Auto News ! Auto & Kfz News & Infos Auto Forum ! Auto & Kfz Forum Kleinanzeigen Forum ! Auto & Kfz Kleinanzeigen Auto Videos ! Auto & Kfz Videos Auto Foto-Galerie ! Auto & Kfz Foto - Galerie Auto Links ! Auto & Kfz Links Auto Lexikon ! Auto & Kfz Lexikon

 Auto-News-24/7.de: Auto News & Auto Infos & Auto Tipps!

Seiten-Suche:  
 Auto-News-24/7.de <- Home     Anmelden  oder   Einloggen    
Interessante neue
News, Infos & Tipps @
Auto-News-24/7.de
Unsichtbare Stromversorgung für Förderanlagen
BorgWarner debütiert mit zahlreichen Technologien für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybrid- und Elektroantrieb auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) Pkw 2017 und geht die Herausforderungen der Antriebe von Morgen an.
Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektrofahrzeug – BorgWarner zeigt Lö ...
Copyright: Rameder
Dachhalter, Hecklappe oder Kupplungsträger - mit Rameder gehen B ...
HORIBA erhält Benennung durch das Kraftfahrtbundesamt
ABSOLUT Sport - Reiseexperte für Formel-1 Reisen
Auto News 24/7 Online-Werbung 4Taktershop
4Taktershop - Online-Shop für Rollerersatzteile, Tuning und Zubehör

Auto News 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 87 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Auto News 24/7 Online Werbung
autobewertung

Auto News 24/7 Haupt - Menü
Auto-News-24/7 - Services
· Auto-News-24/7 - News
· Auto-News-24/7 - Links
· Auto-News-24/7 - Forum
· Auto-News-24/7 - Lexikon
· Auto-News-24/7 - Kalender
· Auto-News-24/7 - Marktplatz
· Auto-News-24/7 - Foto-Galerie
· Auto-News-24/7 - Seiten Suche

Redaktionelles
· Auto-News-24/7 News-Übersicht
· Auto-News-24/7 Rubriken
· Top 5 bei Auto-News-24/7
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Auto-News-24/7
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Auto-News-24/7
· Account löschen

Interaktiv
· Auto-News-24/7 Link senden
· Auto-News-24/7 Event senden
· Auto-News-24/7 Bild senden
· Auto-News-24/7 Kleinanzeige senden
· Auto-News-24/7 Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Auto-News-24/7 Mitglieder
· Auto-News-24/7 Gästebuch

Information
· Auto-News-24/7 Impressum
· Auto-News-24/7 AGB & Datenschutz
· Auto-News-24/7 FAQ/ Hilfe
· Auto-News-24/7 Statistiken
· Auto-News-24/7 Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

Auto News 24/7 Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

Auto News 24/7 Seiten - Infos
Auto-News-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:4303
Auto-News-24/7.de -  News!  Auto-News:43.680
Auto-News-24/7.de -  Links!  Auto-Links:6
Auto-News-24/7.de -  Kalender!  Auto-Termine:0
Auto-News-24/7.de -  Lexikon!  Auto-Lexikon:2
Auto-News-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:378
Auto-News-24/7.de -  Galerie!  Galerie Bilder:419
Auto-News-24/7.de -  Kleinanzeigen!  Auto-Kleinanzeigen:70
Auto-News-24/7.de -  Gästebuch!  00Gästebuch-Einträge:6

Auto News 24/7 SEO Challenge RankensteinSEO
Domain: SEO Challenge RankensteinSEO

Auto News 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Auto-News-24/7.de: News, Infos @ Tipps rund um Autos!

Auto - Seite - News ! Markenanmeldung - Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten

Veröffentlicht am Freitag, dem 27. Juli 2018 von Auto-News-247.de

Auto Infos
PR-Gateway: Eine Markenanmeldung lohnt sich in jedem Fall: Eine Marke ist das Gesicht der Firma - und das sollte man nicht verlieren!

1. Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein rechtlich besonders geschütztes Zeichen für Waren oder Leistungsangebote einer Firma. Durch eine Marke können Produkte oder Dienstleistungen von konkurrierenden Unternehmen unterschieden und der eigenen Firma eindeutig zugeordnet werden. Eine Marke hat eine sog. Herkunftsfunktion. Ist die Marke geschützt, dürfen Wettbewerber sie nicht nachahmen oder verwenden. Der Markeninhaber hat damit eine Monopolstellung.

2. Warum sollte man eine Marke anmelden?

Markenschutz entsteht - anders als urheberrechtlicher Schutz - nicht per Gesetz! Die Marke ist also erst nach der Anmeldung geschützt. Nur dann kann der Markeninhaber Nachahmung und Verwendung durch die Konkurrenz verhindern und erfolgversprechende rechtliche Schritte einleiten, z.B.

