist sie rechtswidrig und kann wohl zu Abmahnungen führen!

Keine Übergangsregelung
Es gibt keine Übergangsregelung, so dass tatsächlich bis zum 11.6.2010 das alte Recht gilt, d.h. bis dahin die aktuell rechtmäßigen Widerrufsbelehrungen zu verwenden sind.

Ab diesem Datum müssen jedoch sofort und ohne Schonfrist die an die neue Rechtslage angepassten Widerrufsbelehrungen verwendet werden.

Hoher Schaden droht!
Leider sind diese Anpassungen nicht das einzige Übel, das mit der Gesetzesänderung droht.

All diejenigen Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtmäßig abgemahnt worden sind und daraufhin eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben haben, müssen bei der Änderung ihrer Widerrufsbelehrung besondere Vorsicht walten lassen.

Denn es besteht die Möglichkeit, dass solche Händler durch die Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage gegen die von ihnen abgegeben Unterlassungserklärungen verstoßen und deshalb die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen müssen. Dies erscheint paradox, da die Händler ja nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln, wenn sie ihre Widerrufsbelehrung an die neue Gesetzeslage anpassen. Im Übrigen würden sie sich ja gerade auch der Gefahr neuer Abmahnungen aussetzen, wenn sie dies nicht tun. Dennoch droht die Strafzahlung.

Dazu ein Beispiel:

Der Ebay-Händler "elektrostar23" wurde im Jahr 2007 - vollkommen zu Recht - vom Mitbewerber "kein_schrot11" abgemahnt, weil er in seiner Widerrufsbelehrung die Verbraucher darauf hinwies, dass sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht hätten. Tatsächlich stand den Verbrauchern aufgrund der alten Rechtslage jedoch eine Widerrufsfrist von einem Monat zu. elektrostar23 sah damals seinen Fehler ei und unterzeichnete eine mit 5000 Euro bewehrte Unterlassungserklärung mit dem Inhalt, "zukünftig nicht mehr die Verbraucher darauf hinzuweisen, sie hätten eine Widerrufsfrist von zwei Wochen". Diese Erklärung schickte elektrostar23 damals an seinen Mitbewerber "kein_schrot11" zurück.
Wegen der Gesetzesänderung ändert elektrostar23 seine Widerrufsbelehrung entsprechend zum 11.6.2010 und weist - jetzt ja rechtlich zutreffend - die Verbraucher darauf hin, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist gelte. Damit tut "elektrostar23" jedoch genau das, wozu er sich gegenüber "kein_schrott11" verpflichtet hat, es gerade nicht zu tun. Dies stellt folglich ein Verstoß gegen die Vereinbarung mit seinem Mitbewerber dar, was dazu führt, dass der Mitbewerber die Zahlung der Vertragsstrafe einfordern könnte.
Wie sieht die Lösung dieses Dilemmas aus? Betroffene Internet-Händler müssen ihre Unterwerfungserklärung rechtzeitig zum 11.6.2010 mit Verweis auf die neue Gesetzeslage kündigen und so verhindern, dass sie hohen Zahlungsansprüchen ausgesetzt werden.

Daher der dringende Rat an alle Internet-Händler: überprüfen Sie zum einen, ob Sie in der Vergangenheit entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben haben und prüfen Sie, ob diese Unterlassungserklärungen auch vor der neuen Gesetzeslage ab 11.6.2010 noch Bestand haben können.

Falls Sie unsicher sind, ob Sie gefährdet sind oder was Sie tun sollen, so holen Sie fachkundigen Rechtsrat ein. Gerne steht Ihnen die IT-Recht Kanzlei hierzu zur Verfügung.

Fazit
Am 11.6.2010 widerfährt zahlreichen Ebay-Händlern etwas Gutes. An diesem Tag tritt die Gesetzesänderung in Kraft, die dazu führt, dass die Händler den Verbrauchern nur noch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen "gewähren" müssen, wenn sie die Verbraucher unverzüglich nach Auktionsende entsprechend informieren.

Allerdings müssen die alten Widerrufsbelehrungen an die neue Rechtslage fristgemäß angepasst werden. Wer dies vernachlässigt, läuft Gefahr, ab dem Stichtag womöglich abgemahnt zu werden.

Aber selbst, wer seine Widerrufsbelehrungen pünktlich anpasst, kann in rechtliche Schwierigkeiten geraten - nämlich dann, wenn er in der Vergangenheit bereits einmal wegen seiner Widerrufsbelehrung abgemahnt worden ist. In einem solchen Fall sollten Händler besonders umsichtig sein und m Zweifel fachkundigen Rechtsrat einholen.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Auto-News-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Auto-News-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Start-up-Angebot: »e.GO Life« - das etwas andere El ...

