Stefan Pohl zur Transparenzforderung für IHK-Chefgehälter:
Hagen (ots) - Transparenz heißt das Gebot der Stunde, und das sollte auch für die deutschen Industrie- und Handelskammern gelten.
Ihr Mauern bei den Gehältern der Hauptgeschäftsführer mag zwar im Einklang mit den Bestimmungen stehen, unklug ist es trotzdem.
Denn der Verdacht drängt sich sofort auf, dass jemand, der persönlich angesprochen wird und so handelt, etwas zu verbergen haben könnte. Bestimmte Gehaltsbestandteile etwa, Pensionszusagen oder einfach ein Salär, das weit über dem des Oberbürgermeisters liegt.
Davon ist in Südwestfalen zunächst einmal nicht auszugehen. Zur Tagesordnung sollte man aber dennoch nicht wieder zurückkehren. Es reicht nicht aus, die Gehälter einer IHK-Geschäftsführung in Summe auszuweisen.
Wer offenlegt, macht häufig die Erfahrung, dass das von der Öffentlichkeit eher honoriert wird als Geheimniskrämerei, die ja doch nur irgendwann in einem blamablen Rückzugsgefecht enden kann.
Und was dann? Die Erfahrung lehrt, dass manche Ängste im Zusammenhang mit einer Offenlegung unbegründet sind, soziale Ächtung eingeschlossen.
Man muss die Ziele der Kammergegner nicht teilen, ihr zum Teil rabiates Vorgehen nicht billigen.
Aber mit der Gehaltstransparenz haben sie einen wunden Punkt getroffen.
Das Thema wird bleiben.
Kommentar von Stefan Pohl
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Zitiert aus
http://www.presseportal.de/pm/58966/3099426, Autor siehe obiger Artikel.
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Hagen (ots) - Transparenz heißt das Gebot der Stunde, und das sollte auch für die deutschen Industrie- und Handelskammern gelten.
Ihr Mauern bei den Gehältern der Hauptgeschäftsführer mag zwar im Einklang mit den Bestimmungen stehen, unklug ist es trotzdem.
Denn der Verdacht drängt sich sofort auf, dass jemand, der persönlich angesprochen wird und so handelt, etwas zu verbergen haben könnte. Bestimmte Gehaltsbestandteile etwa, Pensionszusagen oder einfach ein Salär, das weit über dem des Oberbürgermeisters liegt.
Davon ist in Südwestfalen zunächst einmal nicht auszugehen. Zur Tagesordnung sollte man aber dennoch nicht wieder zurückkehren. Es reicht nicht aus, die Gehälter einer IHK-Geschäftsführung in Summe auszuweisen.
Wer offenlegt, macht häufig die Erfahrung, dass das von der Öffentlichkeit eher honoriert wird als Geheimniskrämerei, die ja doch nur irgendwann in einem blamablen Rückzugsgefecht enden kann.
Und was dann? Die Erfahrung lehrt, dass manche Ängste im Zusammenhang mit einer Offenlegung unbegründet sind, soziale Ächtung eingeschlossen.
Man muss die Ziele der Kammergegner nicht teilen, ihr zum Teil rabiates Vorgehen nicht billigen.
Aber mit der Gehaltstransparenz haben sie einen wunden Punkt getroffen.
Das Thema wird bleiben.
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