- Abmahnung

- Schadenersatzforderungen

- Unterlassungsanspruch

- Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke ausgezeichneten Waren

3. Was kann als Marke eingetragen werden?

Die Welt der Marken ist vielfältig. Eine Marke kann nicht nur das sein, was man sieht, sondern auch das, was man hört. Als Darstellungsformen eignen sich: Ein oder mehrere Buchstaben, Namen, Logos, Bilder, aber auch Klänge oder Klangfolgen. Sogar nur eine bestimmte Farbe kann als Marke angemeldet werden. Am einfachsten lässt sich die Fülle von Möglichkeiten anhand von Beispielen darstellen:

Wortmarke

Eine Wortmarke besteht aus Schriftzeichen und Zahlen. Sie ist grafisch nicht ausgestaltet:

- VW

- Boss

Bildmarke

Eine Bildmarke ist eine Marke, die nur aus einem Bild bzw. einer Grafik besteht. Es gibt keinerlei Text:

- Mercedes Stern

- Schell Muschel

Wort-Bild-Marke

Die Wort-Bild-Marke ist eine Kombination aus Schriftzug und graphischem Gestaltungselement:

- Coca-Cola

- Adidas

Klang- / Hörmarke

Diese Marken bestehen aus bestimmten Tonfolgen oder Melodien:

- Telekom - Jingle

- Gebrüll des Metro-Goldwyn-Mayer-Filmlöwen

Formmarken

Bei diesen Marken wird ihre dreidimensionale Gestaltung geschützt:

- Coca-Cola-Flasche

- Lindt-Hase

Farbmarken

Farbmarken sind Farben, die aus einer konturlosen Farbe bestehen. Eine Kombination mehrerer Farben ist ebenso möglich.

- Deutsche Telekom

- ADAC

Slogan

Werbesprüche können auch als Marke geschützt werden. Eine rein beschreibende Aussage in werbeüblicher Weise genügt nicht. Der Slogan muss vom Verbraucher als Hinweis auf ein Unternehmen zu verstehen sein:

- Geiz ist Geil - Saturn Media

- Ich liebe es - McDonald"s

Wichtig ist: Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn ihr kein Schutzhindernis entgegensteht. Es gibt absolute und relative Schutzhindernisse.

Absolute Schutzhindernisse

Diese prüft das Markenamt von selbst. Hervorzuheben sind insbesondere:

- fehlende Unterscheidungskraft

Der Konsument muss spontan einen konkreten Bezug zwischen Marke und angebotenen Waren oder Dienstleistungen herstellten können. Gerade aufgrund der Marke soll der Kunde in Lage sein, das Angebot des Markenverwenders von dem des Wettbewerbers zu unterscheiden.

Ausschließlich beschreibende Angaben haben keine Unterscheidungskraft

Ausschließlich beschreibenden Angaben oder gebräuchlichen Wörtern fehlt die Unterscheidungskraft. So kann ein Textilhersteller nicht das Wort "Hemd" oder ein Automobilkonzern nicht das Wort "Auto" schützen lassen. Eine große Rolle spielt aber, für welchen Bereich die Marke angemeldet werden soll. "Apfel" etwa eignet sich nicht für den Vertrieb von Obst, da es in Bezug hierauf nur beschreibend ist - anders sieht es aber z.B. bei Computern aus. Die Idee hatte bereits jemand und ist damit sogar ziemlich erfolgreich: "Apple"!

Anmelder muss Waren- oder Leistungsangebot für Marke festlegen

Die Bereiche, in denen die Marke angemeldet wird, sind die sog. Nizza-Klassen. Die Klassen gliedern Arten von Waren oder Dienstleistungen in einem Verzeichnis in bestimmte Kategorien. Der Markenanmelder muss sich entscheiden, für welche Produkte oder Leistungen er seine Marke verwenden will. Es ist also wichtig sich zu überlegen, wie weit der Schutz der eigenen Marke genau reichen soll und das von Anfang an. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke kann nicht mehr erweitert werden! Wirft man einen Blick in die Nizza-Klassifikation (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt) wird eines klar: Übersichtlich ist das Register auf den ersten Blick nicht. Die Klassen überschneiden sich zudem oft. Daher sollte man hier auf die Erfahrung eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz vertrauen.

-Ersichtliche Irreführungsgefahr

Zeichen dürfen nicht geeignet sein, über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren bzw. Dienstleistungen täuschen. Trägt ein Bier etwa die Bezeichnung "Pilsner" muss es aus Pilsen stammen.

- Für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben

- Offizielle Wappen und Flaggen

- Verstöße gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse werden vom Markenamt nicht geprüft. Der Markenanmelder trägt die volle Verantwortung! Relative Schutzhindernisse sind dann gegeben, wenn die anzumeldende Marke mit einer bereits zuvor eingetragenen, älteren Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Es kommt jedoch auf die Eintragung in die Nizza-Klassen an. Selbst bei identischer Kennzeichnung kann eine Verwechslung praktisch ausgeschlossen sein. Die Bezeichnung "Bounty" kann daher ein Schokoriegel und eine Küchenrolle tragen. Allerdings: Hat eine bereits bestehende Marke gewisse Bekanntheit erlangt, darf ein anderer sie nicht ohne weiteres einfach für eine andere Klasse verwenden (Bekanntheitsschutz). Z.B. kann "Coca-Cola" nicht als Marke für ein Duschgel verwendet werden. Gerade diese relativen Schutzhindernisse sind tückisch. Oft wird man unvorbereitet von der Abmahnung eines verletzten Markeninhabers überrascht und Abmahnungen sind eine teure Angelegenheit. Es ist daher unerlässlich, VOR der Markenanmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Die eigene Suche ist jedoch fehleranfällig: Die frei zugänglichen Markendatenbanken sind leider unzuverlässig. Sie umfassen z.B. keine Firmennamenrecherche im Handelsregister. Außerdem eignen sie sich nur für die Suche nach identischen Begriffen. Das größte Konfliktpotenzial liegt aber gerade in der Ähnlichkeit zu anderen Markenbezeichnung. Es kommt hier auf die Unterscheidungskraft an. Ein Fachanwalt hat dafür das richtige Gespür. Er hat darüber hinaus Zugang zu professionellen Datenbanken und kann umfassend recherchieren. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Schutzfähigkeit des Zeichens vor der Markenanmeldung anwaltlich geprüft werden.