Start-up-Angebot: »e.GO Life« - das etwas andere El ...
Volvo XC40 T3: Reichen nur 3 Zylinder im SUV? - Tes ...

Volvo XC40 T3: Reichen nur 3 Zylinder im SUV? - Tes ...
E-Go läutet die Auslieferung für seinen E-Kleinwage ...

E-Go läutet die Auslieferung für seinen E-Kleinwage ...

Alle Web-Video-Links bei Auto-News-247.de: Auto-News-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Zentraler-Busbahnhof-Berlin-ZOB-160310-20 ...

Long-Vehicles-Trabant-Dresden-2012-120914 ...

Autobahn-A4-2016-160514-DSC_0139.jpg


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Auto-News-247.de: Auto-News-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Podcasting
Podcasting bezeichnet das Produzieren und Anbieten von Mediendateien (Audio oder Video) über das Internet. Das Kofferwort setzt sich aus den beiden Wörtern iPod und Broadcasting zusammen. Ein einzelner Podcast (deutsch: ein Hörstück, genauer Hördatei oder Bewegtbilddatei) ist somit eine Serie von Medienbeiträgen (Episoden), die über einen Feed (meistens RSS) automatisch bezogen werden können. Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die sich unabhängig von Sendezeiten kon ...

Diese Forum-Threads bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Wo einen neuen Laptop kaufen? (gernix, 31.10.2023)

 Der neue E-Golf (Hans-Peter, 08.09.2018)

 Den neuen endlich auch als Coupe (DaveD, 04.01.2017)

 Ein Kultauto mit Neuauflage (Einsam52, 07.09.2014)

 Neuzulassungen in Europa im Sinkflug (DaveD, 02.08.2013)

Diese Forum-Posts bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Hey! Wenn du auf der Suche nach einem guten GPS Tracker für dein Kind bist, kann ich dir den GPS Tracker Blog empfehlen. Dort findest du eine Vielzahl von Vergleichen und Tests verschiedener GPS T ... (Mironni, 08.04.2024)

 Vor einiger Zeit stand ich genau vor dieser Herausforderung und musste lernen, das Wesentliche von dem zu trennen, was lediglich nett zu haben wäre. Die erste Lektion, die ich lernte, war, dass es wen ... (Christian, 25.03.2024)

 Begeistert von der Idee, internationale Spezialitäten in deinen Alltag zu integrieren, kann ich dir [url=https://www.yayla.de/rezepte]türkische Rezepte[/url] und die türkische Küche wärmstens empfehle ... (Christian, 24.02.2024)

 Es freut mich zu hören, dass Sie sich für ein neues [url=https://www.luxbach.de/vordach]Vordach[/url] entschieden haben! Die Wahl zwischen Holz und Aluminium kann tatsächlich etwas knifflig sein, aber ... (Christian, 24.02.2024)

 Du, wenn du im Web nach Informationen über Reinigungstechnik suchst, ist die Seite von Erich Hartner eine ausgezeichnete Anlaufstelle. Hier findest du umfassende Informationen über die neuesten Entwic ... (Zerra2, 29.01.2024)

 Hallo, es ist großartig, dass du nachhaltiges Wohnen priorisierst. In München gibt es einige Viertel, die sich auf umweltfreundliche Bauweisen konzentrieren. Beispielsweise setzen Projekte wie \"Fo ... (Frey, 27.01.2024)

  Hey, ich verstehe deine Unsicherheit! Die Prognose für den MSCI World hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der globalen Wirtschaftslage, politischen Ereignissen und Marktstimmungen. Aktuell gibt e ... (gernix, 01.12.2023)

 Hey! Wenn du auf der Suche nach einem neuen Laptop bist und Wert auf Top-Leistung und Zuverlässigkeit legst, hast du heutzutage echt die Qual der Wahl. Da es so viele coole Marken und Modelle gibt, ... (vallak, 31.10.2023)

 Hallo! Wenn du auf der Suche nach einem Volkswagen Golf bist, kann ich dir die VW Garage von aufdorf-staefa.ch wärmstens empfehlen. Sie bieten eine breite Auswahl an Volkswagen-Fahrzeugen, einschließl ... (Zerra2, 29.10.2023)

 Du könntest in Betracht ziehen, die Digital Adoption Platform von tts zu nutzen. Ich habe persönlich Erfahrungen mit dieser Lösung gemacht und kann sie wärmstens empfehlen. Also außerst [url=https://w ... (Zerra2, 13.09.2023)


Diese Testberichte bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Handwaschpaste von DM So gut wie DIY ist, man spart Geld, lernt etwas dazu und grübelt dann wieder, wie kriege ich jetzt bloß die Hände wieder sauber? Da gibt es doch bei DM diese Herrenserie SEINZ u ... (Gisbert Strauss, 21.4.2021)

 Interieur Essentials Autopflege In manchen Autos sieht es manchmal aus als würden Tiere darin leben (und es riecht auch so), die man noch nie an der Erdoberfläche gesehen hat. Na jedenfalls bekam ich zum Gebur ... (Jonathan Heine, 24.3.2021)

 Autopflege von Meguiar’s Man hat es oft im Fernsehen gesehen und geschmunzelt, denn was dort gezeigt wurde schien eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Und dann war diese Werbekarte für ein kostenloses P ... (Rusty Berger, 23.2.2021)

 Fusselroller Profissimo von DM Ich hätte nie gedacht, dass bei so einem Produkt die Qualität so unterschiedlich sein kann. Ob das die von den anderen Drogeriemarktketten, alles für 1€ oder McGeiz ist. ... (Patricia Fornegg, 29.12.2019)

 Duschkabinenspray von Putzmeister Es hat eine Weile gedauert bis ich bei Putzmeister gelandet bin. Entweder waren die Badreiniger schweineteuer oder haben es nicht gebracht. Also ich meine die gewünschte Wirkung.< ... (Heike Zeller, 26.12.2019)

 Rindfleisch im eigenen Saft von Gut Drei Eichen Als junger Bengel war ich ein großer Fan von Corned Beef, das hat sich aber mit der Zeit gelegt. Aber wenn es so Rind oder Pute im eigenen Saft gibt muss ich doch hin und wieder zulange ... (DaveD, 07.12.2018)

 WC Powerschaum von Clinär Ich bin ja mehr so der Essigreiniger-Nutzer in Sachen Bad und Toilette. Aber bei meinem Discounter um die Ecke ist gerade Ausverkauf und da kostete ein 500 ml Dose von dem Zeugs 1 ... (Mantu Gerlach, 12.11.2018)

Diese News bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 DYU kündigt attraktive Muttertagsrabatte auf umweltfreundliche E-Bikes an (schwertschmiedeviktor, 10.05.2024)
Außergewöhnliche Preisnachlässe auf ein vielseitiges Angebot an E-Bikes vom 8. bis 14. Mai

Zusammenfassung: Feiern Sie diesen Muttertag mit DYU und profitieren Sie von speziellen Rabatten auf die verschiedenen Elektrofahrräder des Unternehmens. Diese Fahrräder sind perfekt für umweltbewusste Mütter und bieten eine ideale Mischung aus Komfort, Stil und Nachhaltigkeit. Die Aktion läuft vom 8. bis 19. Mai, gerade rechtzeitig, um das perfekte Geschenk zu finden.
...

 Kyocera stellt auf The Advanced Ceramics Show 2024 aus (PR-Gateway, 10.05.2024)
Auf der Messe und Konferenz stellt Kyocera seine Produktvielfalt aus den Produktkategorien Halbleiter-, Feinkeramik- und Automotive-Komponenten vor.

Kyoto/Esslingen, 10. Mai 2024. Auch 2024 nimmt Kyocera wieder an der The Advanced Ceramics Show 2024 (Stand 1807) teil. Um verschiedene Schlüsselmärkte zu erschließen, stellen die Unternehmensbereiche Feinkeramik (KYOCERA Fineceramics Europe GmbH), Halbleiterkomponenten (Semiconductor Components, SC) sowie Automotive auf der Messe verschi ...

 Vetter erfüllt ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele (PR-Gateway, 08.05.2024)
Pharmadienstleister aus Ravensburg legt dritten Nachhaltigkeitsbericht vor

- Vetter erreicht ambitionierte Nachhaltigkeitsziele

- Millionen-Investitionen in nachhaltige Energiegewinnung

- Mitarbeitende im Fokus: neue Arbeitszeitmodelle in Vorbereitung



Ravensburg, 8. Mai 2024: Vetter zeigt, dass es möglich ist: Wirtschaftlicher Erfolg und die Umsetzung ehrgeiziger Nachhaltigkeitsziele sind miteinander vereinbar. 2023 hat der Pharmadienstleister me ...

 PikPerfect macht hochwertige Fotoalben zugänglicher mit Einführung eines DIY-Services (PR-Gateway, 08.05.2024)


PikPerfect, ein ausgezeichneter Hersteller von Premium-Fotobüchern und Hochzeitsalben, gab heute einen innovativen neuen Ansatz zur Erstellung von individuellen Fotobüchern mit der Einführung seines Do-It-Yourself-Services bekannt. Dieses Angebot ermöglicht es Nutzern, zwischen einer Plattform zum Selbstgestalten zu wählen und die besten Vorlagen zu nutzen, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind, oder die Kraft der KI für die schnelle Erstellung von personalisierten Fotoalben zu nu ...