4. Wie wird eine Marke angemeldet?

Die Markenanmeldung wird in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) durchgeführt. Der Anmelder kann die entsprechenden Formulare per Post senden oder direkt als Online-Formular ausfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Software mit einem "Schlüsselzertifikat" zu nutzen. Markenanmeldungen per E-Mail sind nicht möglich. Per Telefax jedoch schon. Die Anmeldung kann von Privatperson, aber auch von einer Firma oder Organisation durchgeführt werden. Die Marke ist detailliert darzustellen. Ggf. bedarf es einer zusätzlichen Beschreibung. Unabdingbar ist das Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Von ihm hängt der Umfang der Schutzrechte ab. Die Waren- und Dienstleistungskategorien können aber nicht "vorsorglich" willkürlich festgelegt werden. Es besteht nämlich ein sogenannter Benutzungszwang: Die Marke muss von ihrem Inhaber in den angegebenen Kategorien ernsthaft benutzt werden. Das DPMA prüft, ob es absolute Schutzhindernisse gibt, etwa die fehlende Unterscheidungskraft oder die Gefahr einer Irreführung. Ob die Marke bereits besteht und geschützt wurde, prüft das Amt jedoch nicht. Das obliegt jedem Anmelder selbst! Das Anmeldeverfahren dauert in der Regel zwischen vier bis acht Monate. Der Anmelder braucht also etwas Geduld. Immerhin fängt der Schutz der angemeldeten Marke bereits mit dem Anmeldetag an, sofern dem Antrag entsprochen werden kann.

5. Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen vom Schutzumfang der Marke und der Anzahl der Klassen ab. Merke: Die Grundgebühr reduziert sich nicht, auch wenn die Marke in weniger als den drei vorgesehenen Klassen angemeldet wird. Im Falle der Rücknahme der Markenanmeldung und bei Zurückweisung durch das Markenamt werden die Antragsgebühren nicht erstattet! Eine Markenanmeldung ist durchaus kostspielig. Damit das Geld sinnvoll investiert wird, sollte sich ein Markenanmelder durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz unterstützen lassen.

Die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro und umfasst drei Klassen. Bei elektronischer Anmeldung reduziert sie sich auf 290 Euro. Diese Grundgebühr ist für alle Markenarten gleich hoch. Eine zusätzliche Klasse kostet 100 Euro. Gegen Zahlung eines Aufschlags von 200 Euro kann man eine beschleunigte Anmeldung der Marke beantragen.

Die Anmeldung einer EU-Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Das EUIPO hieß bis 2016 noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Möchte man seine Produkte oder Dienstleistungen neben Deutschland auch in anderen Ländern der EU vertreiben, sollte die Anmeldung einer Unionsmarke (EU Marke) in Betracht gezogen werden. Diese Markeneintragung hat dann Wirkung für die gesamte Europäische Union. Die Grundgebühr beträgt 850 Euro. In ihr ist jedoch nur eine Klasse enthalten. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 Euro. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 Euro je Klasse.

Anmeldung einer internationalen Marke (IR-Marke) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO)

Hat man bereits eine Basismarke, kann dieses Markenrecht international registriert werden. Zurzeit gibt es rund 100 Mitglieder in dem Madrider Markensystem, z.B. Japan, Indien, USA, Schweiz. Eine Weltmarke gibt es nicht. Die Gebühren können hier nicht pauschal vorhergesagt werden, da es neben der Grundgebühr eine individuelle Amtsgebühr für jedes Land gibt. Die Grundgebühr beträgt mindesten 653 Schweizer Franken.

Kosten einer Markenverlängerung

Ist eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke eingetragen, genießt sie Schutz für zehn Jahre. Danach muss sie verlängert werden, was beliebig oft möglich ist. Die Verlängerungsgebühr für eine deutsche Marke beträgt 750 Euro für bis zu drei Klassen. Ab der 4. Klasse beträgt sie pro zusätzlicher Klasse 260 Euro. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Unionsmarke beträgt 850 Euro. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse 50 Euro und die Verlängerungsgebühr ab der dritten Klasse 150 Euro.

6. Wie kann mir ein Anwalt bei der Markenanmeldung helfen?

Nach Lektüre dieses Beitrags wird deutlich: Die Eintragung eines Zeichens ist knifflig. Vieles erscheint widersprüchlich. Man braucht Erfahrung, Fingerspitzengefühl und einen guten Überblick. Für das rechtliche "Rund-um-Sorglos Paket" sollte ein sich Markenanmelder frühzeitig an einen Fachanwalt wenden. Dieser kann u.a.:

- beraten, welche Markenform geeignet ist.

- die Unterscheidungsfähigkeit der anzumeldenden Marke beurteilen.

- ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen.

- eine professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen.

- Ähnlichkeiten zu anderen Marken einschätzen.

7. Zusammenfassung

- Markenschutz entsteht nicht per Gesetz.

- Nur mit einer Markenanmeldung hat der Inhaber eine Monopolstellung.

- Nur mit der Monopolstellung sind erfolgreiche rechtliche Schritte gegen Nachahmung oder unrechtmäßige Verwendung möglich.

- Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn sie Unterscheidungskraft hat.

- Die Unterscheidungskraft prüft das Markenamt von selbst.

- Ob Verwechslungsgefahr zwischen Marken besteht, prüft das Amt nicht.

- In der Verwechslungsgefahr liegt das größte Streitpotenzial.

- Bei einer Markenrechtsverletzung drohen kostspielige Abmahnungen, ggf. sogar ein Rechtsstreit.

- Der Schutzumfang einer Marke richtet sich nach dem Eintrag in ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klasssen).

- Die "vorsorgliche" Eintragung in viele Nizza-Klassen lohnt sich nicht: Die Marke muss in der jeweiligen Klasse benutzt werden (Benutzungszwang).

- Eine Markenanmeldung kostet mindestens 300 Euro.

- Weist das Markenamt den Antrag zurück, werden die gezahlten Gebühren nicht erstattet.

Haben Sie Interessen an einer Markenanmeldung? Dann rufen Sie uns an unter 040 32 55 32 28 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Quelle: https://kanzlei-bennek.de/markenanmeldung/

Rechtsanwalt Marco Bennek

Rathausmarkt 5

20095 Hamburg

Telefon: 040 32 55 32 28

Fax: 040 32 55 32 42

E-Mail: info@kanzlei-bennek.de

Web: kanzlei-bennek.de



Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09:00 bis 18:00 Uhr
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.
Rechtsanwalt Marco Bennek
Marco Bennek
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
info@kanzlei-bennek.de
040 32 55 32 28
https://kanzlei-bennek.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Eine Markenanmeldung lohnt sich in jedem Fall: Eine Marke ist das Gesicht der Firma - und das sollte man nicht verlieren!

1. Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein rechtlich besonders geschütztes Zeichen für Waren oder Leistungsangebote einer Firma. Durch eine Marke können Produkte oder Dienstleistungen von konkurrierenden Unternehmen unterschieden und der eigenen Firma eindeutig zugeordnet werden. Eine Marke hat eine sog. Herkunftsfunktion. Ist die Marke geschützt, dürfen Wettbewerber sie nicht nachahmen oder verwenden. Der Markeninhaber hat damit eine Monopolstellung.

2. Warum sollte man eine Marke anmelden?

Markenschutz entsteht - anders als urheberrechtlicher Schutz - nicht per Gesetz! Die Marke ist also erst nach der Anmeldung geschützt. Nur dann kann der Markeninhaber Nachahmung und Verwendung durch die Konkurrenz verhindern und erfolgversprechende rechtliche Schritte einleiten, z.B.

- Abmahnung

- Schadenersatzforderungen

- Unterlassungsanspruch

- Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke ausgezeichneten Waren

3. Was kann als Marke eingetragen werden?

Die Welt der Marken ist vielfältig. Eine Marke kann nicht nur das sein, was man sieht, sondern auch das, was man hört. Als Darstellungsformen eignen sich: Ein oder mehrere Buchstaben, Namen, Logos, Bilder, aber auch Klänge oder Klangfolgen. Sogar nur eine bestimmte Farbe kann als Marke angemeldet werden. Am einfachsten lässt sich die Fülle von Möglichkeiten anhand von Beispielen darstellen:

Wortmarke

Eine Wortmarke besteht aus Schriftzeichen und Zahlen. Sie ist grafisch nicht ausgestaltet:

- VW

- Boss

Bildmarke

Eine Bildmarke ist eine Marke, die nur aus einem Bild bzw. einer Grafik besteht. Es gibt keinerlei Text:

- Mercedes Stern

- Schell Muschel

Wort-Bild-Marke

Die Wort-Bild-Marke ist eine Kombination aus Schriftzug und graphischem Gestaltungselement:

- Coca-Cola

- Adidas

Klang- / Hörmarke

Diese Marken bestehen aus bestimmten Tonfolgen oder Melodien:

- Telekom - Jingle

- Gebrüll des Metro-Goldwyn-Mayer-Filmlöwen

Formmarken

Bei diesen Marken wird ihre dreidimensionale Gestaltung geschützt:

- Coca-Cola-Flasche

- Lindt-Hase

Farbmarken

Farbmarken sind Farben, die aus einer konturlosen Farbe bestehen. Eine Kombination mehrerer Farben ist ebenso möglich.

- Deutsche Telekom

- ADAC

Slogan

Werbesprüche können auch als Marke geschützt werden. Eine rein beschreibende Aussage in werbeüblicher Weise genügt nicht. Der Slogan muss vom Verbraucher als Hinweis auf ein Unternehmen zu verstehen sein:

- Geiz ist Geil - Saturn Media

- Ich liebe es - McDonald"s

Wichtig ist: Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn ihr kein Schutzhindernis entgegensteht. Es gibt absolute und relative Schutzhindernisse.

Absolute Schutzhindernisse

Diese prüft das Markenamt von selbst. Hervorzuheben sind insbesondere:

- fehlende Unterscheidungskraft

Der Konsument muss spontan einen konkreten Bezug zwischen Marke und angebotenen Waren oder Dienstleistungen herstellten können. Gerade aufgrund der Marke soll der Kunde in Lage sein, das Angebot des Markenverwenders von dem des Wettbewerbers zu unterscheiden.