 Wände verpacken: Ceresana untersucht den europäischen Markt für Dämmstoffe (Ceresana, 08.05.2024)
Hauchdünn und hochdämmend, feuersicher und federleicht – sind Aerogele die Dämmstoffe der Zukunft? Nicht nur für Weltraumanzüge, Elektrofahrzeuge und Batterien, auch für Hauswände sind bereits Aerogel-Dämmstoffe erhältlich. Hergestellt werden die nanoporösen Hightech-Materialien meist aus Siliciumdioxid, sie können aber auch zum Beispiel aus Biopolymeren wie Cellulose oder Lignin gewonnen werden. Die bislang besten Isoliermaterialien sind allerdings oft noch zu teuer, zu energieaufwändig, vielle ...

 Bereit für Highspeed: tde zeigt nachhaltige Verkabelungssysteme mit höchster Packungsdichte (PR-Gateway, 08.05.2024)
ANGA COM 2024: tde mit Produktneuheiten rund um die zukunftssichere Glasfaser

Dortmund, 8. Mai 2024. Erstmals auf der ANGA COM zeigt tde - trans data elektronik GmbH, international erfolgreicher Entwickler und Hersteller skalierbarer Verkabelungssysteme und Technologieführer in der Mehrfasertechnik, ihr Portfolio für investitions- und zukunftssichere Verkabelungen. Im Mittelpunkt stehen Lösungen, die dem stetig wachsenden Bedarf nach immer mehr Bandbreite Rechnung tragen. Ein Highligh ...

 Neues Guidewire Cloud-Rechenzentrum erleichtert Schweizer Kunden die Erfüllung spezifischer gesetzlicher Anforderungen (PR-Gateway, 08.05.2024)


Zürich, 08. Mai 2024 - Guidewire (NYSE: GWRE) eröffnet ein Guidewire-Cloud-Rechenzentrum in der Schweiz. Als Kompetenzpartner für Finanzdienstleistungen der Amazon Web Services (AWS) arbeitet Guidewire mit AWS zusammen, um den Zugang zur Guidewire Cloud für Schweizer Schaden- und Unfallversicherer in der Region zu beschleunigen. Dazu wurde eine Lösung entwickelt, die die Technik optimiert und eine gewisse regulatorische Unterstützung für jene Schweizer Versicherer ermöglicht, die auf ...

 Angst vor Mathe: weit verbreitet, gut zu bekämpfen (PR-Gateway, 08.05.2024)
Seit der ersten Unterrichtsstunde im Studienkreis vor 50 Jahren ist Mathematik das Nachhilfefach Nr. 1.

Angst vor Mathe: weit verbreitet, gut zu bekämpfen



Seit der ersten Unterrichtsstunde im Studienkreis vor 50 Jahren ist Mathematik das Nachhilfefach Nr. 1. Angst vor dem Fach ist einer der häufigsten Gründe für schlechte Noten. Was dagegen hilft, weiß Nachhilfelehrerin Elizabeta Stojanovska. Hier verrät sie ihre wichtigsten Tricks.



Wenn es in Mat ...

 Warum deutsche Hersteller es jetzt wie TEMU machen. (PR-Gateway, 08.05.2024)


Es war noch nie so einfach, wie heute seine Produkte online zu verkaufen. E-Commerce Online-Shops wie Shopify oder Marktplätze wie Amazon sind mit wenigen Klicks eröffnet.

Nahezu alle Mitarbeitenden aus dem Büro eines Unternehmens können dies tun.

Zum Start in den Online-Handel wählt man, zwischen einem eigenen Online-Shop oder direkt über den Marketplace Amazon zu verkaufen. Während Shopify Nutzern volle Kontrolle und Branding-Möglichkeiten bietet, ermöglicht Ama ...

 Online-Festival für Selbstversorgung und bewusstes Leben (PR-Gateway, 07.05.2024)
Entdecken Sie neue Dimensionen der Autonomie - Selbst-Versorgung von Körper, Geist & Seele

Mehr als nur Essen



Das "Rundum Selbst-Versorgt" Online-Festival bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit der Selbstoptimierung durch die Themen: Selbst-Versorgung, Selbst-Bestimmung, Selbst-Bewusst:Sein, Selbst-Wert(Gefühl), Notfall-Selbst-Hilfe, Selbst-Heilung, Selbst-Vertrauen, Selbst-Verantwortung.





Anbau von Obst und Gemüse auf kleinstem Raum

Werbung bei Auto-News-247.de:





Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

 
Auto News 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Auto News 24/7 Video Tipp @ Auto-News-247.de

Auto News 24/7 Online Werbung

Auto News 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Auto Infos
· Weitere News von Auto-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Auto Infos:
Land der Ideen: Auf zu neuen Usern - Fünf Wege aus der Filterblase


Auto News 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Auto News 24/7 Online Werbung

Auto News 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Auto News, Auto Infos & Auto Tipps - rund um's Auto / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.