Ausschließlich beschreibende Angaben haben keine Unterscheidungskraft

Ausschließlich beschreibenden Angaben oder gebräuchlichen Wörtern fehlt die Unterscheidungskraft. So kann ein Textilhersteller nicht das Wort "Hemd" oder ein Automobilkonzern nicht das Wort "Auto" schützen lassen. Eine große Rolle spielt aber, für welchen Bereich die Marke angemeldet werden soll. "Apfel" etwa eignet sich nicht für den Vertrieb von Obst, da es in Bezug hierauf nur beschreibend ist - anders sieht es aber z.B. bei Computern aus. Die Idee hatte bereits jemand und ist damit sogar ziemlich erfolgreich: "Apple"!

Anmelder muss Waren- oder Leistungsangebot für Marke festlegen

Die Bereiche, in denen die Marke angemeldet wird, sind die sog. Nizza-Klassen. Die Klassen gliedern Arten von Waren oder Dienstleistungen in einem Verzeichnis in bestimmte Kategorien. Der Markenanmelder muss sich entscheiden, für welche Produkte oder Leistungen er seine Marke verwenden will. Es ist also wichtig sich zu überlegen, wie weit der Schutz der eigenen Marke genau reichen soll und das von Anfang an. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke kann nicht mehr erweitert werden! Wirft man einen Blick in die Nizza-Klassifikation (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt) wird eines klar: Übersichtlich ist das Register auf den ersten Blick nicht. Die Klassen überschneiden sich zudem oft. Daher sollte man hier auf die Erfahrung eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz vertrauen.

-Ersichtliche Irreführungsgefahr

Zeichen dürfen nicht geeignet sein, über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren bzw. Dienstleistungen täuschen. Trägt ein Bier etwa die Bezeichnung "Pilsner" muss es aus Pilsen stammen.

- Für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben

- Offizielle Wappen und Flaggen

- Verstöße gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse werden vom Markenamt nicht geprüft. Der Markenanmelder trägt die volle Verantwortung! Relative Schutzhindernisse sind dann gegeben, wenn die anzumeldende Marke mit einer bereits zuvor eingetragenen, älteren Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Es kommt jedoch auf die Eintragung in die Nizza-Klassen an. Selbst bei identischer Kennzeichnung kann eine Verwechslung praktisch ausgeschlossen sein. Die Bezeichnung "Bounty" kann daher ein Schokoriegel und eine Küchenrolle tragen. Allerdings: Hat eine bereits bestehende Marke gewisse Bekanntheit erlangt, darf ein anderer sie nicht ohne weiteres einfach für eine andere Klasse verwenden (Bekanntheitsschutz). Z.B. kann "Coca-Cola" nicht als Marke für ein Duschgel verwendet werden. Gerade diese relativen Schutzhindernisse sind tückisch. Oft wird man unvorbereitet von der Abmahnung eines verletzten Markeninhabers überrascht und Abmahnungen sind eine teure Angelegenheit. Es ist daher unerlässlich, VOR der Markenanmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Die eigene Suche ist jedoch fehleranfällig: Die frei zugänglichen Markendatenbanken sind leider unzuverlässig. Sie umfassen z.B. keine Firmennamenrecherche im Handelsregister. Außerdem eignen sie sich nur für die Suche nach identischen Begriffen. Das größte Konfliktpotenzial liegt aber gerade in der Ähnlichkeit zu anderen Markenbezeichnung. Es kommt hier auf die Unterscheidungskraft an. Ein Fachanwalt hat dafür das richtige Gespür. Er hat darüber hinaus Zugang zu professionellen Datenbanken und kann umfassend recherchieren. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Schutzfähigkeit des Zeichens vor der Markenanmeldung anwaltlich geprüft werden.

4. Wie wird eine Marke angemeldet?

Die Markenanmeldung wird in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) durchgeführt. Der Anmelder kann die entsprechenden Formulare per Post senden oder direkt als Online-Formular ausfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Software mit einem "Schlüsselzertifikat" zu nutzen. Markenanmeldungen per E-Mail sind nicht möglich. Per Telefax jedoch schon. Die Anmeldung kann von Privatperson, aber auch von einer Firma oder Organisation durchgeführt werden. Die Marke ist detailliert darzustellen. Ggf. bedarf es einer zusätzlichen Beschreibung. Unabdingbar ist das Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Von ihm hängt der Umfang der Schutzrechte ab. Die Waren- und Dienstleistungskategorien können aber nicht "vorsorglich" willkürlich festgelegt werden. Es besteht nämlich ein sogenannter Benutzungszwang: Die Marke muss von ihrem Inhaber in den angegebenen Kategorien ernsthaft benutzt werden. Das DPMA prüft, ob es absolute Schutzhindernisse gibt, etwa die fehlende Unterscheidungskraft oder die Gefahr einer Irreführung. Ob die Marke bereits besteht und geschützt wurde, prüft das Amt jedoch nicht. Das obliegt jedem Anmelder selbst! Das Anmeldeverfahren dauert in der Regel zwischen vier bis acht Monate. Der Anmelder braucht also etwas Geduld. Immerhin fängt der Schutz der angemeldeten Marke bereits mit dem Anmeldetag an, sofern dem Antrag entsprochen werden kann.

5. Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen vom Schutzumfang der Marke und der Anzahl der Klassen ab. Merke: Die Grundgebühr reduziert sich nicht, auch wenn die Marke in weniger als den drei vorgesehenen Klassen angemeldet wird. Im Falle der Rücknahme der Markenanmeldung und bei Zurückweisung durch das Markenamt werden die Antragsgebühren nicht erstattet! Eine Markenanmeldung ist durchaus kostspielig. Damit das Geld sinnvoll investiert wird, sollte sich ein Markenanmelder durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz unterstützen lassen.

Die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro und umfasst drei Klassen. Bei elektronischer Anmeldung reduziert sie sich auf 290 Euro. Diese Grundgebühr ist für alle Markenarten gleich hoch. Eine zusätzliche Klasse kostet 100 Euro. Gegen Zahlung eines Aufschlags von 200 Euro kann man eine beschleunigte Anmeldung der Marke beantragen.

Die Anmeldung einer EU-Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Das EUIPO hieß bis 2016 noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Möchte man seine Produkte oder Dienstleistungen neben Deutschland auch in anderen Ländern der EU vertreiben, sollte die Anmeldung einer Unionsmarke (EU Marke) in Betracht gezogen werden. Diese Markeneintragung hat dann Wirkung für die gesamte Europäische Union. Die Grundgebühr beträgt 850 Euro. In ihr ist jedoch nur eine Klasse enthalten. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 Euro. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 Euro je Klasse.

Anmeldung einer internationalen Marke (IR-Marke) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO)

Hat man bereits eine Basismarke, kann dieses Markenrecht international registriert werden. Zurzeit gibt es rund 100 Mitglieder in dem Madrider Markensystem, z.B. Japan, Indien, USA, Schweiz. Eine Weltmarke gibt es nicht. Die Gebühren können hier nicht pauschal vorhergesagt werden, da es neben der Grundgebühr eine individuelle Amtsgebühr für jedes Land gibt. Die Grundgebühr beträgt mindesten 653 Schweizer Franken.

Kosten einer Markenverlängerung

Ist eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke eingetragen, genießt sie Schutz für zehn Jahre. Danach muss sie verlängert werden, was beliebig oft möglich ist. Die Verlängerungsgebühr für eine deutsche Marke beträgt 750 Euro für bis zu drei Klassen. Ab der 4. Klasse beträgt sie pro zusätzlicher Klasse 260 Euro. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Unionsmarke beträgt 850 Euro. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse 50 Euro und die Verlängerungsgebühr ab der dritten Klasse 150 Euro.

6. Wie kann mir ein Anwalt bei der Markenanmeldung helfen?

Nach Lektüre dieses Beitrags wird deutlich: Die Eintragung eines Zeichens ist knifflig. Vieles erscheint widersprüchlich. Man braucht Erfahrung, Fingerspitzengefühl und einen guten Überblick. Für das rechtliche "Rund-um-Sorglos Paket" sollte ein sich Markenanmelder frühzeitig an einen Fachanwalt wenden. Dieser kann u.a.:

- beraten, welche Markenform geeignet ist.

- die Unterscheidungsfähigkeit der anzumeldenden Marke beurteilen.

- ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen.

- eine professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen.

- Ähnlichkeiten zu anderen Marken einschätzen.

7. Zusammenfassung

- Markenschutz entsteht nicht per Gesetz.

- Nur mit einer Markenanmeldung hat der Inhaber eine Monopolstellung.

- Nur mit der Monopolstellung sind erfolgreiche rechtliche Schritte gegen Nachahmung oder unrechtmäßige Verwendung möglich.

- Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn sie Unterscheidungskraft hat.

- Die Unterscheidungskraft prüft das Markenamt von selbst.

- Ob Verwechslungsgefahr zwischen Marken besteht, prüft das Amt nicht.

- In der Verwechslungsgefahr liegt das größte Streitpotenzial.

- Bei einer Markenrechtsverletzung drohen kostspielige Abmahnungen, ggf. sogar ein Rechtsstreit.

- Der Schutzumfang einer Marke richtet sich nach dem Eintrag in ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klasssen).

- Die "vorsorgliche" Eintragung in viele Nizza-Klassen lohnt sich nicht: Die Marke muss in der jeweiligen Klasse benutzt werden (Benutzungszwang).

- Eine Markenanmeldung kostet mindestens 300 Euro.

- Weist das Markenamt den Antrag zurück, werden die gezahlten Gebühren nicht erstattet.

Haben Sie Interessen an einer Markenanmeldung? Dann rufen Sie uns an unter 040 32 55 32 28 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Quelle: https://kanzlei-bennek.de/markenanmeldung/

Rechtsanwalt Marco Bennek

Rathausmarkt 5

20095 Hamburg

Telefon: 040 32 55 32 28

Fax: 040 32 55 32 42

E-Mail: info@kanzlei-bennek.de

Web: kanzlei-bennek.de



Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09:00 bis 18:00 Uhr
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.
Rechtsanwalt Marco Bennek
Marco Bennek
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
info@kanzlei-bennek.de
040 32 55 32 28
https://kanzlei-bennek.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Auto-News-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Auto-News-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Markenanmeldung - Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Opel Grandland X Ultimate (2018): Ist das schon Pre ...

Opel Grandland X Ultimate (2018): Ist das schon Pre ...
Mercedes E350d: Auf E-Klassenfahrt mit Alex Bloch - ...

Mercedes E350d: Auf E-Klassenfahrt mit Alex Bloch - ...
Mercedes Maybach Pullman: Sternenkreuzer XXL - NEWS ...

Mercedes Maybach Pullman: Sternenkreuzer XXL - NEWS ...

Alle Web-Video-Links bei Auto-News-247.de: Auto-News-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

VW-Glaeserne-Manufaktur-Dresden-2012-1209 ...

Zentraler-Busbahnhof-Hamburg-ZOB-2015-150 ...

Winsen-Oldtimer-Treffen-am-Winsener-Schlo ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Auto-News-247.de: Auto-News-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Podcasting
Podcasting bezeichnet das Produzieren und Anbieten von Mediendateien (Audio oder Video) über das Internet. Das Kofferwort setzt sich aus den beiden Wörtern iPod und Broadcasting zusammen. Ein einzelner Podcast (deutsch: ein Hörstück, genauer Hördatei oder Bewegtbilddatei) ist somit eine Serie von Medienbeiträgen (Episoden), die über einen Feed (meistens RSS) automatisch bezogen werden können. Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die sich unabhängig von Sendezeiten kon ...

Diese Forum-Threads bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Der beste Auto Online-Markt für Käufer (xyz_101, 19.01.2016)

 Mein Lieblings-Automarkt (Heinz-int, 23.09.2012)

Diese Forum-Posts bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Vor einiger Zeit stand ich genau vor dieser Herausforderung und musste lernen, das Wesentliche von dem zu trennen, was lediglich nett zu haben wäre. Die erste Lektion, die ich lernte, war, dass es wen ... (Christian, 25.03.2024)

 Hey! Wenn du gerade mit dem Trading anfängst, ist es super wichtig, erstmal ein gutes Grundverständnis zu entwickeln. Fang damit an, die Grundlagen des Marktes und die verschiedenen Arten von Wertp ... (gernix, 21.01.2024)

 Hey , Erfahrungen und Lernkurven sind entscheidend für die Entwicklung eines effektiven Handelsstils. Reflektiere regelmäßig über deine früheren Trades und identifiziere Stärken sowie Schwächen. [u ... (Katie2313, 30.12.2023)

 Hey, ich teile deine Leidenschaft für Oldtimer absolut! Die Faszination, endlich in dem Auto zu sitzen, von dem man als Kind geträumt hat, ist einfach unbezahlbar. Hast du schon mal darüber nachgedach ... (Zerra2, 06.12.2023)

  Hey, ich verstehe deine Unsicherheit! Die Prognose für den MSCI World hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der globalen Wirtschaftslage, politischen Ereignissen und Marktstimmungen. Aktuell gibt e ... (gernix, 01.12.2023)

 Hallo an alle, es ist großartig, dass du dich für Investitionen in künstliche Intelligenz interessierst, insbesondere in OpenAI. Leider gibt es derzeit keine Möglichkeit, [url=https://www.etf-nachr ... (Tobias24, 29.11.2023)

 Hey! Wenn du auf der Suche nach einem neuen Laptop bist und Wert auf Top-Leistung und Zuverlässigkeit legst, hast du heutzutage echt die Qual der Wahl. Da es so viele coole Marken und Modelle gibt, ... (vallak, 31.10.2023)

 Hallo! Ich verstehe deine Sorge um die Sicherheit deines Autos und die Notwendigkeit eines zuverlässigen GPS Trackers. Es gibt tatsächlich viele großartige Optionen auf dem Markt, die dir bei der Sich ... (Mironni, 28.10.2023)

 Hallo, ich verstehe deine Sorge bezüglich Autodiebstählen, und es ist gut, dass du nach Möglichkeiten suchst, dein Auto besser zu schützen. Ein GPS-Tracker ist definitiv eine gute Option, und ich m ... (Mironni, 07.09.2023)

 Bei der Auswahl eines Linkbuilding-Services ist es entscheidend, die konkreten Maßnahmen zu verstehen, die der Dienstleister ergreift, um qualitativ hochwertige Backlinks zu generieren. Die SEO Agentu ... (Mironni, 03.08.2023)

Diese Testberichte bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Fusselroller Profissimo von DM Ich hätte nie gedacht, dass bei so einem Produkt die Qualität so unterschiedlich sein kann. Ob das die von den anderen Drogeriemarktketten, alles für 1€ oder McGeiz ist. ... (Patricia Fornegg, 29.12.2019)

Diese News bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Luxusurlaub in den USA: Virginia startet große Initiative in Deutschland (PR-Gateway, 25.04.2024)
Premiumhotels der Extraklasse, außergewöhnliche Outdoor-Erlebnisse, Kulinarik und erlesene Tropfen - United Airlines ist exklusiver Promotion-Partner

Der Bundesstaat Virginia, im Osten der USA direkt neben der Hauptstadt Washington, DC gelegen, wirbt ab sofort unter dem Slogan "Come Find Your Virginia" verstärkt im Luxussegment um deutsche Gäste. Den Auftakt bildete ein Festakt für Vertreter der Reisebranche in der Privatresidenz des US-Generalkonsuls in München, bei dem sich auch Uni ...

 Zulassungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg jetzt im Loop5 in Weiterstadt (PR-Gateway, 25.04.2024)
"Meilenstein für das Loop5"

Darmstadt-Dieburg. Seit heute (24. April) ist die Fahrzeugzulassung des Landkreises Darmstadt-Dieburg im ersten Obergeschoss des Loop5 in Weiterstadt. Das Loop5, eine der führenden Einkaufs- und Freizeitdestinationen in der Region, liegt verkehrsgünstig an der Autobahn A5 und bietet den Besucherinnen und Besuchern kostenfreie Parkplätze. Die Räumlichkeiten wurden extra für die Bedürfnisse der Kreisverwaltung umgebaut.



Der Landkreis wird ...

 Extreme Networks stellt Extreme Labs vor: Zentrum für Forschung, Entwicklung und Innovation im Networking (PR-Gateway, 24.04.2024)
Ausblick auf Extreme AI Expert, eine zukunftsweisende Möglichkeit, Netzwerke zu konzipieren, zu optimieren und bereitzustellen

Extreme Connect, Fort Worth, TX, 24. April 2024 - Extreme Networks, Inc. (Nasdaq: EXTR), ein führender Anbieter cloudbasierter Netzwerklösungen, gibt heute den Launch von  Applied Intuition und Audi arbeiten gemeinsam an einer einheitlichen Lösung für das Release- und Lifecycle-Management für Autonomes Fahren (PR-Gateway, 24.04.2024)


MOUNTAIN VIEW/MÜNCHEN; 23. April 2024 - Applied Intuition, Inc., ein im Silicon Valley ansässiger Anbieter von Fahrzeugsoftware, und die AUDI AG, kooperieren im Bereich automatisiertes Fahren. Ziel der Kooperation ist eine einheitliche Lösung, mit der Audi automatisierte Fahrfunktionen (AD) auf Fahrzeugebene entwickeln, validieren, genehmigen und implementieren kann. Die gemeinsame Lösung ist branchenführend und setzt in e ...

 Distributor Schukat feiert 60jähriges Jubliäum (PR-Gateway, 24.04.2024)
Vom Ein-Mann-Betrieb zum unabhängigen Distributor mit strategischem Mehrwert

Monheim, April 2024 - Die Schukat electronic Vertriebs GmbH, Distributor für elektronische Bauteile und Komponenten, feiert in diesem Jahr ihr 60. Firmenjubiläum. Gegründet in 1964 von Hans-Georg Schukat als ein Ein-Mann-Betrieb in Monheim, leiten heute die Geschwister Bert, Georg und Edith Schukat das finanziell unabhängige Unternehmen in zweiter Generation. Mittlerweile beschäftigt Schukat 170 Mitarbeiter, ...

 Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Testsystem für Autofahrer. Massives Kaufsignal. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294 (PR-Gateway, 24.04.2024)


Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth ($CGC)



24.04.24

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74343/Aktiencheck240424.001.png


 Mehr als Krümelpicken am Pelikanweg in Basel (PR-Gateway, 24.04.2024)
Sami der Storch berichtet von seinen Lieblingsplätzen rund um den Pelikanweg 10 in Basel. Begleiten Sie ihn auf seinem (Aus-)Flug!

Seit ich letzten Monat von meinem Juwel am Pelikanweg 10 berichtet habe, hat mein scharfes Storchenauge das bezaubernde Viertel rund um die Strasse erkundet und viele schöne, interessante und entspannende Orte entdeckt. Aber ich würde vorschlagen, wir fliegen doch gleich los und gleiten gemeinsam durch die Lüfte.



Der Pelikanweg schlängel ...

 BlackLine kündigt KI-gestützte Innovation zur Analyse von Journaleinträgen an (PR-Gateway, 23.04.2024)


Frankfurt a. Main / Los Angeles - 23. April 2024 - BlackLine, Inc. (Nasdaq: BL), ein führendes Unternehmen im Bereich der digitalen Finanztransformation, baut mit der Einführung des Journals Risk Analyser auf seiner langjährigen Expertise in der Erschließung neuer Märkte und Entwicklung innovativer Lösungen auf und erweitert seine Lösungen um KI-gestützte Funktionen. Der Journals Risk Analyser wurde in Zusammenarbeit mit Kunden entwickelt und nutzt generative KI, um wichtige Trends, ...

 Starre Unternehmensstrukturen hemmen Innovationskraft (PR-Gateway, 23.04.2024)
Studie zur Arbeitszufriedenheit 2024

Die Menschen in Deutschland beklagen sich nicht - jedenfalls nicht mit Blick auf ihren Job. Die repräsentativen Ergebnisse der Arbeitszufriedenheitsstudie von AVANTGARDE Experts, die in Zusammenarbeit mit YouGov unter 1.050 Arbeitnehmer:innen in Deutschland durchgeführt wurde, zeigen: 2024 befindet sich die Arbeitszufriedenheit deutscher Mitarbeitender auf höchstem Niveau. Insbesondere der IT-Sektor verzeichnet im Branchenvergleich Rekordergebnisse ...

 Schnelle Orientierung in allen drängenden Energiefragen: ECG Akademie bündelt Expertenwissen (PR-Gateway, 23.04.2024)
ECG Akademie macht Expertenwissen schneller einer breiteren Zielgruppe zugänglich

Kehl, 23. April 2024. Die europaweit führende Energieberatung ECG Energie Consulting GmbH aus Kehl hat jetzt ihre ECG Akademie gestartet, die online unter www.energie-consulting.com/akademie/ erreichbar ist. Die ECG Akademie richtet sich mit einem modularen Angebot an Webinaren, Online-Schulungen und Workshops direkt an Entscheider i ...

Werbung bei Auto-News-247.de:





Markenanmeldung - Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten

 
Auto News 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Auto News 24/7 Video Tipp @ Auto-News-247.de

Auto News 24/7 Online Werbung

Auto News 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Auto Infos
· Weitere News von Auto-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Auto Infos:
Land der Ideen: Auf zu neuen Usern - Fünf Wege aus der Filterblase


Auto News 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Auto News 24/7 Online Werbung

Auto News 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Auto News, Auto Infos & Auto Tipps - rund um's Auto / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.